Juristische Verantwortung für Buckelwal?

“Der Buckelwal hat den Lastkahn selbstständig und freiwillig verlassen”. So lautet die Pressemitteilung der Wal-Eiferer und Eiferrerinnen. Meine Frage ist: Wenn man den Wal aktiv ins Meer entlassen hätte und der Kadver wird am nächsten Strand angespült, hätte man dann die Aktivisten für die Beseitigung des Kadasvers zur Kasse bitten können ?

Udo Becker

Nein, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wenn ein Öltanker in internationalen Gewässern zerbricht und das Öl an der Küste angeschwemmt wird hat die Reederei die Haftung. Ein Wal ist ein Tier und damit rechtlich eine Sache. Deshalb dachte ich, dass die zitierte Pressemitteilung eine juristische Ursache haben könnte.

Udo Becker

Achso, die Frage war nicht verständlich formuliert. Ich verstehe dein Anliegen nun denke ich.

Wenn kein lebendes Tier freigelassen worden wäre sondern ein Kadaver auf See verklappt worden wäre, dann könnte es Schadenersatzansprüche geben, ja.

und wie sähe das aus, wenn ein nach menschlichem Ermessen moribundes Tier fahrlässig freigelassen worden wäre?

Dann gäbe es keine Schadensersatzansprüche.

Barum nicht?

weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt

§ 823 BGB und mir fallen einige Passagen im Naturschutz- und Jagdrecht ein, nach denen das Bewegen, Misshandeln und Freilassen eines Meeressäugers widerrechtlich sein könnte.