Juristischer Ausdruck

Hallo liebe WWW-Gemeinde,
wie bezeichnet man juristisch korrekt beispielsweise folgenden Sachverhalt:
Ein Energieversorger dreht in einem grösseren Mehrfamilienhaus das Gas ab, weil die Hausverwaltung trotz Mahnung und Ankündigung der Abschaltung durch den Energieversorger die Energierechnung nicht bezahlt.
Wessen macht sich die Hausverwaltung schuldig (gegenüber den Eigentümern)am besten mit den entsprechenden §.
Das es nicht einer ordnungsgemässen Verwaltung entspricht ist klar!
Freue mich auf die Antworten.
Gruss Hermann47

Ich weiß nicht, worauf genau du hinauswillst, es kommt drauf an; wenn es etwa um Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag geht, wäre Pflichtverletzung der treffende Ausdruck. Wenn es um die Kündigung des Vertrages geht, würde man von Kündigungsgrund sprechen. Alles in allem kommt es aber auf den passenden Ausdruck nicht an, sondern auf das Inhaltliche.

Wenn du uns verrätst, was genau du meinst und wofür du den Terminus brauchst, kann man dir vielleicht besser helfen.

Gruß,
Levay

Hallo,

strafrechtlich es davon ab, ob die Hausverwaltung die Gelder von den Eigentümern bereits erhalten hat und nicht weitergeleitet hat oder ob die Hausverwaltung damit möglicherweise einen Zweck verfolgt.

Zivilrechtlich ist es schlichtweg eine Pflichtverletzung.

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Hallo,

strafrechtlich es davon ab, ob die Hausverwaltung die Gelder
von den Eigentümern bereits erhalten hat

Nur interessehalber, was wäre das dann? Denn Unterschlagung ist es IMHO nicht. Eigentlich wüsste ich gar nicht, was da strafrechtlich relevant sein sollte, aber IANAL, also kannst mich da jemand aufklären?

Grüße,

Anwar

Präzisiering: Juristischer Ausdruck
Hallo Levay,
es scheint eine Pflichtverletzung zu sein wie die anderen Kollegen schon beschrieben haben. Die HV hat das Geld von den Eigentümern bekommen und ist nur zu faul zu zahlen.
Da alles auf eine gerichtliche Ausseinandersetzung mit der Verwalter hinausläuft, ist es für das Gericht hilfreicher in deren Fachsprache zu sprechen als mit den normalen Ausdrücken!
Also der Verwalter hat eine Pflichterletzung begangen, die zu einer Leistungsverweigerung des Energieversorgers führte mit dem Effekt, daß Kosten für einen Heizungsmonteur entstanden sind (Kosten für die WEG)und die Eigentümer kalt duschen mussten!(Wenn der kalte Warmwasserhahn aufgedreht wurde, lief alles über den Warmwasserzähler)(Privatkosten)
Ist das so juristisch korrekt oder muss man andere Bezeichnungen verwenden?

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Da mihi factum, do tibi ius
Hallo!

Da alles auf eine gerichtliche Ausseinandersetzung mit der
Verwalter hinausläuft, ist es für das Gericht hilfreicher in
deren Fachsprache zu sprechen als mit den normalen Ausdrücken!

Im Gegenteil. Als Laie benutzt man auch gern mal den falschen Ausdruck. Deswegen sollte man sich einer Sprache bedienen, die man beherrscht.
Mit dem Gericht in Fachausdrücken zu kommunizieren ist nicht erforderlich. Wenn man erläutert was passiert ist wird das Gericht zur richtigen Würdigung kommen. Eine Pflichtverletzung erkennt das Gericht auch, wenn der Kläger sie nicht als solche bezeichnet. Oder wie’s der alte Lateiner ausdrückt: Gib mir den Tatbestand, dann gebe ich Dir Recht.

Gruß,

Florian.

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