http://winfuture.de/news,33240.html
„…In einem Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung kündigte Angela Kolb, Justizministerin von Sachsen-Anhalt an, dass man ab September 2007 Wertgegenstände aus Straftaten beim Online-Auktionshaus eBay versteigern wird…“
Ich zitiere einfach mal, weil die das besser können als ich.
„…Allgemein ist festzustellen, dass das deutsche Recht den Eigentümer, dem seine Sache ohne seinen Willen abhanden kommt, umfassend schützt. So schließt § 935 Abs. 1 BGB einen gutgläubigen Erwerb an abhanden gekommenen Gegenständen grundsätzlich aus. Wer eine gestohlene Sache kauft hat das Nachsehen und muss diese an den Eigentümer herausgeben, ohne dafür einen Ersatz zu erhalten.
Eine Ausnahme sieht § 935 Abs. 2 BGB beim Erwerb über eine öffentliche Versteigerung vor, die jedoch nur gegeben ist, wenn sie von einem öffentlich bestellten und verteidigten Auktionator durchgeführt wird. Allein der Umstand, dass eine Auktion öffentlich beworben wurde und das Angebot jedermann zugänglich war reicht nicht aus;…“
Kann mir bitte jemand erklären wie die Justiz das hinbiegt? Wie wird da jemand gutgläubig, wenn er weiss, dass es geklaut ist und die Ausnahmeregelungen sich nur auf Versteigerungen beziehen.
Und vor allem:
Nennt die Ministerin das Versteigerung obwohl mittlerweile klar ist, dass bei ebay eben NICHT versteigert sondern verkauft !!! wird?
„…Allgemein ist festzustellen, dass das deutsche Recht den
Eigentümer, dem seine Sache ohne seinen Willen abhanden kommt,
umfassend schützt. So schließt § 935 Abs. 1 BGB einen
gutgläubigen Erwerb an abhanden gekommenen Gegenständen
grundsätzlich aus. (…) Allein der Umstand, dass eine
Auktion öffentlich beworben wurde und das Angebot jedermann
zugänglich war reicht nicht aus;…“
Hallo,
auf § 935 II BGB kommt es gar nicht an, ein Tipp zum lesen: Wirkung der
Einziehung nach StGB:
Hallo,
wieso kann fremdes Eigentum - Diebesgut - eingezogen, also der Eigentümer enteignet werden?
Ich dachte immer, DIESE Einziehung bezieht sich auf Tatwerkzeuge - u.U. Auto beim Schmuggel etc.
Gruß
Peter
auf § 935 II BGB kommt es gar nicht an, ein Tipp zum lesen:
Wirkung der
Einziehung nach StGB:
§74
(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.
(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
1.die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
Hallo,
du zitierst unvollständig. Schau mal den gesamten siebenten Titel des dritten Abschnittes des Allgemeinen Teiles des StGB (§§ 73 bis 75 - Verfall und Einziehung) an - http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871…
Grüße, Peter
Nein, ich googel nicht weiter:
bei wiki (mit allen Vorbehalten, was dort geschrieben steht:
„…Die Zollauktion ist eine von der Bundeszollverwaltung im Internet in Form einer Versteigerung durchgeführte Auktion, die der Verwertung beweglicher Sachen dient, an denen Bund, Länder und Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben Eigentumsrechte, Pfandrechte oder andere Rechte erworben haben…“
Die verkaufen ja noch nicht einmal beschlagnamte Zigaretten, sondern vernichten sie.
Na ja, lassen wir es.
Gruß
Peter
hast du auch mal daran gedacht, dass es nicht zu jedem Gegenstand eines Täters ein Opfer zuzuordnen ist? Wo soll denn die Polizei/Land das ganze aufheben? Wenn eine Diebesbande einmal durch Berlin zieht und nebenbei 30 Navis, 40 Autoradios etc. klaut, dann wird die Polizei vielleicht einen Teil davon zu den Opfern zurückführen können. Aber was ist bspw. bei Diebesgut wo die Opfer lieber die Versicherung in Anspruch nehmen? Was wenn kein Opfer zu finden ist, weil es im Ausland ist? Sollen also die Behörden auf Jahr & Tag Sachen aufbewahren? Nein, da sollte der Staat lieber höchstbietend versteigern und jeder Sache einen Geldbetrag zuweisen. Wenn sich dann immernoch ein Opfer meldet, kann es ja die Summe in Euro haben…
Das hier wohl keine Waffen, Drogen, Zigaretten etc. versteigert werden, ist wohl klar, oder?