Hallo Susanne,
Mich würde eher
interessieren war der Brief von vor November 1941 oder danach?
Ich würde sagen, der Brief war vom 10.09.41
Wann war denn diese Gesetzesänderung, und wie nannte man sie? Ich habe davon noch nie etwas gelesen. Zumindest kann ich mich nicht erinnern, etwas dieser Art gelesen zu haben.
An deiner Verwendung der Vornamen missfiel mir vor allem die
Wahl, Israel ist der Name der juden vorgeschrieben wurde, dass
sieihn als ZWeitnamen zu führen hatten, das ist also so, als
hättest du deinen beiden Protagonisten den Judenstern
angepappt, eine Stigmatisierung.
Findest du? … Ich habe mich beim Lesen im Archiv so an dieses „Israel“ gewöhnt, dass es mich gar nicht mehr gestört hat. Das ist doch im Prinzip ein schöner Name, etwas auf das man stolz sein kann.
Außerdem denke ich bei „Israel“ auch an Urlaubsplanung oder andere schöne Dinge.
Na ja, ich habe bei der Namenswahl nicht groß nachgedacht, sondern nur die Vornamen weggelassen und die Nachnahmen so ersetzt, dass man wusste, wer wer ist. Jetzt haben die beiden Protagonisten halt den gleichen Vornamen, aber immerhin kann man dabei an Sonne und Meer denken.
Zudem erschwert es das lesen
wenn zwei Leute denselben Vornamen haben.
Ok, ich hätte mir ja was ausdenken können.
Nicht umsonst werden hier gerne x und y als Namen verwendet …
Dabei wiederum stellen sich mir die Zehennägel auf, vor allem wenn dann noch A, B, C und Z hinzukommen. Ohne richtige Namen kann man sich so etwas nicht vorstellen, finde ich.
Spekulieren kann man viel, aber nur aus dem Brief heraus ist
es nichts besonderes, dass der RA jüdisch war, zumindest
nicht, dass es derart hervorgehoben werden muss, wie du es
tatest.
Ich finde das schon wichtig. Stell dir einen x-beliebigen Brief juristischen Inhalts vor, von dem du weißt, dass der Absender mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 99% die nächsten vier Jahre nicht mehr überlebt hat. Ein blödes Gefühl. Aber vielleicht habe ich zu viel Phantasie.
Höhe des Schuldbetrages: RM 2,01
So der Mandant soll 2,01 an Prozesskosten zahlen, schlicht und
ergreifend, für welchen prozess auch immer, und diese werden
per Zwangsvollstreckung eingezogen.
Hmm … er hatte also die RM 2,01 zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr auf dem Konto?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz…
Danke, das kannte ich noch nicht.
Es ist ziemlich wahrscheinlich dass der
Staat Gläubiger war und eben diese Prozesskosten von 2,01 RM
nebst Zinsen und Kosten (welche weiteren Kosten? Durch diese
Formulierung ist die Summe nicht mehr auf die 2,01 festgelegt
sondern darf gerne auch 1000RM betragen, ausserdem ist
anzunehmen dass der Prozess um die Entziehung des Vermögens
ging, dass also der Mandant all sein Vermögen +2,01 zahlen
durfte, wodurch nochtaffs einer mit kuckuck kommen durfte und
auch noch den Hausrat damit zieren konnte)
Aha.
Ist dieser Brief denn das einzige was davon da ist?
Da ist ein kompletter Vorgang. Genehmigung für Einzahlung auf das Sperrkonto, Fragebogen und Gutachten wegen einer Auswanderung.
Dieser Brief, in dem es um die RM 2,01 ging, ist das letzte, was in der Akte ist. Der Dr. Israel Mandant ist wohl leider einer von denjenigen, die es nicht geschafft haben, auszuwandern.
Aber es gibt auch andere Fälle. Da findet sich dann in der Akte z.B. ein Brief aus Übersee, oder ein Postvermerk „unzustellbar, Absender unbekannt verzogen“ 
Das baut einen dann wieder auf, und das braucht man auch.
Vielleicht kopierst du ihn mal und gehst damit ins örtliche
Stadt-Archiv, die können dir vermutlich weiterhelfen, wenn es
denn in derselben Gegend spielt.
Ja, ich werde wohl mal in einem Archiv fragen. Vielleicht können die den Brief einordnen.
Ein bisschen klarer sehe ich ja jetzt schon. Für mich ist so ein juristisches Geschreibsel meistens recht unverständlich, das könnte genausogut Chinesisch sein. Jedenfalls danke für die Hilfe.
Schöne Grüße
Petra