Jura / 1. Examen nicht bestanden

Hallo,

als derzeitiger Jura-Student mache ich mir natürlich auch Gedanken darüber, was wohl passiert , wenn man leider zu den (nicht gerade wenigen) Studenten gehört, die durch ihr erstes Examen fallen.

Bis jetzt bin ich zwar noch frohen Mutes aber kann mir vielleicht trotzdem jemand sagen, wieviel die bis dahin erworbenen Leistungsnachweise dann Wert sein würden? Kann man ähnlich wie bei Studienfächern wie Informatik dann evtl. einen Quereinstieg bzw. Direkteinstieg machen ohne Abschluss? Oder welchen Wert hat man dann sozusagen für den Arbeitsmarkt,wenn man nicht grossartig gebummelt hat , dann aber leider doch mit ca. 25 jahren das letzte bisschen „Können“ für das erste Staatsexamen fehlt? Sehen „Personaler“ die bisher erbrachten Leistungen und den Fleiss, dass man zumidnest kein Langzeitstudent jenseits der 30 Jahre ist, an und kann man diese Tatsache dann gewinnbringend in die Bewerbung für etwas Neues mit einbringen oder wird dies schnell als Vergangenheit, wenn nicht gar Fehlleistung abgehakt bzw. sogar negativ bewertet?

Viele Studenten haben sich zum Examen ja sicherlich eine ganze Menge Wissen angeeignet und oft fehlt es dann ja nur an einer Kleinigkeit zum Bestehen oder die Tagesform stimmt bei einer der wichtigen Klausuren nicht ganz. Es würde mich da schon ziemlich wundern, wenn man dieses Wissen dann umsonst erworben und mehrere Jahre verschwendet hätte.

Desweiteren machen sich rechtliche Kenntnisse ja nie schlecht und ich könnte mir dann gut vorstellen, dass eine betriebswirtschaftliche Ausbildung hinterher noch einiges retten könnte. Oder nicht?

Gruss
Ulf

Hallo,

als derzeitiger Jura-Student mache ich mir natürlich auch
Gedanken darüber, was wohl passiert , wenn man leider zu den
(nicht gerade wenigen) Studenten gehört, die durch ihr erstes
Examen fallen.

Bis jetzt bin ich zwar noch frohen Mutes aber kann mir
vielleicht trotzdem jemand sagen, wieviel die bis dahin
erworbenen Leistungsnachweise dann Wert sein würden? Kann man
ähnlich wie bei Studienfächern wie Informatik dann evtl. einen
Quereinstieg bzw. Direkteinstieg machen ohne Abschluss? Oder
welchen Wert hat man dann sozusagen für den Arbeitsmarkt,wenn
man nicht grossartig gebummelt hat , dann aber leider doch mit
ca. 25 jahren das letzte bisschen „Können“ für das erste
Staatsexamen fehlt? Sehen „Personaler“ die bisher erbrachten
Leistungen und den Fleiss, dass man zumidnest kein
Langzeitstudent jenseits der 30 Jahre ist, an und kann man
diese Tatsache dann gewinnbringend in die Bewerbung für etwas
Neues mit einbringen oder wird dies schnell als Vergangenheit,
wenn nicht gar Fehlleistung abgehakt bzw. sogar negativ
bewertet?

Meiner unbescheidenen Meinung nach ist das Bestehen des ersten Staatsexamens unbedingtes Muss. Gerade als Personaler will man ja sehen, dass einmal etwas erfolgreich zu Ende gebracht worden ist. Insofern haben es auch Informatiker ohne Abschluß schwerer einen Einstieg zu schaffen. Die Blase Ender der 90 er ist ja mittlerweile längst passe.
Zudem ist z. Zt. ein Arbeitgebermarkt, insbesondere auch im juristischen Bereich, wo es genug arbeitssuchende Volljuristen gibt.

Viele Studenten haben sich zum Examen ja sicherlich eine ganze
Menge Wissen angeeignet und oft fehlt es dann ja nur an einer
Kleinigkeit zum Bestehen oder die Tagesform stimmt bei einer
der wichtigen Klausuren nicht ganz. Es würde mich da schon
ziemlich wundern, wenn man dieses Wissen dann umsonst erworben
und mehrere Jahre verschwendet hätte.

Das ist ja bekanntlicherweise der große Haken am Jurastudium. Erst ganz zum Schluß stellt man den wirklichen Status Quo fest. Deswegen sollte man nach 2, spätestens 3 Semster Jura schon selber merken, um die Selbstdisziplin des Lernens und auch das Verständnis für die Materie, zumindest von 2 der 3 grossen Disziplinen, hat. Únd selber schummeln bringt einen da nicht weiter.

Meine Erfahrung ist, dass wer nach 4 Semstern nicht mindestens die kleinen Scheine hat, der kommt auch später nicht weiter . Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

Desweiteren machen sich rechtliche Kenntnisse ja nie schlecht
und ich könnte mir dann gut vorstellen, dass eine
betriebswirtschaftliche Ausbildung hinterher noch einiges
retten könnte. Oder nicht?

Richtig, aber mehr als die Anerkennung der JuraScheine ist nicht drin. Eine berchtigte Frage ist ja auch, warum man nicht von Anfang an BWL/VWL studiert hat. Des Studierens dieser Fächer nur deswegen, weil man in Jura gescheitert ist, erscheint mir persönlich als wenig erfolgsversprechend.

Daher fleissig vorbereiten , dann wird das schon klappen. Glück auf !

Hi,

ich habe gehört, daß es in Hessen irgendwo (vielleicht Frankfurt) einen Abschluß Diplom-Jurist geben soll…

Vielleicht eine Alternative?

Gruß
Winni

PS: besser, man kommt erst gar nicht in diese Situation