Juristische Fragen bzgl Beleidigung & Verleumdung

Guten Tag werte Gemeinde,

mir ist zu Freitag Nacht ein folgenreiches Malheur geschehen, was ich in nüchternem Zustand mittlerweile arg bereue.

Was ist passiert? Freitag Nacht wurde das Abitur in einer Bar gefeiert, was den Anwohnern gegen 1 zu laut wurde, sodass sie die Polizei riefen. Diese reagierten nach Ankunft jedoch so unverhältnismäßig und verteilten an die Besucher, welche draußen beim Rauchen waren, ohne Diskussion sofort Platzverweise. Ich sagte ihnen, dass ich das für unangemessen halte, da sie durchaus die friedlich feiernden Gäste beten könnten, leiser zu werden. Auf diesen Hinweis haben sie mich sofort einkassiert, blasen lassen (1,8 Promille) und nach Hause gefahren. Weil ich aber dort noch mein sämtliches Zeugs hatte (und kein Handy dabei hatte um jmd zu informieren) musste ich zwangsläufig nochmal zurück. Bis hierhin mache ich mir keinen Vorwurf.

Dort wiederangekommen benachrichtige ich meine Freunde, dass ich willkürlich nen Platzverweis erhalten habe. Als die Polizisten ein zweites Mal kamen hab ich den dummen Fehler gemacht und „Scheiß Bullen“ gerufen, was nun als Beleidigung geahndet wird. Sie zogen mich in rabiater Weise in den Kastenwagen, wobei ich keine Gegenwehr leistete, da ich mich ja meiner Schuld im Grunde bewusst war, und fuhren mich in die Arrest-/Ausnüchterungszelle. Beschwichtigungsversuche meiner Freunde an die Polizisten wurden sofort von diesen unterbunden.

Um die Polizisten und ihre Gangart einordnen zu können, kleine Bspe - Auf ein Taxi wartender Kumpel wurde ein Platzverweis erteilt, welchen er nicht verstand und den Grund erfragen wollte und dafür ebenso einkassiert wurde…die Heimfahrt haben sie ihm mit 52 € berechnet (Taxi hätte keine 10 € gekostet) - Anwesende Personen bezeichneten sie mit „Du mit der Pudelfrisur kommst sofort her!“ - Beim Einliefern in die Ausnüchterungszelle schnitt eine Polizisten wilde Grimassen, was mich nicht verletzt o.Ä., aber wobei ich mich frage, was soll das?

Jedenfalls les ich heute in der Zeitung folgendes: „Ein 19-Jähriger randalierte schwer bezecht…er suchte offensichtlich Streit…machte weiter Ärger“ Der Begriff „randalieren“ sieht das Beschädigen und Zerstören von Eigentum vor…ich habe lediglich diskutiert?! Ich will nicht besserwisserisch klingen, aber hier liegt doch der Fall der Verleumdung vor, selbst wenn mein Name nicht direkt genannt wird?

Und die zweite Frage: was hat man mit der Aussage „Scheiß Bullen“ zu befüchten? Gilt dies als Kollektivaussage, sodass diese sich nicht direkt angesprochen fühlen können und somit lediglich die Behörde an sich beleidgt wurde? Bullen an sich ist mittlerweile ja nicht mehr ahndungswert, jedoch der Zusatz „Scheiß“.

Viel zu viel geschrieben, aber ich wollte einen genauen Überblick euch verschaffen. Ich bin mir meiner Schuld & dem ungesunden Alkoholpegel absolut bewusst & reuig. Doch aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung bevorzuge ich momentan noch das Internet einem Anwalt, vielen Dank euch schon mal :wink:

Hi,

erst einmal Gratulation zum Abi,

  1. strafrechtlich ist der Ausspruch eine Beleidigung.
    Zur Schadensbegrenzung rate ich Dir, schnellstmöglich zur Polizei zu gehen und Dich zu entschuldigen. Auch wenn es vielleicht schwer fällt. Angeblich soll so was Wunder wirken. Wenn die Polizei trotzdem Strafantrag stellt, könnte das nur ein Strafbefehl werden, also keine Gerichtssache. Wenn Du einen Strafbefehl bekommst würde das wahrscheinlich über Geld geregelt, aber das kann ich nicht beschwören.

