Juristische Fachsprache verstehen

Guten Morgen, sicherlich werden hier in diesem Forum ganz viele Frage gestellt und beantwortet - vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. In unserem Ehevertrag steht bei meinem Mann als Anfangsvermögen das Eigentum an einem Haus. Da dies während der Ehe verkauft wurde, gibt es das jetzt natürlich nicht im Endvermögen. Nun steht in meinem Ehevertrag der Satz ‚‚alles, was an die Stelle der Gegenstände / Ansprüche getreten ist, nicht in die Aufrechnung am Ende der Ehe einbezogen wird…‘‘. Das Geld floß in die Ehe und wir haben davon eine kleine Wohnung (beide Eigentümer). Den Rest haben wir noch gespart und eine schöne Reise gemacht. Wenn jetzt am Ende der Ehe alles aufgerechnet wird, wie wird denn dann das während der Ehe verkaufte Eigentum meines Mannes aus dem Anfangsvermögen mit diesem Satz gehandhabt? Ich hoffe ich konnte mich deutlich ausdrücken. Also es geht mir um diesen Satz ‚‚alles, was an die Stelle der Gegenstände / Ansprüche getreten ist‘‘. Denn etwas konkretes ist da eigentlich gar nicht an ‚die Stelle‘ getreten. Lieben Dank im voraus. Und eine kleine Anmerkung: ich bin nicht auf der Suche, um mich zu bereichern - ich will nur keinen Kredit aufnehmen müssen, um meinem Mann das Anfangsvermögen zu sichern. Ich schreibe hier rein aus Sorge! Liebe Grüsse Sandra

Hallo,
dein Zitat ist ja nur der halbe Satz.
Wenn das Haus verkauft wurde trat ja der Gegenwert in Form von Geld an seine Stelle.
So sehe ich das (bin kein Jurist).

Und wie bitte soll das jetzt @franzipeterle weiterhelfen!?

Selbst wenn das hier stimmen sollte

ist sie jetzt trotzdem nicht schlauer. Was bedeutet das für den Zugewinnausgleich? Ist der Mann beim Zugewinnausgleich jetzt sogar als „ärmer“ als zu Beginn der Ehe zu betrachten (Anfangsvermögen: Haus. Endvermögen: eine halbe Wohnung)? Muss sie das ausgleichen, da sie ja ggf. einen tatsächlichen Zugewinn hatte? (Ihr Anfangsvermögen: Nichts. Ihr Endvermögen: Halbe Wohnung)

Das sind doch genau die Fragen die @franzipeterle beschäftigen! Wie genau hilft dein Einwurf da jetzt bitte weiter?

Jetzt hast du dich ja ganz schön ins Zeug gelegt.
Mit dem halben Satz wollte ich ausdrücken, das man damit nicht alles beantworten kann.

Ist sie denn durch deine Antwort jetzt schlauer?

Warum fragst du dann nicht gezielt nach den Informationen, die du benötigst, um alles beantworten zu können? Vielleicht weil du

bist? Warum hälst du dich dann nicht einfach komplett raus?

  1. War meine Antwort nicht an @franzipeterle gerichtet, sondern an dich.
  2. Vielleicht nicht. Vielleicht aber auch schon, wenn auch nur weil @franzipeterle bewusst(er) geworden ist, wie sehr Antworten in Internetforen mit Vorsicht zu genießen sind…
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Könnte ich jetzt auch fragen.
Ich hinterfrage mit einem kleinen Dreizeiler, schreibe auch dass ich keine Ahnung habe, und du gehst ab wie eine Rakete.
Wo ist dein Problem?

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vorab lieben Dank für die Reaktionen. Ich will nochmal betonen, es treibt mich nur die Sorge um, dass ich einen Kredit aufnehmen muss. Meine Hälfte der neuen Wohnung geht natürlich kostenlos an meinen Mann. Aber dann fehlt eben noch einiges. Es ist verzwickt.

Das tue ich. Ich gehe auf das Anliegen von @franzipeterle nicht ein. Sondern nur auf deine Antwort dazu.

Eine Frage kann ich da um ehrlich zu sein nicht erkennen.

Es ist eher ein Anliegen als ein Problem. Mein Anliegen ist dass frischgebackene Forumsmitglieder wie @franzipeterle keinen falschen Eindruck von diesem angeblichen „Experten“-Forum gewinnen.

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einen NICHT juristischen Tipp und aus eigener Erfahrung:
Wenn man sich (also Du und Dein Ex) bei einem Notar trefft, dann könnt Ihr die Aufteilung ohne Kampf gemütlich in Angriff nehmen. Diesen als „Notarvertrag“ später dem Gericht vorlegen.
Eine halbe Wohnung/Immobilie ist immer problematisch, vor allem, wenn man sich nicht versteht - das kann exorbitant teuer werden. Am Ende sollte es sauber getrennt sein…
Auch aus eigener Erfahrung: bevor ich mich damals juristisch durchsetzen hätte müssen, habe ich eher zu großzügig auf manches verzichtet… gemeinsam „verbrasste“ Gelder (also ohne bleibenden Gegenwert) könnte man auch anteilig aufdröseln und da sind dann Abflüsse von ihm wesentlich höher anzusetzen, als Deinen Anteil. Das wiederum kann der Notar dann (ich hoffe es für Dich) Deinem Ex dann auch näher bringen.
Denn wer belegt denn nun, dass er Dir nicht die halbe Wohnung gar geschenkt hat? Spätestens da ist das persönliche Empfinden des Richters (m/w/d) alleine entscheidend.

Das Leben besteht wie immer aus Geben und Nehmen - Friede ist aber unbezahlbar

Just my 5 Cent

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Ganz lieben Dank. Ja, auch wenn eine Ehe zu Ende geht - Zufriedenheit ist wirklich unbezahlbar. Deshalb hatte ich auch ganz klar erwähnt, es geht mir nur um meine Sorge - nicht um den Gedanken, bestmöglich rauszukommen.