Hallo,
Der Sinn des ersten Absatzes ihrer Frage ist wohl erkennbar, der Zweite nicht.
Zum ersten Absatz:
Urkunde:
Schriftliche Verkörperung einer Gedankenäußerung.
Öffentliche Urkunden sind Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches ausgestellt wurden. Private Urkunden sind alle sonstigen Urkunden. Beide Formen unterscheiden sich in der Beweiskraft:
•Die Beweiskraft von Privaturkunden erstreckt sich gemäß § 416 ZPO darauf, dass die in der Urkunde enthaltenen Erklärungen von dem Aussteller der Urkunde abgegeben wurden.
= IM ZIVIELRECHT
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Im Strafrecht:
Straftatbestand.
Urkunde ist eine verkörperte Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist.
Echt ist eine Urkunde, wenn sie von demjenigen stammt, der in ihr als Aussteller erkennbar wird. Aussteller ist, wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie).
Strafbar ist nach § 267 StGB
- das Herstellen und Gebrauchen einer unechten Urkunde2)das Verfälschen einer echten Urkunde und der Gebrauch der verfälschten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr.
Herstellen einer unechten Urkunde ist das Ausstellen mit dem Ziel, eine andere Person als Aussteller erkennen zu lassen.
Verfälschen ist jede nachträgliche Veränderung der gedanklichen Erklärung.
Das Tatbestandsmerkmal des „Gebrauchens“ liegt vor, wenn die Urkunde dem zu Täuschenden so zugänglich gemacht wird, dass dieser von ihr Kenntnis nehmen kann.
Die Handlung wurde zur Täuschung im Rechtsverkehr vorgenommen, wenn der zu Täuschende zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bestimmt werden soll.
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Fotokopien sind grundsätzlich keine Urkunden i.S.v. § 267 StGB (so u.a. BGH 14.09.1993 - 5 StR 283/93): Nach dem Urteil OLG Stuttgart 22.05.2006 - 1 Ss 13/06 ist die Fotokopie eines Originaldokuments jedoch dann eine Urkunde, wenn der Täter eine fotografische Reproduktion als angeblich vom Aussteller herrührende Urschrift hergestellt hat und damit den Anschein einer Originalurkunde erwecken will.
Ich hoffe ihnen etwas geholfen zuhaben.
Tschau