Juristendeutsch - kann jemand überstezen, bitte?

Guten Morgen Experten!

Ein Bekannte sollte demnächst in Deutschland arbeiten. Beim letzten Vorstellungsgespräch hat der zukünftige Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mundlich übersetzt, aber in der Zwischenzeit hat mein Bekannter ein Paar Sachen vergessen und hat mich um Hilfe gebeten.

Wir haben alles zusammen gelesen und es scheint ziemlich „standard“ zu sein. Ich verstehe ungefähr was gemeint wird, aber ein Satz kann ich einfach nicht erklären.

Wäre es möglich, dass jemand hier folgendes auf English erklären könnte? Das wäre wirklich super.

Es geht darum, dass der Employee kein „Beschäftigungsverbot“ hat. Soviel ist klar. Dann kommt:

„…und dem Abschluss dieses Vertrages kein in der Person des Mitarbeiters begründetes gesetzliches Abschlussverbot entgegensteht“.
Das ist mir zu „flowery“. Dafür reicht mein Deutsch leider nicht. :smile:

Wie kann ich ihm das erklären?

Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Monty P.

Hallo,

da geht es vermutlich einfach nur darum, dass der Vertrag unter der Bedingung geschlossen wird, dass der Arbeitnehmer auch ganz offiziell arbeiten darf. Wenn es also dem Arbeitnehmer durch irgendeine gesetzliche Regelung verboten ist, diesen Arbeitsvertrag zu schließen, dann kommt er auch rein privatrechtlich nicht zwischen den Parteien zustande.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Ich lege es so aus, dass hier im Vertrag verankert ist, dass beim Anwärter keinerlei Sachen bestehen, die eine Beschäftigung nicht erlauben würden. Z.B., dass eine Anwärterin für eine Arbeit mit radioaktivem Material nicht schwanger sein darf, oder dass jemand auf dem Bau, der auf einem Gerüst arbeiten muss keine Anfallserkrankungen hat. Ein Anwärter auf eine Beschäftigung muss ja keine Erkrankungen oder Schwangerschaft mitteilen. Durch solches durch diese Klausel m. E. ausgeschlossen.

Vielen Dank für die Antworte!
Hallo Ihr beiden,

Vielen herzlichen Dank. Das klingt alles sehr logisch. Ich werde es weiter leiten.

Many thanks!
Monty P.

Hallo,

wenn deine Bekannte Ausländerin ist, kann mit dem Passus auch gemeint sein, daß der Vertrag nicht zustande kommt, wenn sie keine Aufenthaltserlaubnis oder keine Arbeitsgenehmigung hat. Es gibt auch EU-Bürger, die je nach Land noch solche Genehmigungen brauchen - Regelungen sind unterschiedlich.

Gruß,
p+p