Juristische frage: unfall mit todesfolge

Ein Familienmitglied wurde beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren und dabei tödlich verletzt.
Da es keine Zeugen gibt - ausser der Autofahrerin - hat ein Anwalt nun die Einsichtnahme in das Gutachten und den Polizeibericht beantragt.
Seither sind schon 8 Wochen vergangen und noch immer haben wir nichts gehört.
Die Frage ist nun: kann der Anwalt des am Unfall beteiligten Autofahrers die Einsichtnahme in irgend einer Weise beeinträchtigen, verzögern oder gar verhindern ?
Vielen Dank für eine Antwort.

LG muscari

Hi Muscari,

…du hast Glück, denn du bist der/die Letzte der ich hier antworte. Ich habe bei 9 von 10 Antworten nie mehr etwas von dem Fragesteller gehört. Keine Rückmeldung, kein Dankeschön, keine Reaktion…abgesehen davon, dass die Fragesteller von der wer-weiss-was-Redaktion speziell darauf hingewiesen werden, ist es meiner Ansicht nach auch ein Gebot der Menschlichkeit, kurz danke zu sagen…aber egal…

So lange die Polizei einen Verkehrsunfall „in Bearbeitung“ hat (Zeugenvernehmungen, Befragungen, Lichtbilderstellung, Gutachten usw.) bekommt NIEMAND Einsicht in die Akten, auch kein Anwalt, denn die Ermittlungen dauern noch an…und so wird es auch in DEINEM Fall sein. Erst wenn die abgeschlossene Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergereicht wurde - und frühestens dann - kann ein Anwalt (egal wessen Anwalt) Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten.

Eine Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen oder gar Monaten bei einem Verkehrsunfall mit töglichem Ausgang ist nichts ungewöhnliches. Kein Anwalt kann Einfluß auf die Herausgabe etwaiger Akten nehmen…

Ihr werdet euch also nur etwas gedulden müssen…

Gruß,

frazier

Hallo frazier,
nun, da freut es mich, dass ich jetzt als letzte die eine Antwort von dir bekommt eine Ausnahme bin.
Vielen Dank für deine Nachricht.
Es war offengestanden ein Versehen, dass ich dich mit meiner Anfrage belästigt habe. Ich bin neu hier und hatte vorschnell geklickt, denn im Grunde wollte ich die Frage ins allgemeine Rund werfen.

Dass so eine Bearbeitung lange dauern kann, war mir eigentlich klar. Aber verunsichern tut mich die Tatsache, dass der Unfallbeteiligte selbst Anwalt ist. In einem Forum hatte ich gelesen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, dass jemand aus Persönlichkeitsschutz einen Antrag stellen kann, zuerst gehört zu werden, bevor andere Akteneinsicht bekommen. Jetzt höre ich mich eben um… um die Wartezeit zu überbrücken.

Nochmals herzlichen Dank für die Rückantwort - und sei dir sicher, du hättest sie von mir auch bekommen, wenn du nicht auf das schlechte Benehmen anderer aufmerksam gemacht hättest.

LieGrü von muscari

Hallo Muscari,

…danke für deine kurze Rückmeldung, sowas tut auch mal gut…

alles Gute und liebe Grüße

frazier

juiii - ein echter „Nachtgrabb“, wie man bei uns sagt :o)