Jura Studium

Liebe Forumsteilnehmer, ich habe nicht studiert und kenne mich daher mit den Gegebenheiten nicht gut aus. Könnte mir bitte jemand mitteilen, wann man das Jurastudium abgeschlossen hat, nach dem 1. Staatsexamen oder nach dem 2. Staatsexamen. Ist man nach dem 2. Staatsexamen „Volljurist“.

Es wäre schön, wenn mir jemand diese Frage beantworten kann.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen, Anke

Hallo.

Liebe Forumsteilnehmer, ich habe nicht studiert und :kenne mich
daher mit den Gegebenheiten nicht gut aus. Könnte mir :bitte
jemand mitteilen, wann man das Jurastudium :abgeschlossen hat,
nach dem 1. Staatsexamen oder nach dem 2. Staatsexamen. :Ist
man nach dem 2. Staatsexamen „Volljurist“.

Suche unter jurablogs.com nach ‚Staatsexamen‘. Et voila: nach dem erfolgreich bestandenen 2. Staatsexamen darf man sich zumindest ‚Jurist‘ nennen.
Eine evtl. Korrektur: http://log.handakte.de/archiv/005458.shtml -> (Quelle existiert nicht mehr)

HTH
mfg M.L.

Hallo nochmal.

Eine evtl. Korrektur:

Die wohl auch fällig war: http://de.wikipedia.org/wiki/Volljurist -> Volljurist = 2.Staatsexamen bestanden

mfg M.L.

Herzlichen Dank M.L., Anke

Hallo.

Liebe Forumsteilnehmer, ich habe nicht studiert und :kenne mich
daher mit den Gegebenheiten nicht gut aus. Könnte mir :bitte
jemand mitteilen, wann man das Jurastudium :abgeschlossen hat,

das studium ansich hat man nach dem 1. staatsexamen an der uni abegschlossen.
damit kann man aber eigentlich nichts anfangen ohne das referendariat und dem 2. staatsexamen.

das referendariat berechtigt dich dann zum zugang in den höheren beamtendienst(etwa wie das referendariat beim lehrer, das dann auch mit dem 2. abschliesst), quasi als vorbereitungsdienst für den höheren dienst wie polizei, verwaltung, finanzamt.

das 2. brauchst du um dich dann volljurist nennen zu dürfen, was nicht gleich eine zulassung als echtsanwalt beiinhaltet.

nach dem 1. Staatsexamen oder nach dem 2. Staatsexamen. :Ist
man nach dem 2. Staatsexamen „Volljurist“.

Suche unter jurablogs.com nach ‚Staatsexamen‘. Et voila: nach
dem erfolgreich bestandenen 2. Staatsexamen darf man sich
zumindest ‚Jurist‘ nennen.
Eine evtl. Korrektur:
http://log.handakte.de/archiv/005458.shtml -> (Quelle
existiert nicht mehr)

HTH
mfg M.L.