Juristische Frage

Ich habe im August 2009 Fliesen bestellt,die innerhalb von 6 Wochen geliefert werden sollten.Der nächste Liefertermin wurde mir dann für den März 2010 zugesagt.
Die Fliesen sollen jetzt am 19.06.2010 im Hamburger Hafen ankommen, also Lieferung ca. 25.-30.06.Da wir aber am 03.07.2010 eine Hochzeitsfeier haben, der Firma bekannt,ist das viel zu spät.Muß die Firma mir einen Ausgleich zahlen, für anfallende Kosten um Das Wohnzimmer einigermaßen wohnlich zu gestalten?

Hallo Carlawall, ich hätte einen Rücktritt vom Vertrag in Betracht gezogen. Kommt aber auf die Umstände des Falles an (vereinbarte Lieferfrist, Nachfrist etc.). Kenne mich da nicht wirklich aus, aber vielleicht bietet es einen Anhaltspunkt. Siehe auch http://www.geldmachtspass.de/gesetze-und-recht/kaufv…

lg
rüdiger:

Es besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf Schadensersatz. Es wäre empfehlenswert, jetzt einen Anwalt einzuschalten, die Kosten hierfür hat ebenfalls die Gegenseite zu zahlen.

Hallo,

das ist eine Frage des Vertrages und dürfte, wenn überhaupt möglich in der freien Entscheidung des dann damit betrauten Richters liegen.

Wie war/ist die vertragliche Vereinbarung?
Wurde auf die Dringlichkeit wegen des anstehenden Festes hingewiesen?
Bestehen Zusagen seitens der Firma?

Es gibt da vorher also viel zu klären, ehe erkennbar wird, ob da ein Schadenersatzanspruch besteht.

MfG

Gerd Kämpfe