Jurist gesucht! Was passiert wenn...?

DHl das packet in den Flur stellt und der Fahrer selbst unterschreibt. Ich jetzt das Paket

im Flur finde und es aber als nicht erhalten melde. Was
passiert wenn DHL trotzdem raus bekommt das ich das Paket
gefunden habe? Entschädigung habe ich erhalten…

Klassischer Fall von Betrug-Konsequenzen siehe StGB § 263-Konsequenz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und Schadenswiedergutmachung - ist logisch

Das meinen Sie jetzt nicht ernst?! - Das ist Betrug und Sie haben sich so richtig strafbar gemacht. Klären Sie den Sachverhalt auf, geben Sie die Entschädigung zurück und verhalten Sie sich zukünftig ehrlich.

Anzeige wegen Betruges.

§ 263 StGB Betrug

(1)Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.

M.f.G.

Also eigentlich darf der Fahrer es nicht in den Flur stellen,sondern er müsste es wieder mitnehmen.
Und selbst unterschreiben ist eigentlich Urkundenfälschung.

Hallo,

was denken Sie denn?
Es folgt eine Strafanzeige wegen Betrugs und Unterschlagung.
Das Strafverfahren nimmt seinen Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft und ggf. Gericht.

Gruß

Hallo Masterblaster123,

DHl das packet in den Flur stellt und der Fahrer selbst
unterschreibt.

** Finde ich schon mal ne Frechheit, auch wenn DHL vielleicht nicht verpflichtet ist, das Paket persönlich zuzustellen (was noch in deren AGB nachzulesen wäre)**

Ich jetzt das Paket

im Flur finde und es aber als nicht erhalten melde.

** Auch nicht nett, aber eine mögliche Konsequenz bei der o.a. Art der Zustellung **

Was

passiert wenn DHL trotzdem raus bekommt das ich das Paket
gefunden habe? Entschädigung habe ich erhalten…

** Das ist allerdings strafrechtlich höchst gefährlich! Wenn Sie eine Entschädigung für eine vorgeblich nicht erbrachte Leistung erhalten, diese aber tatsächlich erfolgt ist, begehen Sie nicht nur einen Betrug gem. § 263 StGB, sondern können auch zu Schadensersatzleistungen verklagt werden. Ich gehe davon aus, dass Sie den Fall nur hypothetisch beschreiben und das nicht wirklich so gehandhabt haben. Ansonsten kann man den Sachverhalt durchaus zur Anzeige bringen!! **

Mit besten Grüßen,

dr.zimmerman.

Ganz einfach: Du kannst ein Strafverfahren wegen Betruges kriegen…

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo,
in aller Kürze:

Strafverfahren wegen Betrug!

Grüße,
strucki

Das gibt Mecker…

Hallo, ich bin kein Jurist, aber kann ihnen eine Antwort geben.
Das Unternehmen wird gegen sie eine Anzeige fertigen und die geht dann zur Polizei. Diese ermittelt und der Vorgang geht an die Staatsanwaltschaft. Diese schaut ob es zur Anklage gebracht werden kann und es geht ans Gericht.

So wird es funktionieren.

Was haben sie getan? Sie haben sich etwas angeeignet was für sie bestimmt war und meldeten es als nicht erhalten. (somit ist ihre Tat -vorsätzlich- ).

Sie machten ein Betrug:

§ 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Dies geht bis Punkt (7).
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Tschüss

Hallo,

der Erhalt der Entschädigung ist sicherlich passiert, nachdem beanstandet wurde: „Habe Sendung nicht erhalten, bitte Geld zurück.“

Das dürfte Betrug sein - bei Strafanzeige dürfte Strafe folgen - und das ist ja wohl auch richtig so, oder?

Die Höhe der Strafe ist von dem Wert der Sendung und weiteren Umständen wie evtl. vorhandene Vorstrafe abhängig.

Gruß
polos

Mit diesem offensichtlich tatsächlich vorhandenen Problem würde ich einen Rechtsanwalt konsultieren.

Nun, das könnte strafrechtliche (Betrugsversuch?) und zivilrechtliche (Schadenersatz, Herausgabe der Entschädigung) Folgen bedeuten. Der Fahrer könnte außerdem Schwierigkeiten bekommen.

Ein Anfang zur „Rückkehr“ und zur Schadenwiedergutmachung (und damit zur Milderung möglicher Folgen) könnte eine Rückzahlung der Entschädigung mit dem allgemeinen Hinweis sein, daß es sich um einen Irrtum handelte.

Konkret kann Anwalt helfen.