Juristisches Vorexamen / cand. jur

Hallo,
was ist ein Jurastudent mit bestandenem Vorexamen ?
Wie darf er sich bewerben ?
Wo wird so jemand genommen ?
Vielen Dank für euren Rat von,

Christian - aus Freiburg

Hallo, stud. jur. darf er sich nennen, cand wär ich mir nicht sicher, kenn aber die Gepflogenheiten bei den Juristen nicht, als Mediziner erst wenn er Doktorand wär, als Philosoph erst wenn er kurz vorm Abschluss stünde (der ja zumindest zu Magisterzeiten wahlweise zwischen 7. und 27.sten Semster stattfand).
Ansonsten darf er ja eigentlich juristisch noch gar nichts, dass sinnvollste wäre also als Kopiermaus in einer Kanzlei (also Assistent der ReNo-Fachangestellten) oder jeder andere Bürojob. Oder Taxifahrer oder Barmann/Frau oder oder… Studijobs halt, Institutshiwi nicht zu vergessen.
Gruß Susanne

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Nein

was ist ein Jurastudent mit bestandenem Vorexamen ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Cand

Wäre z.B. wenn man mit der Diplomarbeit begonnen hat.

Gruß

Stefan

Hallo,

was ist ein Jurastudent mit bestandenem Vorexamen ?

die Bräuche der Juristen kenne ich nicht, aber damals (zu ‚meiner‘ Zeit) konnte sich ein Chemiker mit Vordiplom Cand.Chem nennen (wenn er/sie es denn brauchte).

Wie darf er sich bewerben ?
Wo wird so jemand genommen ?

Wenn nichts vorgetäuscht wird, kann sich die Person überall bewerben. Ob sie und wenn ja als was sie genommen wird, hängt von der einstellenden Institution ab.

Gandalf

Hallo,
was ist ein Jurastudent mit bestandenem Vorexamen ?
Wie darf er sich bewerben ?
Wo wird so jemand genommen ?
Vielen Dank für euren Rat von,

Christian - aus Freiburg

Hallo, stud. jur. darf er sich nennen, cand wär ich mir nicht
sicher, kenn aber die Gepflogenheiten bei den Juristen nicht,

Hallo,
angeblich wird man mit dem Vorexamen vom stud. jur. zum cand. jur.
Dies ist aber scheinbar kein geschützter Begriff !

als Mediziner erst wenn er Doktorand wär, als Philosoph erst
wenn er kurz vorm Abschluss stünde (der ja zumindest zu
Magisterzeiten wahlweise zwischen 7. und 27.sten Semster
stattfand).
Ansonsten darf er ja eigentlich juristisch noch gar nichts,
dass sinnvollste wäre also als Kopiermaus in einer Kanzlei
(also Assistent der ReNo-Fachangestellten) oder jeder andere
Bürojob. Oder Taxifahrer oder Barmann/Frau oder oder…
Studijobs halt, Institutshiwi nicht zu vergessen.
Gruß Susanne

Hallo,

was meinst Du eigentlich mit „Vorexamen“?

Chrissie

Hallo,

was meinst Du eigentlich mit „Vorexamen“?
wenn man im Jura alle Scheine und sonstigen Prüfungen hat, bekommt man die Zulassung zu Examen(Vor-/Zwischenexamen )

Gruß Christian

Chrissie

Hallo,

was ist ein Jurastudent mit bestandenem Vorexamen ?

Nichts!
Dieser cand.-Schnickschnack ist nicht einen Pfifferling wert.
Das Vorexamen ist ja kein (Berufs-)Abschluss, die Bezeichnung cand. ist nichts geschütztes.

Wenn man nen Nebenjob während des Studiums sucht, hilfts evtl., dann sieht der potentielle Arbeitgeber (zB RA-Kanzlei) dass man einen hochmotivierten, wissbegierigen Studenten vor sich hat.

Bricht man aber das Studium ab und bewirbt sich 10 Jahre später immer noch mit dem „cand.“ im Briefkopf, dann wirkt das wohl eher lächerlich.

Wie darf er sich bewerben?

Wenn „wie“ heißen soll mit welcher Bezeichnung, dann darf er sich alles nennen, was nicht durch irgendein Gesetz geschützt ist …
So ähnlich hats ja auch Gandalf unten geschrieben. Er darf halt nichts vortäuschen.

Wo wird so jemand genommen?

Hängt vom Bedarf der Firma ab. Als Kopier- oder Küchenhilfeaber, evtl. auch irgendwo als Sachbearbeiter in irgendeiner Rechtsabteilung, mehr geht da aber sicher nicht.

Grüße

Wawi

Achso… Ich wusste gar nicht, dass das irgendeine „titelmäßige“ Bedeutung hat. Ich habe mich einfach weiter „Studentin“ genannt.

Chrissie

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Hallo!

Hallo,
angeblich wird man mit dem Vorexamen vom stud. jur. zum cand.
jur.

Ich weiß immer noch nicht genau, was Du mit einem bestandenen Vorexamen meinst. Meiner Meinung nach kann man sich, wenn man denn will, spätestens mit der Anmeldung zum 1. Staatsexamen „cand. iur.“ nennen, teilweise wird das auch schon gemacht, wenn man die formalen Voraussetzungen für die Meldung erfüllt. Ich hab’s nie gemacht, jedenfalls ist es kein akademischer Grad oder ähnliches, darüber hinaus ziemlich unüblich. Man „darf“ sich überall Bewerben wo man auch als Student gebraucht würde - es ist ja abgesehen von der Tatsache, dass man im Studium schon entsprechend fortgeschritten ist, nichts anderes.

Gruß,

Florian.

Hier ist es nicht geschützt, aber in nördlichen Ländern schon. Dort ist es ein Standardabschluß an Hochschulen. Außerdem kennt die Bezeichnung auch nicht jeder.

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