  2. Gegen die Presse hast Du keine Chance. Die nehmen den Wortlaut, den sie von der Polizei bekommen. Und wenn auch Dein Name nicht genannt wird, was normal ist, kannst Du Dich eigentlich nur über Dich selbst ärgern.

Also: Vergiss die Presse und geh’ zur Polizei und entschuldige Dich brav.

Alles Gute!
Katja

Hallo Katja,

schon mal vielen Dank für deine Antwort.

Zur Polizei bin ich bereits gestern sofort gegangen, um - wie von dir auch gesagt - für Schadensbegrenzung zu sorgen. Jedoch haben diese ihre Unfreundlichkeit vom vorigen Tag noch immer nicht ablegen können und mich lediglich durch eine Scheibe sprechen lassen und mich relativ schnell dann abgewiesen.

Ich hab mich nun mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt, welcher mir
a) riet, nicht zur Vorladung zu erscheinen, da dies sowieso nichts mehr bringt und
b) ein schriftliches Entschuldigungsschreiben der Polizei zukommen zu lassen.

Ich hoffe inständig, dass ich irgendwie die Strafe in Sozialarbeit umwandeln kann…als Abiturient hab ich ja nun die Zeit dazu^^

Jedoch hat er mich darauf hingewiesen, dass ich im schlechtesten Fall nun auch eine Klage wegen Hausfriedensbruch aufgrund meines Erscheinens nach dem Platzverweis am Hals haben könnte.

Wie dem auch sei, dir schon mal vielen Dank :wink:

ach Junge,

schmeiß Dein Geld doch nicht zum Fenster raus…
LG K.

Hallo,

wenn Ihnen Ihr Verhalten wirklich Leid tut, sollten sie das den eingesetzten Beamten schreiben und nicht hier im Internet. Das kann sich im Zweifel auch strafmilderd auswirken.

MfG

Streetjudge

Hallo Kokolores,

es ist ein Irrtum zu glauben, dass das Wort Bulle an einen Polizisten gerichtet, keine Beleidigung sei. Das ist sehr wohl so. Das Wort „Scheiß“ davor ist etwas erschwerend zu werten.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Polizisten in solchen Fällen nicht nachtragend sind wenn man am nächsten Tag mit einem Freund aufs Revier geht und sich entschuldigt. Wenn Junge Leute im „Suff“ etwas falsch machen und danach einsichtig sind und gute Manieren beweisen, dann werden wohl die meisten Polizisten diese Entschuldigung annehmen. Es sollte aber zeitnah geschehen. Falls der Polizist die Entschuldigung nicht annimmt, dann muss man wegen der Beleidigung als Beschuldigter über seine Rechte belehrt werden und auch vernommen werden. Spätestens dann kann man ja seine Reue zeigen, alles zugeben und schuldbewußt sein. Das kommt dann in die Akten und liest der Staatsanwalt. Der wird es wahrscheinlich zu deinem Vorteil werten. Jedenfalls würde es dann auch keine teure Gerichtsverhandlung geben sondern nur einen Strafbefehl. Wie hoch ist unklar. Er kann das Verfahren einstellen, er kann aber auch einen Strafbefehl über 500.-€ verhängen. Wenn Du dich uneinsichtig zeigst dann wir es auf jeden Fall teurer.
Ruf beim Revier an und frage, wann der beleidigte Kollege wieder Dienst hat und gehe zum Dienstbeginn hin und mach was. Falls es dir geholfen hat, dann lass es mich wissen.

Gruß vom Schutzmann

Hallo,
zu 1.:
Nicht zu ernst nehmen, was in der Zeitung steht! Die schreiben viel, um ihr Blatt voll zu kriegen! Außerdem wurde ja wohl kein Name genannt oder ein Bild veröffentlicht, so dass Deine Person geschützt ist.
Zu 2.:
„Bullenschweine“ wird nach allgemeiner Rechtsprechung als Beleidigung und somit als Straftat bewertet und in der Regel mit einer Geldstrafe belegt. Die Höhe wird in Tagessätzen berechnet, deren Anzahl der Richter je nach schwere der Schuld festlegt. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Täters.
Darüber hinaus gab es schon Fälle, in denen den betroffenen Beamten Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Dessen Höhe ist Ermessenssache.
Gruß

