Hallo,
habe ich mich allerdings kürzlich erkundigt. Solltest Du als
Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar oder Richter arbeiten
wollen, sind die Abschlüsse quasi wertlos.
Und genau das ist der springende Punkt. Ist man dann Volljurist oder nicht. Hatte mir das vor einer Weile auch mal angesehen und dazu auch mit Jura-Professoren an meiner Uni gesprochen. Ergebnis man ist kein Volljurist, sondern „nur“ Jurist.
An diesem Beispiel kann man sehr gut sehen, wie es ist, wenn in „Extrema“ gedacht wird. Der „herkömmliche“ Uni-Jurist wird in erster Linie für den Staatsdienst ausgebildet und hat kaum Ahnung von der Wirtschaft (mit Ausnahme derjenigen, wo hauptsächlich „Flüssiges“ gehandelt wird).
Der Bachelor/Master-Jurist hingegen, hat sehr viel mit wirtschaftlichen Inhalten zutun (siehe Lehrplan des Bachelor in Hagen). Gleichwohl kann man aber erkennen, dass die „juristische Ausbildung“ derjenigen an einer Uni schon unterlegen ist. Zwar werden auch hier wesentliche Kenntnisse der Rechtswissenschaften vermittelt, jedoch weniger tiefgreifend als an einer Uni. Hieran knüpft dann auch die Tatsache an, dass man eben kein Rechtsanwalt werden kann. Steuerberater kann man hingegen sehrwohl werden.
Mit viel Glück
bekommst Du eine gewisse Anrechnung, wenn Du ein
Präsenzstudium anschließt, musst aber die Staatsexamen
zusätzlich ablegen und höchstwahrscheinlich auch einen guten
Teil des Studiums nochmal an einer Präsenzuni absolvieren.
Nach meinen Informationen wehren sich gewisse Verfechter und Institutionen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft dagegen sehr erfolgreich.
Im Ergebnis kann man daher -wie bereits vom Vorschreiber erwähnt- folgendes feststellen:
Eine Anstellung in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens ist damit problemlos möglich. Auch kann man sehr viele Aufgaben übernehmen, die sonst ein Volljurist übernehmen würde. Das gilt aber wie gesagt nicht für alle Aufgaben. Hier kommt es dann letztlich auf die eigenen Ansprüche sowie diejenigen Anforderungen an, die ein potentieller Arbeitgeber stellen würde.
Der Betrieb einer eigenen RA-Kanzlei oder die Mitarbeit in einer solchen, scheidet aber aus. Zweifelsohne wird dadurch der Tätigkeitsbereich und das allgemeine „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ im Zusammenhang mit einem solchen Studium schon deutlicher in Frage gestellt.
Kommt also sehr darauf an, wie Dein Ziel aussieht. Da die
Abschlüsse noch sehr neu sind, wird Dir kaum jemand etwas über
deren Akzeptanz sagen können - die anderen Abschlüsse der Uni
Hagen und die Institution selbst genießen allerdings schon
gutes Ansehen.
Ja, dem kann ich mich anschließen. Kenne recht viele Leute, die dort etwas gemacht haben und heute sehr vernünftige Jobs haben. Allerdings stimmt es auch, dass sich dieser „Bachelor of Laws“ erst noch beweisen muss.
VG
Sebastian