nr_zwo
16. August 2013 um 00:52
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Hi Ihr, dieser Satz scheint mir nicht mal richtig (ich sollte ihn eigentlich dem Empfänger das Schreibens übersetzen, aber bin etwas gescheitert).
Ich verstehe darunter, dass die Person, die den Widerspruch eingelegt hat, beantragen kann, 10% der entstandenen Kosten erstattet zu bekommen:
„Die im Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden einem Zehntel auf Antrag bei [xy Amt] erstattet.“
Ich hoffe, ich hab’ das richtig interpretiert.
Bin leider die nächsten Tage offline, also verzeiht, dass ich gerade jetzt frage & erstmal nicht zurückantworte.
Und vielen Dank schon mal,
Isabel
Hallo Isabel,
Deine Interpretation dürfte richtig sein. Der Satz ist allerdings (wie von Dir vermutet) falsch - man hat das Wörtchen „zu“ vergessen:
"Die im Widerspruchsverfahren entstandenen notwendigen
Aufwendungen werden
zu
einem Zehntel auf Antrag bei [xy Amt]
erstattet."
Freundliche Grüße,
Ralf
Husi98
20. August 2013 um 17:13
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Deine Interpretation ist zum größtem Teil richtig, aber es geht nicht hervor, wer das Geld erstattet bekommt. Unter Umständen kann es auch das „xy-Amt“ sein, das hängt vom Kontext ab.
Hallo,
Deine Interpretation ist zum größtem Teil richtig, aber es
geht nicht hervor, wer das Geld erstattet bekommt.
das kann logischerweise ausschließlich der Widerspruchsführer sein.
Gruß,
Ralf
Das kommt davon, wenn man versucht so geschwollen wie möglich zu formulieren, ohne dabei auf die simpelsten Details zu achten.