Hallo,
zuerst einmal muss ich sagen (schreiben), dass das Vorgehen der Polizei aus rechtlicher Sicht wohl in Ordnung ist. Wenn sie zum zweiten Mal wegen Ruhestörung usw. zu einer Party ausrücken, dann kann die Party aufgelöst werden, da eine Ermahnung ja wohl nichts gefruchtet hat. Dass die Polizei dann noch mit jedem herumdiskutieren müsste, kann ja wohl nicht ernsthaft erwartet werden, denn es gibt auch noch andere Einsätze, die nicht stundenlang warten können.
Über den Umgangston kann man sicher diskutieren…

Der Zeitungsartikel ist meiner Meinung nach ganz sicher keine Verleumdung. Erstens kann es durchaus sein, dass die Zeitungsredaktion den Text ändert, den sie von der Polizei erhält und zweitens ist kein Name genannt und das ist der springende Punkt. Der Gesetzestext lautet:
http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
Und das Wort „Randalieren“ hat im Sprachgebrauch viele Bedeutungen: grölen, brüllen, johlen, krakeelen, krawallen, laut sein, lärmen, poltern, toben, gewalttätig sein, Krawall machen, Lärm machen, Rabatz machen, Radau machen, lärmenden Unfug treiben, Krach machen…
Eine rechtlich verwendete Legaldefinition gibt es im Strafrecht nicht.

Gilt dies als Kollektivaussage, sodass
diese sich nicht direkt angesprochen fühlen können und somit
lediglich die Behörde an sich beleidgt wurde? Bullen an sich
ist mittlerweile ja nicht mehr ahndungswert, jedoch der Zusatz
„Scheiß“.

Es kommt immer darauf an, WIE der Ausdruck „Bulle“ verwendet wird. Er kann sehr wohl eine Beleidigung sein, auch ohne den Zusatz „Scheiß“.

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeivollzugsbeamter#…

Was hat man mit der Aussage „Scheiß
Bullen“ zu befüchten?

Im Strafrecht gibt es keinen Pauschalsatz wie bei Ordnungswidrigkeiten, sondern eine Geldstrafe richtet sich nach dem Verdienst. Deshalb heißt es ja immer „soundsoviel Tagessätze zu soundsoviel Euro“. Die Tagessätze sind das, was man an einem Tag verdient, 30 Tagessätze wären also ein Monatsgehalt.
Und wie viele Tagessätze bei dir anfallen könnte, kann ich nicht sagen. Das hängt auch davon ab, ob du schon mal ein ähnliches Verfahren an der Backe hattest oder sonstwie bei Polizei oder Gericht negativ aufgefallen bist.

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen oder Deine Sachverhaltsschilderung anzugreifen, komme ich doch nicht umhin festzustellen, dass regelmäßig bei der Schilderung eventueller polizeilicher „Übergriffe“ durch die Personen, welche unmittelbar an dem Geschehen beteiligt waren, nicht immer der tatsächliche Geschehensablauf wiedergegeben wird, sondern zur Aufbesserung der eigenen Position einige beurteilungsrelevante Fakten weggelassen oder beschönigt werden.

Mithin stehen dann die handelnden Beamten entweder als brutal oder inkompetent da, während man selbst in einem unschuldigen Licht erscheint. Bei einer Beleuchtung des exakten Hintergrundes der Geschichte hat sich bisher in den allermeisten Fällen indes heraus gestellt, dass die Medaille doch zwei Seiten hatte.

Was Deine Äußerung „Scheiß Bulle“ angeht frage ich mich in der Tat, ob es nun intelligenter ist, den einzelnen Beamten oder die Behörde zu beleidigen. Man sollte das mal auf andere Berufe anwenden und sich die Antwort dann selbst geben. Beispiel: Wenn ich sage „Scheiß Quacksalber!“. Meine ich dann den Arzt als Person oder die Ärzteschaft in Ihrer Gesamtheit, und ist das überhaupt intelligent oder spielt das überhaupt eine Rolle?

Allein schon Deine Kenntnis davon, dass ja das Wort „Bullen“ nicht mehr als Beleidigung aufgefasst wird, zeugt ja schon von einer negativ besetzten Einstellung gegenüber Polizeibeamten. Warum überhaupt jemanden abfällig bzw. abschätzig bezeichnen, nur weil die Berufswahl nicht passt?

Daniel