Juristendeutsch

Moin!

Ein Lieferant für diverse Fernsehprogramme ist bemüht seine Kunden vertraglich auf viele Jahre festzunageln, da den Kunden das nicht gefällt werden sie den Vertrag nicht unterschreiben.

Ein weiterer Punkt in diesem Vertrag, der die Kunden stutzig macht lautet:

Bei einer Veräußerung des… sind die Kunden angehalten die Firma…über die Weiterveräußerung zu unterrichten und bemüht , dass sich der Erwerber durch schriftliche Vereinbarung zum Eintritt in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages verpflichtet.

Könnte diese Klausel bedeuten, dass die Kunden den Vertrag bis zum Laufzeitende erfüllen müssten, wenn der Käufer den Vertrag nicht übernehmen will?

Ich Bedanke mich für eure Hilfe

Juristendeutsch vs. Laien Darstellung
Hallo,

Ein Lieferant für diverse Fernsehprogramme ist bemüht seine

was ist ein „Lieferant für Fernsehprogramme“?

Kunden vertraglich auf viele Jahre festzunageln, da den Kunden

Die Laufzeit für Dauerschuldverhältnisse ist auf 2 Jahre begrenzt. Meinst Du mit „viele Jahre“ zwei?

das nicht gefällt werden sie den Vertrag nicht unterschreiben.

Muss ja auch keiner. Damit ist der Fall dann doch erledigt.

Ein weiterer Punkt in diesem Vertrag, der die Kunden stutzig
macht lautet:

Bei einer Veräußerung des… sind die Kunden angehalten die

und auf was genau bezieht sich nun „…“? Was hat die Veräußerung von „…“ mit der Lieferung von Fernsehprogrammen zu tun?

Firma…über die Weiterveräußerung zu unterrichten und

Wer ist „Firma…“? Der „Lieferant für Fernsehprogramme“?

bemüht , dass sich der Erwerber durch schriftliche Vereinbarung
zum Eintritt in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages
verpflichtet.

Aus einer „Bemühung“ wird sich sicher keine rechtliche Verpflichtung ergeben?

Könnte diese Klausel bedeuten, dass die Kunden den Vertrag bis
zum Laufzeitende erfüllen müssten, wenn der Käufer den Vertrag
nicht übernehmen will?

Hört sich so an und ist ja auch ganz normal. Zudem würde das auch voraussetzen, dass der „Lieferant für Fernsehprogramme“ den Käufer als neuen Vertragspartner überhaupt haben will und akzeptieren würde.

Grundsätzlich gilt aber: Pacta sunt servanda (http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda). Insofern ist es durchaus als positiv zu werten, wenn der „Lieferant für Fernsehprogramme“ einer Übernahme des Vertrags durch einen Dritten zustimmen würde.

Ich muss zugeben, dass ich dem Sachverhalt nicht folgen kann (und da bin ich sicher nicht allein). Das liegt sicher nicht an dem im Betreff genannten „Juristendeutsch“, sondern daran, dass das Ganze offensichtlich auch mit einfachen Worten nicht ansatzweise nachvollziehbar dargestellt wurde.

Gruß

S.J.