Hallo, ich bin momentan Angestellter in der Berliner Justiz und bin wahrlich unterfordert mit meinem Job. Große Zukunftschancen hat mein Job sowieso nicht, wie sich viele denken können. Nun bin ich stark am überlegen, ob ich „ins kalte Wasser“ springe, dort kündige und anfange, Jura zu studieren. Momentan bin ich 23, also BaföG wär zum Glück kein Problem. Der Rest wäre dann mit einem Kredit von meinen Eltern abgedeckt.
Dabei sind mir natürlich etliche Fragen eingefallen, die mir zum Teil schon die Seiten der Unis und zu Studieninfos geben konnten. Soweit ich weiß, kann ich hier in Berlin bei der TU und HU Rechtswissenschaft studieren. Beide haben jedoch auch einen Numerus clausus (NC). Ich würde ohne allg. Hochschulreife durch meine Berufserfahrung theoretisch eine Zulassung zum Studium erhalten. Ich habe gelesen, dass bei Bewerbern mit einer sog. fachgebundenen Studienberechtigung, worunter ich fallen würde, bis zu 5 % der Bewerber aufgenommen werden. Muss ich mir das so vorstellen wie bei einer klassischen Bewerbung, also entweder sie nehmen mich oder nicht oder kommen bei mir auch Wartesemester, Eignungsprüfungen o. ä. in Frage?
Für die Zulassung wird auch eine Bescheinigung verlangt, dass ich bereits eine 4-jährige Berufspraxis nachweisen kann. Das heißt, ich müsste man in einem vertraulichen Gespräch zu meinem Arbeitgeber und ihn drum bitten. Ob das dann auch diskret behandelt wird, wenn ich es so wünsche? Schließlich wär es für mich unschön, wenn ich dann doch nicht demnächst studieren kann, weil es an Plätzen mangelt und sich das auf Arbeit rumspricht. Das beschäftigt mich auch schon.
Vielleicht gibt’s hier ja sogar Leute, die auch aus ihrem Beruf ausgestiegen sind und dann (Jura) studiert haben und über ihre Erfahrungen berichten könnten.
Mathias