Justiz / Gerichtsverhandlung im Dritten Reich

Hallo liebe wer-weiss-was-Freunde,

Zur Zeit schreibe ich an einer Geschichte, die im Dritten Reich spielt bzw. an diese Zeit angelehnt ist, als das Dritte Reich auf seinem „Höhepunkt“ war.
In der Szene, an der ich nun schreibe, geht es um einen Mann, der denunziert wurde. Er hat sich abfällig über die „Führung“ geäußert und steht nun vor einem „Sondergericht“ bzw. einem „Standgericht“ und soll zum Tode verurteilt werden. Hier muss ich noch erwähnen, dass der Ort etwas abgeschottet ist, und der Bürgermeister den Richter spielt.
Aus meinen eigenen Recherchen weiß ich zwar inzwischen ein wenig über damalige Justiz, konnte aber bisher nicht viel über den genauen Ablauf einer solchen „Gerichtsverhandlung“ finden.

Weiß jemand wie eine solche, oft unfaire Verhandlung aussah oder abgelaufen ist?
Ich bin für jegliche Hinweise dankbar. Egal ob Links, Literatur, Filme oder eigenes Wissen – alles wird mir bei meiner Recherche helfen.

Bin zwar kein Fachmann, aber Sonder- oder Standgerichte gab es afaik eigentlich nur in besetzten oder umkämpften Gebieten. Für unmittelbares Reichsterritorium würde das bedeuten, nur zum Kriegsende hin. Auch wenn die Gegend abgelegen war, waren zuvor die ordentlichen Gerichte zuständig. Natürlich waren die Prozesse dort auch nicht fair, aber es handelte sich um keine Standgerichte.

Hallo,

Zur Zeit schreibe ich an einer Geschichte, die im Dritten
Reich spielt bzw. an diese Zeit angelehnt ist, als das Dritte
Reich auf seinem „Höhepunkt“ war.
In der Szene, an der ich nun schreibe …

Wow, klingt ja spannend. :smile:

Leider kann ich dir nur mit einem Namen weiterhelfen, der dir wahrscheinlich eh schon begegnet ist - aber falls nicht: Google mal nach „Freisler“, so hieß einer der obersten Richter des 3. Reiches. Er war bekannt dafür, dass er die Angeklagten nicht nur verurteilte, sondern dazu auch noch unflätig beschimpfte.

Ich glaube, es gibt ein Video der Reihe „Hitlers Helfer“ über ihn. Und wenn ich jetzt nichts durcheinanderbringe, dann ist er derjenige, der die Mitglieder der Weißen Rose verurteilt hat.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

den von Dir beschriebenen Fall gint es gar nicht und kann es gar nicht geben.
Es gab in der Gerichtsbarkeit eigentlich die gleichen Strukturen wie heute. Und so waren (außer in besetzten Gebieten und für Militärangehörige) für die normale Bevölkerung ganz normale Gerichte zuständig mit ganz normalen Richtern. Auch der berüchtigte Volksgerichtshof war mit Richtern besetzt.
Standgerichte gab es eigentlich nur auf militärischer Ebene und kurz vor dem Zusammenbruch. Und Richter da waren in aller Regel Ofiziere, aber keine Zivilisten. Zudem gingen diese gerichte ja in erster Linie gegen Deserteure vor - und das waren Angehörige der Armee oder anderer Einheiten wie Volkssturm und dergleichen.

Von daher kann eigentlich ein Bürgermeister also keinem Gericht vorgesessen haben, ganz zu schweigen von der Frage, woher ein ziviler Bürgermeister einen Vollstrecker für Todesurteile hätte nehmen sollen.
Nicht völlig auszuschließen ist natürlich, daß im Chaos des Zusammenbruches vereinzelt fanatische Amtsträger des Regimes (und das konnten dann auch Bürgermeister sein) quasi derartige Urteile aus eigener Macht heraus gefällt und vollstreckt haben. Nur kann es dazu logischerweise dann dazu weder Vorschriften noch Verfahrensweisen oder gar gesetze gegeben haben - das war dann reine Willkür.

Gernot Geyer

Tach Snowflake,

wir wollen die Dinge nicht durcheinanderbringen, denn das würde bedeuten, dass Du noch gründlicher Korrektur lesen lassen müßtest als ohnehin schon nötig sein wird. (Das geht jetzt nicht gegen Dich: kein Buch - jedenfalls kein gutes - kann ohne eine solche Korrektur sinnvoll veröffentlicht werden.)

Standgerichte waren eine militärische Besonderheit und gedacht für Verhandlungen, die schnell geführt und deren Urteile schnell vollstreckt werden mußten. Ansonsten gab es die normale militärische Gerichtsbarkeit.

