Juristische Schritte nach ärztlichem Eingriff

Liebe/-r Experte/-in,
mich würde interessieren, ob man evtl. juristische Schritte einleiten kann, wenn sich in Folge einer Spritze ins Auge zur Behandlung von Durchblutungsstörungen an der Makula eine so massive Infektion entwickelt hat, dass dadurch die Sehfähigkeit komplett weg ist bzw. ggf. sogar das Auge entfernt werden muss. Man unterschreibt zwar immer, dass alle möglichen Komplikationen eintreten können, aber in so einem Fall sieht das ganze ja eher nach Schlamperei beim Einführen der Spritze aus.
Danke!
Pia

Hallo Pia,

es ist immer besser, in die Offensive zu gehen.
Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten. Das kann nicht falsch sein. Es wird nur schwierig zu erklären sein, ob der Verlust der Sehfähigkeit im kausalem Zusammenhang mit der Infektion seht.
Ich kann nur sagen, was ich machen würde: Ich würde mir einen (unabhängiger Gutachter) Arzt und Anwalt suchen, die sich in solchen Dingen auskennen und mir einen Rat holen. Auch wenn das etwas kostet, sind Sie doch immer auf der richtigen Seite. Allein schaffen Sie das nicht.

Viel Glück!

Mit freundlichem Gruß
Katja

Hallo Katja,

vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort und die Auskunft. Jetzt hätte ich aber doch noch ein paar Fragen.
Anzeige erstatten muss man ja wohl bei der Polizei. Ist das zwingend notwendig, wenn man juristisch vorgehen will, oder reicht es auch, sich zunächst an einen Anwalt zu wenden.
Wo findet man denn so einen Gutachter (Arzt)? Kann da ein Anwalt helfen, oder muss man sich hierfür an eine andere Stelle wenden?
Was im konkreten Fall noch erschwerend hinzu kommt, ist die Tatsache, dass unter einer angegebenen Notrufnummer längere Zeit (mindestens 2 Stunden) niemand erreichbar war. Kann man da evtl. auch ansetzen?

Vielen Dank schon mal für die Auskunft!

Pia

Hallo Pia,

zuerst suchen Sie sich bitte einen Anwalt, aber einen, der sich mit Patientenrechten auskennt. Das müsste zu googlen sein. Machen Sie sich einen Termin und erklären Sie Ihr Anliegen. Dieser Arzt kann Ihnen sicher auch einen Gutachter empfehlen. Der Rat von beiden sollten Sie auf die nächsten Schritte aufmerksam machen. Es kann sein, dass sie sagen, es bringt nichts. Das sollten Sie dann auch akzeptieren. Leider. Ansonsten befolgen Sie den Rat der Experten.
Viel Glück!
Katja

Hallo Pia,

Entschuldigung, aber ich hatte ganz vergessen, auf den Anwalt einzugehen. Es wird in diesem Fall sicher doch besser sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Das kostet auch Geld. Am besten wäre es natürlich, wenn Sie die Angelegenheit außergerichtlich klären. Wenn es zu einem Prozess kommt, könnte das alles sehr lange dauern. Und das kostet außerdem Nerven.

Alles Gute!
Katja

Hallo Katja,

es ist zwar schon eine Weile her, aber ich habe jetzt doch noch eine zusätzliche Frage.
Wenn in dem beschriebenen Fall auf einer extra für diese Fälle ausgehändigten Notrufnummer niemand zu erreichen war, kann man dann gegen den diensthabenden Arzt Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstatten? Wenn ja, gibt es dafür irgendwelche Fristen, die man einhalten muss? Macht man das besser bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft?

Vielen Dank!

Pia

Hallo Pia,

in diesem Fall würde ich es Dir sogar raten, Anzeige zu erstatten. Wie erfolgreich sie ist, kann ich nicht sagen. Ein Problem könnte eine mögliche Frist sein. Eigentlich sollte soetwas zeitnah passieren. Aber frag doch mal in der Verbraucherzentrale nach. Die Experten haben sicher immer mal mit so einem Fall zu tun.
Viel Erfolg!
Gruß Katja