Jus primae noctis

Oder: Vom Recht der ersten Nacht
Nach Gutsherrenart wurde dieses Recht von den Leibeigenen gefordert.
Allerdings konnte die Braut rechtzeitig durch die Bezahlung von 5
Schillingen vor der Entjungferung durch den Gutsherren ausgelöst
werden. Es ist überliefert, dass manche Pfarrherren an diesem
säkularen Brauch auch Freude fanden. Wer die Braut auslösen konnte –
gut denn „Die Kirche hat einen großen Magen, kann Ungeweihtes gut
vertragen« (Goethe, Faust I). Da die Heilige Mutter Kirche von
diesem Recht hemmungslos Gebrauch machte, wurde der Bischof v. Amiens
vor den Rat der Stadt Paris einbestellt, damit er den Stadtrat von
Paris über das Recht der ersten Nacht aufklärt. Danach musste sich
der Klerus nach neuen Einkünften umsehen — und die wurden auch
gefunden.

Das Jus primae noctis …
ist eine früneuzeitliche Propaganda-Erfingung wie der Keuschheitsgürtel.
Vergiss beide!

Dazu:

_Jus primae noctis
Es gab einmal ein »Recht der ersten Nacht«

Ein »Privileg des Grundherrn auf Beiwohnung in der Brautnacht einer Grundhörigen«, so das »Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte«, hat niemals existiert; trotz verschiedentlicher Erwähnung in diversen alten Schriften fehlt es völlig an Beweisen, die einschlägigen Quellen sind inzwischen als Fälschungen, Fehlinterpretationen oder Dorflegenden nachgewiesen, der ganze Mythos hat sich unter der Lupe moderner Historiker ins Nichts verflüchtigt.
In den Rechtsbüchern des Mittelalters wie der Neuzeit, in den Dorfordnungen und sogenannten »Weistümern« (Sammlungen von Gewohnheitsrecht) des 14. bis 17. Jahrhunderts wird nirgendwo von einem »Recht der ersten Nacht« gesprochen; als die Bauern bei ihrem Aufstand 1525 die Abschaffung von allen möglichen Mißständen verlangten, ist dieser nicht dabei. Allenfalls ein Passus in einem Schweizer Weistum von 1543 könnte als Indiz gewertet werden - »und so die Hochzeit vergat, so sol der brütgam den meyer by sim wib lassen ligen die ersten nacht, oder er sol sy lösen mit 5 Schilling 4 Pfg« -, aber das war eher als Erinnerung an die »Ablösesumme« zu verstehen, die ein leibeigener Brautwerber für Frauen aus dem Herrschaftsgebiet eines anderen Leibesherrn zu zahlen hatte; wer diese nicht aufbringen konnte, bekam auch keine Frau, die Drohung mit dem Beischlaf durch den »meyer« war wie vieles in diesen alten Weisbüchern als Scherz zu lesen.
Genauso entpuppen sich auch verschiedene Erwähnungen des Rechtes der ersten Nacht in französischen und spanischen Quellen beim näheren Hinsehen als Satiren oder absichtliche Verleumdungen: Indem er etwa den Landadeligen derartige Perversitäten unterstellte, konnte der französische König diese besser unterdrücken, stand sogar selbst noch als der Hüter von Moral und Ordnung da. Und auch Beaumarchais benutzte diese Legende in seinem Lustspiel »Le mariage du Figaro« (die Grundlage für Mozarts Oper) aus offen politischen Motiven: Um die antiaristokratische Stimmung der 80er Jahre des 18. Jahrhunderts anzuheizen, läßt er den Figaro dem Grafen danken, weil dieser auf sein Recht der ersten Nacht verzichtet habe.
In einer von der Kirche und der Religion dominierten Gesellschaft wie dem Mittelalter oder auch der frühen Neuzeit, die Jungfräulichkeit als hohes Gut verehrte und Männer verachtete, die ein »gefallenes« Mädchen heiraten mußten, wäre eine Einrichtung wie das Recht der ersten Nacht völlig undenkbar gewesen; jeder auf diesem Recht bestehende »meyer«, Pfarrer oder Ritter hätte sich am nächsten Morgen auf dem Scheiterhaufen vorgefunden.

Lit.: E.A. Osenbrüggen: Deutsche Rechtsalterthümer aus der Schweiz, Zürich 1858 (besonders Kapitel 12: »Das ius primae noctis«); Otto Gierke: Der Humor im deutschen Recht, Berlin 1871; K. Schmidt: Jus primae noctis. Eine geschichtliche Untersuchung, Freiburg 1881; W. Schmidt-Bleibtreu: Jus primae noctis im Widerstreit der Meinungen. Eine historische Untersuchung über das Recht der ersten Nacht, Bonn 1988; R. Kunz: »Das angebliche Recht der ersten Nacht«, Genealogie, Heft 1-2/1996; A. Boureau: Das Recht der ersten Nacht - Zur Geschichte einer Fiktion, Düsseldorf 1996; Stichwort angeregt von Bernd Huesmann.
[Lexikon: Jus primae noctis, S. 3. Das digitale Lexikon der populären Irrtümer, S. 748 (vgl. LexPI Bd. 2, S. 161)]_

Man könnte daraus eine FAQ machen, wenns nochmal auftaucht!

Hi, Fritz, gab es doch neulich einen Artikel im Spiegel über diese schwülstigen Männerträume. Gruß Antares

Mark Twain
Hallo Fritz,

war im Ausgangsposting eigentlich eine Frage?

Wieauchimmer,
ich lese meinen Jungs gerade „Ein Yankee aus Connecticut
am Hofe Koenig Arthurs“ von Mark Twain vor (auf Deutsch,
sie brauchen im Moment Deutsch mehr als Englisch und die
Uebersetzung ist gut). Auch Mark Twain hat das Kliché
bedient (siehste - ich bin lernfaehig). War etwas
weniger lustig, den beiden die Sache richtig zu erklaeren,
inklusive der historisch-kritischen Anmerkungen, die
ich vorher schon aus wewewe kannte. Ich will sie
nicht rotbackig und … im Schlafzimmer zuruecklassen,
sie sollen ja schlafen!

Gruesse
Elke

… die Mächtigen, Herrscher über Grund und Boden, Wohl und Wehe, Leben und Tod rechtloser Untertanen waren ausgerechnet dort, wo kaum beherrschbare Triebe auch heute noch Lebenswege, Krieg und Frieden bestimmen lieb und nett zu den Untertanen?

… Die Erde ist eine Scheibe …

… Die Erde ist eine Scheibe …

und wenn du an den Rand kommst, fällst du runter!

… Die Erde ist eine Scheibe …

und wenn du an den Rand kommst, fällst du runter!

…genau in Hichams Arme!

…genau in Hichams Arme!

Mal nicht gleich den Hicham an die Wand!

1 Like

…genau in Hichams Arme!

Mal nicht gleich den Hicham an die Wand!

Wer nichts weiß und nichts gescheites kann außer zitieren … will wenigstens verwirren