Justiz ,Schwerverbrecher

Jetzt wurde doch grade ein 21jähriger zu 15 Jahren verurteilt weil er einfach so aus Frust und Hass allgemein eine 15 jährige und irgendeinen Autofahrer getötet hat. Er solle vor der Haft in die Psychiatrie.
Seine Verteidigerin sprach wohl von „Fehltritt“ .

Nach 15 Jahren oder 20 darf er dann wohl wieder raus, noch aggressiver, noch mehr eine Zeitbombe allein durch die Haft und dann muss evtl wieder jemand sterben .

Ich bin der Meinung wer diese Bremse im Kopf nicht hat und mordet bleibt immer hochgefährlich .Egal wie schwierig seine Kindheit war. Experimente mit der Bevölkerung nein. Schutz steht höher wie das Recht des Täters auf „Resozialisierung“ .
Einsperren bis ans Lebensende. Dafür sollte man eine Bürgerbewegung starten denn es ist unerträglich.
Wer wollte denn später mit einem Doppelmörder wohnen ? arbeiten ? wer sowas tut muss die Konsequenz tragen ,die leider heißen muss: nie mehr frei.
Dieser noble Anspruch unseres Gesetzes ist Schwachsinn .
Gnade,Resozialisierung ,Recht wieder in die Gesellschaft aufgenommen zu werden …
was ist mit meinem Recht auf Leben ? jeden Bürgers ?
also dem Schutz ? beides geht nicht , dem Opfer nützt Statistik wenig also müssen sie für immer drin bleiben .
So ein Typ auf jeden Fall.

Hallo,

Du must hier zwischen zwei verschiedenen Aspekten unterscheiden. Der eine ist die Strafe für das begangene Verbrechen und der andere der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Taten.

Für das erstere, die Strafe, ist das Strafrecht zuständig. Es urteilt einzig mit Blick auf die begangene Tat und die hieraus folgende Bestrafung.

Was den von Dir genannten Aspekt, den Schutz der Bevölkerung vor weiteren Taten angeht, so ist dies an sich eine völlig andere Materie, hier handelt es sich um Gefahrenabwehrrecht, welches in gänzlich anderen Gesetzen geregelt ist.

Nichtsdestotrotz wird Deinen natürlich nachvollziehbaren Bedenken inzwischen Rechnung getragen. Die Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Beendigung der Gefängnisstrafe ist inzwischen eingeführt worden und wird von den Gerichten ausgesprochen.
Noch entscheidender ist die derzeitige Entwicklung, dass das Gericht diese Sicherungsverwahrung auch nach Beendigung der Strafe mit Blick auf die Entwicklung des Täters aussprechen kann. Letzteres ist noch in der Entwicklung, wird aber wohl in naher Zukunft kommen.

Will heißen, Du must Dich also nicht um eine Bürgerbewegung hierzu bemühen. Im Übrigen sollte das eigentlich auch bekannt sein, da die Thematik der Sicherungsverwahrung, die Du hier ansprichst, schon seit langem die öffentlichen Medien beherrscht. Die Idee ist also keine neue.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zum Glück interessiert Deine Meinung nicht, und ich hoffe, dass Leute, die so wenig Verstand zeigen wie Du hier, nie über andere zu entscheiden haben.

Zum Glück interessiert Deine Meinung nicht, und ich hoffe,
dass Leute, die so wenig Verstand zeigen wie Du hier, nie über
andere zu entscheiden haben.

Na, na, na. Ich kann seine Bedenken durchaus nachvollziehen. Und da die Sicherungsverwahrung nun auch eingeführt wurde, sieht der Staat hier anscheinend einen ebensolchen Handlungsbedarf.

Die Frage, wie man mit Menschen umgeht, welche unkontrollierbar sind und vor denen die Gesellschaft ggf. geschützt werden muss, ist völlig legitim.

Allerdings muss man schon kritisieren, dass der Ausgansgbeitrag recht polemisch aufgezogen war und primitive Beurteilungen eines Menschen beinhaltet, den der Schreiber sicherlich nicht kennt.

Dennoch kann man über den Hintergrund durchaus diskutieren.

Dea

Sollte der Typ nach 15 oder 20 Jahren noch immer so gefährlich sein, gibts schliesslich die nachträgliche Sicherungsverwahrung.