Hallo,
als derzeitiger Jura-Student mache ich mir natürlich auch Gedanken darüber, was wohl passiert , wenn man leider zu den (nicht gerade wenigen) Studenten gehört, die durch ihr erstes Examen fallen.
Bis jetzt bin ich zwar noch frohen Mutes aber kann mir vielleicht trotzdem jemand sagen, wieviel die bis dahin erworbenen Leistungsnachweise dann Wert sein würden? Kann man ähnlich wie bei Studienfächern wie Informatik dann evtl. einen Quereinstieg bzw. Direkteinstieg machen ohne Abschluss? Oder welchen Wert hat man dann sozusagen für den Arbeitsmarkt,wenn man nicht grossartig gebummelt hat , dann aber leider doch mit ca. 25 jahren das letzte bisschen „Können“ für das erste Staatsexamen fehlt? Sehen „Personaler“ die bisher erbrachten Leistungen und den Fleiss, dass man zumidnest kein Langzeitstudent jenseits der 30 Jahre ist, an und kann man diese Tatsache dann gewinnbringend in die Bewerbung für etwas Neues mit einbringen oder wird dies schnell als Vergangenheit, wenn nicht gar Fehlleistung abgehakt bzw. sogar negativ bewertet?
Viele Studenten haben sich zum Examen ja sicherlich eine ganze Menge Wissen angeeignet und oft fehlt es dann ja nur an einer Kleinigkeit zum Bestehen oder die Tagesform stimmt bei einer der wichtigen Klausuren nicht ganz. Es würde mich da schon ziemlich wundern, wenn man dieses Wissen dann umsonst erworben und mehrere Jahre verschwendet hätte.
Desweiteren machen sich rechtliche Kenntnisse ja nie schlecht und ich könnte mir dann gut vorstellen, dass eine betriebswirtschaftliche Ausbildung hinterher noch einiges retten könnte. Oder nicht?
Gruss
Ulf