Roland Freisler war der Präsident des Volksgerichtshofs. Das war ein Sondergericht außerhalb der üblichen juristischen Instanzen. Diesem Volksgerichtshof wurden die Vetrfahren durch „Führerbefehl“ zugewiesen; die Verhandlungen gegen die Verschwörer des 20. Juli z.B. sollten zuerst vor dem Reichskriegsgericht geführt werden, dann hat Hitler sie Freisler und dem Volksgerichtshof überwiesen.

In den normalen Verhandlungen wurde die Straf- oder Zivilprozeßordnung angewendet; es galten das Gerichtsverfassungsgesetz, das Strafgesetzbuch, das BGB usw.

Wenn Du die genaueren Umstände, die Art des „Vergehens“ und die Stellung der Beteiligten schildern könntest, würdest Du bestimmt genauere Antworten bekommen können.

Gruß - Rolf

Vielen Dank für eure schnellen Antworten und Tipps! Nach Freisler werde ich gleich mal googeln!

@Rolf: Genau darum versuche ich möglichst gut zu recherchieren, damit mir hinterher niemand allzu viel Blödsinn nachsagen kann :wink:

Also kommt Standgericht nicht in Frage, richtig? Aber ein Sondergericht wäre möglich?

Und gerade bei dieser „Gerichtsverhandlung“ möchte ich, dass die Geschichte echt klingt.
Vielleicht kann ich das Ganze ja noch ein bisschen eingrenzen, damit ihr eine genauere Ahnung von meiner Szene habt.

Die Geschichte ist eine dieser „was-wäre-wenn“-Geschichten und spielt nicht im echten Dritten Reich von damals, sondern Jahre später. Ich habe also einen gewissen Spielraum, was die Weiterentwicklung angeht. Meine Figuren leben abgeschottet und haben nur innerhalb ihres Ortes eine Hierarchie, aber Funkkontakt nach „draußen“ bzw. nach „oben“.
Eine der Nebenfiguren hat sich spöttisch über die Führung geäußert und wurde denunziert. Jetzt soll es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, in der diese Figur zum Tode verurteilt werden soll. Falls das zu abwegig ist, könnte sie sich auch während der Verhandlung so schlecht benehmen, dass daraufhin ein Todesurteil folgt (Sie muss auf jeden Fall durch Erschießen sterben sollen).

Ich habe einen Kreisleiter, einen Ortsgruppenleiter, einen Bürgermeister, einen Richter könnte ich auch einführen und einen Kommandanten. Der Angeklagte ist ein ganz normaler Zivilist.
Durch meine was-wäre-wenn-Freiheit könnte sich alles ein wenig verschärft haben bzw. die Konturen etwas verschwommen geworden sein.

Jetzt brauche ich eben diesen Prozess, in dem der Zivilist angehört wird, weiß aber nicht, wie der Ablauf einer solchen (auch allgemeinen) Gerichtsverhandlung gewesen sein könnte.
Ich möchte natürlich nicht mit Paragraphen um mich schmeißen, weil es ja für den Leser angenehm und auch nachvollziehbar zu lesen sein sollte.

Nunja, ich bin etwas ratlos bei dieser Szene und weiß nicht, wie ich sie beginnen und aufbauen soll.
Vielen Dank nochmal für eure Ratschläge!

liebe Grüße
von Snowflake

Hallo,

das Schwierige an der Sache ist schon einmal das Todesurteil.
Man wurde als Zivilist ja nicht einfach wegen kritischer Bemerkungen erschossen. In der Regel kam es dabei zu Haftstrafen, manche Leute verschwanden auch ohne großes verfahren im KZ - aber sie lebten ja danach erst einmal noch. Während des krieges war es dann beliebt, Männer für kritische Äußerungen zur Armee einzuziehen und dann an die Ostfront zu schicken zur Bewährung.
Auch das 3. reich hatte da ja seine Bürokratie, auch der Terror wurde nach Gesetzen verwaltet und die sahen für Regimekritik keine Todesstrafe vor.
Der berüchtigte Volksgerichtshof entstand erst nach dem 20. Juli 44. Dieses Datum war ein gewisser Quantensprung, weil Regimekritik nun wirklich lebensgefährlich wurde. Allerdings mahlen die Mühlen der Bürokratie bekanntlich langsam - auch hier wurden zumindest formell alle juristischen Geflogenheiten erfüllt. also erst mal verhaftung und Ermittlung, dann Anklage und Verurteilung - das dauerte schon seine Zeit. Zudem hatte ja auch damals nicht jede Kreisstadt ein Gefängnis für Untersuchungshäftlinge, von den Möglichkeiten einer gesetzteskonformen Hinrichtung einmal ganz zu schweigen.
Du müßtest also das Geschehen wirklich in die Zeit des totalen Zusammenbruches legen, als dann alles drunter und drüber ging und an eingeregeltes Verfahren echt nicht mehr zu denken war.
Es ist aus heutiger Sicht heraus extrem schwer, die damalige zeit zu begreifen und glaubwürdig zu beschreiben. Am ehesten kann man sich noch in die Zeit hineinversetzen, wenn man Originaldokumente dieser Zeit liest. Die Reichsgesetzbücher zum Beispiel sollten eigentlich zum Bestand einer guten Fachbilbiothek gehören - das wäre eine Möglichkeit. Oder auch andere Unterlagen und Dokumente aus fraglicher Zeit - auch wenn diese zunehmend schwerer zu beschaffen sind. Aber nur so aus dem Handgelenk heraus wü+rde ich mich da nicht heranwagen.

