Wie wuerde man „tampering with the mails“ uebersetzen? Ich finde es im jur. Woerterbuch nicht. Auch konnte ein Jura-Prof nicht helfen!! „Verfaelschung“ finde ich nicht ganz richtig. Da es fuer etwas literarisch benutzt wird, soll es eher schoen als steif anhoeren.
Hallo, Kim,
ich würde im Deutschen den Begriff „manipulieren der Post“ verwenden.
Damit wird sowohl das unrechtmäßige als auch der Vorwurf der Verfälschung ausgedrückt.
Gruß
Eckard.
ich würde im Deutschen den Begriff „manipulieren der Post“
verwenden.
Damit wird sowohl das unrechtmäßige als auch der Vorwurf der
Verfälschung ausgedrückt.
„Sich an der Post zu schaffen machen“ trifft’s m. E. eher. Ist aber vom ursprünglichen Kontext abhängig, als juristische Formulierung wohl nicht tauglich.
Danke
Ich habe auch „Sich an … zu schaffen machen“ fuer „tampering with…“ in einige Woerterbuecher gefunden, konnte aber kaum damit anfangen. danke an Ihr Beiden.
Hallo Kim,
es gibt schon offizielle Übersetzungen in Wörterbüchern der Rechtssprache:
tampering with mail - unbefugtes Handhaben der Post (Dietl/Lorenz)
tamper with mail - das Postgeheimnis verletzen ( Romain )
Aber geht es wirklich um einen juristischen Begriff? Das englische weist eher auf ein Wortspiel hin:
mails - wie in Rüstung(en) und males wie in männlichen Wesen.
also eher
‚die männliche Unverletzbarkeit verletzen‘
Manipulieren finde ich auch gut.
Wer weiß!
HTH
Uschi Walke
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Entschuldigung!
Nachdem ich mir die Webside angeguckt habe, bleib mal lieber bei Manipulieren/Manipulation.
Der Fall wird ja wohl nicht demnächst bei einem Deutschen Gericht vorgelegt. Grässssliches Englisch! Viel Glück!
o)
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ich habe mir auch gerade mal den betreffenden Artikel angesehen und möchte noch hinzufügen, dass Rechtsbergriffe im Common-Law Bereich oft sehr viel weiter gefasst sind, als im Civil-Law. D.h. hier, dass die eigentlich exakte Übersetzung „Verletzung des Brief-/Postgeheimnisses“ für vorliegenden Fall viel zu eng ist. Vielmehr muss man wohl von einem aus den ursprünglich engen Sinn der Vorschrift abgeleiteten allgemeinen Rechtsinstitut der Obliegenheitsverpflichtungen von Postbediensteten ausgehen. Konkret geht es in dem von dir gegegebenen Beispiel darum, dass für einen der Briefe aufgrund fehlenden oder ungenügenden Portos ein Nachporto zu erheben war. Dieses wäre wohl gemäß den Vorschriften so zu handhaben gewesen, dass der Postmitarbeiter die nachgezahlten Marken (9 Ct.) nachträglich hätte auf den Brief kleben und abstempen müssen (um sie zu entwerten). Er hat aber wohl nur die 9 Ct. kassiert und hierfür keine Marken herausgegeben und auch nicht sofort einen Kassenbeleg über die Einnahme gemacht, sondern wollte später Marken im entsprechenden Wert vernichten. Der Agent sah allerdings hierin einen Betrug zum Nachteil der Post, da er ja so in der Lage gewesen wäre Marken im Wert von 9 Ct. für sich selbst zu entnehmen.
Ende vom Lied: Verletzung des Post-/Briefgeheimnisses passt hier überhaupt nicht, sondern man muss wohl eher von Betrug zum Nachteil der Post sprechen.
Gruß vom Wiz, der einige Semester lang mal englisches und amerikanisches Recht gemacht hat und noch ganz andere Beispiele für tolle Rechtsbegriffe hätte, unter denen sich der aus dem Civil-Law Bereich Stammende so nie etwas vorstellen könnte.
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