Jurist

Liebe/-r Experte/-in,
würde gerne für nachfolgenden fall die meinungen und tipps von fachleuten einholen: wir haben uns 2006 ein ferienhaus in einem ferienpark am see gekauft (grundstücksvertrag auf 25 jahre erbpacht) und von grund auf renoviert, um- und angebaut. die kosten ohne hauskauf haben sich bisher auf ca. 40.000 euro belaufen - eigenarbeit nicht berechnet.
nun stellen wir mit schrecken fest, dass in diesem idyllischen „ferienpark“ mittlerweile jeder bewohner entweder 1-2 katzen oder 1-2 hunde besitzt (hier wohnen auch viele leute mit 1. wohnsitz). strapaziert nicht nur unsere nerven, wenn hunde von morgens bis abends bellen, katzen auf pkws spielen oder hühner schon morgens ab 4.30h die schlaflose zeit ankündigen. es nervt!
nur aufgrund der vertraglichen einschränkung „Eine Dauertierhaltung innerhalb des Freizeitparks ist nicht statthaft…“ haben wir den erbpachtvertrag unterschrieben. dieser vertragliche passus wird von uns eindeutig als „Keine Dauertierhaltung“ interpretiert.
mittlerweile existieren hier aber neben katzen und hunde auch papageienzucht sowie hühnerzucht & hundezucht! der erbpachtverpächter, der die verträge unterschrieben hat, reagiert auf unsere schreiben entweder gar nicht oder stellt sich dumm. ist das nicht vertragsbruch? was können wir tun?
im voraus herzlichen dank für jeden tipp.
mfg rene

Kann aus gesundheitlichen Gründen zurzeit nicht antworten, sorry.