Jura-Frage - Bitte schnelle Hilfe!

Markus wird vom alten Nachbarn gebeten auf seinen Kirschbaum zu klettern und die Kirschen für ihn zu ernten. ein morscher Ast bricht kann Markus stürzt vom Baum und bricht sich was. Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?

Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?

§823 BGB Verletzung der Verkehrssicherungspflicht?

hallo, Zivillrechtlich koennte der Schadensersatzanspruch ins Frage kommen. Voraussetzung ist aber grobe fahrlaessigkeit oder der Vorsatz. Vorsatz waere in diesem Fall kaum behauptet worden. fahrlaessigkeit ist dann vorhanden wenn der Mann wissen sollte das wegen irgendwelchen Gruenden z.B der Baum ist zu alt usw.) es ein wahrscheinlichen Gefahr vorsehebar war. diesen Umstand sollte aber Markus nicht in voller Massen bekannt sein, also wegen seiner Alter oder Unkenntniss das Gefahr ihm nicht voraussehbar war. es ist notwendig um sein eigene fahrlaessigkeit auszuschliessen. ohne das kann man der Alten mann nicht beklagen da es um eine Bitte und nicht verpflichtung handelt.

Markus wird vom alten Nachbarn gebeten auf seinen Kirschbaum
zu klettern und die Kirschen für ihn zu ernten. ein morscher
Ast bricht kann Markus stürzt vom Baum und bricht sich was.
Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?

Hallo, es handelt sich um einen Nachbarschaftsdienst, eine freiwillige kostenlose Hilfeleistung. Schadenersatz würde sich ergeben wenn man böse absicht unterstellen und sagen würde es war bekannt dass der baum bzw. ast morsch war aber davon gehe ich nicht aus. daher ergeben sich keine rechtsgrundlagen für eine forderung

Markus wird vom alten Nachbarn gebeten auf seinen Kirschbaum
zu klettern und die Kirschen für ihn zu ernten. ein morscher
Ast bricht kann Markus stürzt vom Baum und bricht sich was.
Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?

MERCI! Vielen Dank!

Ist das ein realer Fall, eine Hausaufgabe oder eine allgemeine Rechtsfrage (warum dann Nennung von Namen?)?

In den beiden ersten Fällen muss eine Beantwortung leider unterbleiben.

MfG
Luxuria86

Markus wird vom alten Nachbarn gebeten auf seinen Kirschbaum
zu klettern und die Kirschen für ihn zu ernten. ein morscher
Ast bricht kann Markus stürzt vom Baum und bricht sich was.
Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?

Junge, haste Langeweile ???
Dann geh aufn Spielplatz
Viel Erfolg !!

Hallo,

also meiner Meinung nach nicht. Es sei denn, der alte Mann wusste dass der Baum teilweise morsch ist bzw. der Junge ist unter Druck des alten Mannes auf den Baum gegangen.

Anders sieht es aus, wenn der Junge der geklettert in der Obhut des alten Mannes war, er also z. B. die Aufsichtspflicht besaß.

Gruß
Sascha Simon

Markus wird vom alten Nachbarn gebeten auf seinen Kirschbaum
zu klettern und die Kirschen für ihn zu ernten. ein morscher
Ast bricht kann Markus stürzt vom Baum und bricht sich was.
Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?

Guten Abend DeluxeStar(!!),
hast Du nicht gelernt, dass man E-Mails mit Anrede und Gruß schreiben kann!?
Wenn Du die Frage noch einmal mit Anrede und Gruß stellst, dazu noch ein wenig zum Zusammenhang erzählst werde ich mal schauen, ob ich die Frage beantworten kann.
Denn, konkreten Rechtsrat kann und will ich nicht erteilen, dafür gibt es zur Not die ÖRA. Und für Jura-Hausarbeiten Kommentare…

Gruß,
Jay

Ich bin kein fertiger Jurist!
Wichtig ist vermutlich
a) ist Markus ein Knabe oder volljährig?
b) ist es der Baum des Nachbarn?

Wenn Markus ein Kind ist und der Baum dem Nachbarn gehört müsste noch geklärt werden ob der Nachbar auf Markus aufpassen sollte oder ob das Kind einfach so da war.
Wenn der Nachbar Babysitter war, dann könnte man ihn vermutlich belangen.
Ist Markus erwachsen und es ist ein fremder Baum, dann vermute ich mal das es keine Möglichkeit gibt.
mfg

Markus wird vom alten Nachbarn gebeten auf seinen Kirschbaum
zu klettern und die Kirschen für ihn zu ernten. ein morscher
Ast bricht kann Markus stürzt vom Baum und bricht sich was.
Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?

Nein, das ist nachbarschaftliche Hilfe und der Nachbar wird ja kaum vom morschen Ast gewusst haben,da er selbst nicht mehr klettern kann.
Markus haette sich ja auch ein Sicherungsseil umbinden koennen.

Markus wird vom alten Nachbarn gebeten auf seinen Kirschbaum
zu klettern und die Kirschen für ihn zu ernten. ein morscher
Ast bricht kann Markus stürzt vom Baum und bricht sich was.
Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?

Wie kann einer, der sich DeluxeStar nennt, eine solche Frage stellen?
Ein klares Nein!

Markus wird vom alten Nachbarn gebeten auf seinen Kirschbaum
zu klettern und die Kirschen für ihn zu ernten. ein morscher
Ast bricht kann Markus stürzt vom Baum und bricht sich was.
Kann der alte Mann rechtlich belangt werden, wenn ja, wie?