Juristische Vollmacht verlangen

Folgender fiktiver Vorfall:
Person A bekommt eine Abmahnungs-Email von einem Anwalt über einen persönlichen Vorfall mit Person B.
Person A vermutet, dass Person B die Mail selbst geschrieben hat und vorgibt ein Anwalt zu sein und mit Klage vor Gericht etc. droht.

Kann Person A eine juristische Vollmacht verlangen, um sicher zu gehen?
Macht sich Person B strafbar?
Muss Person A überhaupt antworten?

Vielen Dank.

Hallo,

eine E-Mail kann Jeder versenden unter fast jeden Namen und Bezeichnung; insbesondere die kostenlosen E-Mail-Adressen werden ja bei Einrichtung der Adressen von den Providern nicht überprüft.
Ein seriöser Anwalt verschickt keine E-Mail, denn er muß den Eingang des anwaltlichen Schreibens nachweisen können, vermutlich doch ein FAKE.

Auf eine Mail ist man nicht verpflichtet, zu antworten, denn der Nachweis, dass der Absender tatsächlich existiert, ist nicht gegeben.
Gibt es dann keine SPAM-Funktion?

si

Hallo erstmal

Person A vermutet, dass Person B die Mail selbst geschrieben
hat und vorgibt ein Anwalt zu sein und mit Klage vor Gericht
etc. droht.

Normalerweise wird nicht via Email abgemahnt, aber dieser Wind könnte sich drehen: http://www.wbs-law.de/personlichkeitsrecht/erste-abm…
Von daher sollte man die Legitimität des Absenders (durch eine Anwaltskanzlei) prüfen.

mfg M.L.

Und macht sich Person B nun strafbar?!

Und macht sich Person B nun strafbar?!

Wäre möglich: §132a StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

mfg M.L.

Hallo,

einfach mal den Namen googlen und gucken, obs überhaupt einen anwalt mit dem namen und der adresse gibt.

wenn geld verlangt wird könnte auch nicht nur der titelmissbrauch, sondern auch ein betrug in frage kommen, da lohnt sich dann auf jeden fall mal eine strafanzeige.

hth