Jura büffeln mit cleveren Mind-Maps

Hallo an der Lernfront,

mit Freude habe ich das Buch „Garantiert erfolgreich lernen“ von Christian Grüning gelesen. Für mich war es deshalb so bereichernd, weil er selbst Jura studiert hat und das Werk deshalb durchzogen ist, von Erklärungen, wie man Definitionen sich leichter einprägt, oder der Erstellung von Mind-Maps zu verschiedenen Themen. Ungenügend hingegen war die Darstellung des Informationsabrufs, nachdem weitschweifend darauf eingegangen wurde, wie sich die neuen Informationen ins Wissensnetz knüpfen. Ist es ausreichend, wenn man zu jedem Kapitel des Lehrbuchs ein Mind-Map erstellt (100%-iges Verständnis vorausgesetzt) und sich dieses dann in alter „Büffelmanier“ solange durchliest, an den Kopf heftet oder was auch immer, bis der Stoff sitzt? Wie handhabt ihr das mit „kleinen“ Definitionen aus Eurem Lernbereich? Erfindet ihr dazu eine Geschichte oder lohnt sich die Mühe wegen jeder Kleinigkeit nicht?

gruß

schrotbrot

Hallo!

Jeder hat wohl seine eigene Lernmethoden. Ich denke als Student sollte man spätestens nach dem Grundstudium gelernt haben, wie man am besten lernt. Von anderen auf sich selber schließen bzw. andere nachmachen ist nicht sonderlich sinnvoll. Der Herdentrieb zum Rep ist sowas sinnloses. Wer nicht für Frontalunterricht „gemacht“ ist, der bekommt für 250 EUR mtl. nur eine Gliederung wann er was lernen soll. Sinnvoll? Hemmer verkauft die „Methode“ mit Mindmapping etc., wer damit nicht umgehen kann, verschenkt Geld.

Ich persönlich lerne für mich: Vorlesung, Lehrbuch, Fälle, Kommentare lesen, ggf. Karteikarten und dann wieder und wieder Fälle. Aber das kann bei mir gehen, bei einem anderen wieder nicht.

Gruss vom

showbee

Hi!

Ich studiere zwar nicht, aber in meiner Ausbildung tauchen auch genügend Begriffe auf, die ich mir einfach nicht merken kann. Diese Wörter schreibe ich mir dann auf ein Din A4 Blatt. Die Definition auf ein anderes. Die Zettel hänge ich dann durcheinander an die Wand. Irgendwann ist das zuordnen der Definitionen zu den Begriffen kein Problem mehr.

Tara

Hi,

ich habe Definitionen nie wirklich auswendig gelernt, denn

  1. ergeben sich diese zwangsläufig aus dem Sinn der Regelung, die zu verstehen man ohnehin und somit besser vorranging lernt, und
  2. werden die in den Klausuren eh nicht wortgetreu sondern nur sinngemäß überprüft (so hab ichs jedenfalls erfahren und als Korrektor gemacht und alle anderen Korrektoren, die ich kenne, auch. In Hausarbeiten ists ja obsolet.

Insofern hatte ich immer den Schwerpunkt auf das Verständnis der Materie gelegt. Meine Lernmethode war/ist, dass ich mir die Inhalte der Lehrbücher/Skripten selbst aufschreibe und in Dokumenten zusammenfasse. Das prägt sich sicher ein (da man ja auch was nachvollziehbares schreiben muss) und kann später immer als Vorlage benutzt werden. Die Defs kamen dann von selbst.
Aber wie schon gesagt, jeder lernt anders.
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich habe Definitionen nie wirklich auswendig gelernt, denn

  1. ergeben sich diese zwangsläufig aus dem Sinn der Regelung,
    die zu verstehen man ohnehin und somit besser vorranging
    lernt, und

Hallo cmddea!

das sag ich auch immer… aber sag das mal einem Studenten! Ich bin immer der Meinung, eine Def. (bspw. Gewahrsamsbruch) kann man nicht exakt lernen. Selbst in den ganzen Lehrbüchern hat jeder Prof. eine andere Def.

Aber viele lernen Wort für Wort und vergessen die Dogmatik. M.E. ist dass der große Vorteil eines Jurastudiums in Deutschland. Es wird weniger Augenmerk aufs Lernen denn aufs Verstehen gelegt!

Mfg vom

showbee

Hi

das sag ich auch immer… aber sag das mal einem Studenten!
Ich bin immer der Meinung, eine Def. (bspw. Gewahrsamsbruch)
kann man nicht exakt lernen. Selbst in den ganzen Lehrbüchern
hat jeder Prof. eine andere Def.

Aber viele lernen Wort für Wort und vergessen die Dogmatik.

Das ist in der Tat richtig. Deshalb können viele Studenten bei bekannten Fallkonstellationen die Lösung inkl. aller Defs auswendig runterrasseln. Sobald aber eine Transferleistung oder eigenes Denken gefragt ist, insb in der mündl. Prüfung, ists vorbei.

Das kann man vielen aber mE auch nicht vorwerfen, denn nur die wenigsten lernen dieses Denken, bzw. hierauf gerichtetes Lernen, in der Schule. Gerade hier sind häufig die Auswendiglerner sehr gut und haben dann erhebliche Probleme in Jura.

Ich habe das auch selbst in den Tutorien und Vorlesungen, die ich gehalten habe, gelernt.
Solange ich Tatbestände, Defs und Entscheidungen runtergespult habe, haben aller mitgeschrieben (man muss nur ne Folie auflegen, um 400 Leute völlig ruhig zu kriegen :wink:). Habe ich aber mal das Gespräch gesucht, hat sich keiner mehr beteiligt und nur die wenigsten waren bereit, geschweige denn in der Lage, mal weiter zu denken.
Das hat aber auch viel mit fehlendem Abstraktionsvermögen zu tun, ohne das man Jura halt einfach nicht lernen kann.
Gruß,
Dea