Gernot Geyer

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Moin,

hier ist realer Fall, bei dem Du Dir ein paar Anregungen holen kannst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_Kusch
http://uboat.net/men/kusch.htm

Todesurteile wurden (meines Wissens nach) nur beim Militär durch erschießen vollstreckt. Im Zivilleben wurden diese Urteile durch Fallbeil oder Galgen ausgeführt. Wie von Gernot bereits dargelegt wäre da noch die Frage ob man als Zivilist überhaupt wegen Kritik am Regime zum Tode verurteilt worden wäre. In den letzten Kriegstagen könnte ich mir sowas vorstellen (auch die Erschießung - weil’s schnell gehen mußte), in Friedenszeiten wäre man aber bestimmt mit Gefängnis oder KZ (und in diesem Fall bestand sogar die Möglichkeit aus letzterem entlassen zu werden) davon gekommen.

Gruß

Es gibt meines Wissens Aufzeichnungen von der Verhandlung gegen die Verschwörer des 20 Juli. Auf Befehl Hitlers wurde der gesamte Prozess aufgezeichnet, sehr gutes und vollkommen authentisches Material. Der Titel dieses Films (auf VHS gibt es den auf jeden Fall, bin nicht sicher ob auf DVD) müsste irgendwie Justiz im 3. Reich oder so sein.

Felix

Ich bin es nochmal :smile:

Dank eurer Tipps und Hinweise habe ich jetzt noch ein bisschen mehr gefunden, und wollte mich mal bei euch absichern. (Der Roland Freisler war ja mehr als ein übler Typ. Ich habe richtig Gänsehaut bekommen, als ich mir einen Auszug aus einem dieser berühmten Schauprozesse angehört habe …)

Ich habe mir die Szene jetzt so überlegt:
In meinem Ort (in der Geschichte natürlich) gibt es ein Sondergericht. Der Angeklagte wird wegen verschiedener Delikte angeklagt.

  • Diebstahl (von kriegswichtigen Gegenständen, in meinem Fall sind es Stiefel für Soldaten)
  • Wehrkraftzersetzung
  • Volksschädliche Äußerungen
  • und ferner wegen einer sogenannten Heimtückerede

Er wird zum Tode verurteilt. Eigentlich wollte ich ihn erschießen lassen, habe aber hier und da gelesen, dass Erschießung meist mit einer Art Restwürde verbunden war. Das käme ja dann für meinen Angeklagten nicht in Frage, oder doch?

Kann ein solcher Fall vor einem Sondergericht verhandelt worden sein, oder müsste er zwingend an den Volksgerichtshof geleitet werden? Und sind meine Überlegungen richtig, oder habe ich jetzt alles durcheinander gebracht?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße
von Snowflake

Der berüchtigte Volksgerichtshof entstand erst nach dem 20.
Juli 44. Dieses Datum war ein gewisser Quantensprung, weil
Regimekritik nun wirklich lebensgefährlich wurde.

Bei allem, was Du sonst an Richtigem schreibst, lieber Gernot: dies stimmt nicht.
Weil Hitler die Urteile des Reichsgerichtshofs nach dem Reichstagsbrand - vier Freisprüche, ein Todesurteil - zu milde erschienen, hat er durch Gesetz vom 24. 4. 1934 den Volksgerichtshof als Sondergericht schaffen lassen, das für die „Aburteilung von Hoch- und Landesverrat“ zuständig sein sollte. Am 18. 4. 1936 ist der Volksgerichtshof durch Gesetz als ordentliches Gericht etabliert worden.

Gruß - Rolf

HAllo,

danke - das wußte ich so nicht. Mir ist er das erste Mal im Zusammenhang mit dem mißlungenen Attentat ins Blickfeld gekommen, wahrscheinlich weil die Verurteilungen danach die wohl größte Aktion war.

Gernot Geyer

Hallo,

nun steht immer noch die Frage, wann das Ganze passiert sein soll. Denn normalerweise wurden ja alle Delikte den normalen Gerichten bzw. dem Volksgerichtshof überstellt, eine Verurteilung durch Sondergerichte und Schnelljustiz gab es praktisch nur unmittelbar vor dem Zusammenbruch. Und selbst da bin ich etwas unsicher, inwieweit die in den einzelnen Gebieten tatsächlich noch zum Tragen kamen - ab März 45 lief ja alles dann etwas chaotisch ab.

Gernot Geyer