Justizoberwachtmeisterin

Hallo !

Ich möchte mich sehr gerne als Justizoberwachtmeisterin bewerben. Leider tue ich mir beim Bewerbungsanschreiben sehr schwer. WER kann mir dabei weiter helfen ?

Auf WAS wird hier in meiner Bewerbung speziell beachtet und Wert gelegt ?

Da ich das unbedingt werden möchte,
soll meine Bewerbung dem entsprechend ansprechend sein.

Hallo,
leider bin ich schon zu lange aus dem aktiven ‚Beamtengeschäft‘ raus, um da für die heutige Zeit wirkungsvolle Bewerbungsschreiben zu empfehlen.
Vielleicht helfen aber diese Websites weiter:

http://www.talentmarketing.de/stellensuche_bewerbung…

http://www.wiwi-treff.de/home/lounge/read.php?f=15&i…

http://www.thieme.de/viamedici/bewerbung/uebersicht/…

Frdl. Gruß
Günter Sick

Hi, also als erstes solltest Du die Berufsbezeichnung berichtigen: Justizwachmeister

Ober/Haupt… etc. dazwischen sind Bezeichnungen, die man nach Beförderungen erhält.

Als Justizwachtmeister solltest Du gute Kenntnisse in Deutsch (Wort und Schrift) mitbringen, kontaktfreudig sein und Organisationstalent mitbringen. Also diese Dinge würde ich in der Bewerbung hervorbringen.
Ansonsten alles was Du so an sportlichen Aktivitäten machst ist auch wichtig und gut.

Nur nochmal nachgehakt: Du möchtest bei einem Gericht arbeiten, nicht in einer JVA, oder? Da ist die Berufsbezeichnung nämlich eine andere.

Warum willst Du Dich denn im einfachen Dienst bewerben? Viele ärgern sich später, nicht direkt im mittleren Dienst eingestiegen zu sein. Der Weg nach Oben aus dem einfachen Dienst ist ziemlich verbaut.

Danke, ich werde dort mal nach sehen :smile:

Hallo !

Erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort.

Justizoberwachtmeisterin war schon richtig.
In der Ausbildung ist man Justizanwärter. Direkt danach wird man zum Justizoberwachtmeister ernannt.

Das mit Wort und Schrift stimmt.
Mit dem Schreiben der Bewerbung tue ich mir daher sehr schwer, aus Angst, dass dies nicht korrekt ist.

In der JVA möchte ich nicht arbeiten.
Wenn dann im Gericht oder in der Staatsanwaltschaft.

Das mit dem Sport ist leider so eine Sache, denn ich habe einen 2 Jährigen Sohn und konnte bis lang keinen Sport mehr machen. In den meisten Bundesländern wird das Sportabzeichen verlangt. WO bekommt man dasund was wird dort verlangt ?

Was ist eigentlich ein Nachweis der Verfassungstreue ?

Nichts desto trotz würde ich mich in der Bewerbung zur Ausbildung einer Justizwachtmeisterin bewerben, kannst auch bei der Arge schauen, das ist die offizielle Berufsbezeichnung (http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/resultList…), zumindest so wie ich sie kenne, und ich arbeite gerade in der für mich vierten Justizbehörde.

Ansonsten bin ich leider überfragt was das Sportabzeichen betrifft. So aus´m Bauch heraus hätt ich jetzt gesagt, dass man sowas in der Schule schon erworben haben sollte. Hab aber leider keinen plan…

Was den Nachweis über Verfassungstreue betrifft bin ich mir auch nicht sicher, kann mich nicht mehr dran erinnern. Wo hast Du das denn her? Aus welchem Zusammenhang?

Und wo steht, dass Du direkt nach der Ausbildung Justizoberwachtmeisterin wirst? Ich kenne das so, dass man danach erst mal ein paar Monate Justizwachtmeister zur Probe ist, dann Justizwachtmeister, dann Ober, dann Haupt… das ist eigentlich so der übliche Werdegang den ich kenne. In welchem Bundesland bewirbst Du Dich denn? Vielleicht liegts daran dass es bei dir anders ist als ich es kenne. Ich bin schon immer in Nds. tätig.
Ansonsten schon mal Gratulation für die Entscheidung, dass Du nicht in die JVA willst (-,

Naja, mit dem Schreiben selbst kann ich Dir natürlich nicht richtig weiterhelfen - es sei denn Du schreibst hier ein paar Sätze, die Du in Deine Bewerbung einbringen möchtest. Aber da kann ich natürlich auch nur meine Meinung zu schreiben - die bedeutet ja nicht wirklich viel.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Erfolg mit Deiner Bewerbung!

Vielen Dank. Wird schon alles gut gehn ( hoffe ich ).

Vielen Dank. Wird schon alles gut gehn ( hoffe ich ).

Ist es denn tatsächlich so, dass man sich in kein anderes Bundesland nach der Beamtung versetzen lassen kann und wenn nur, wenn sich jemand bereit erklärt, mit dir das land zu tauschen ?
Ist das richtig ?

Hi Butzi,
habe ich mich als Experten für solche Fragen eingetragen?? Na ja, habe aber auch keine Ahnung davon. Tut mir leid … :frowning:

Die genauen Bestimmungen kenne ich nicht, weil ich Angestellte bin. Aber dem würde ich im Groben zustimmen - ganz einfach ist es nicht das Bundesland zu wechseln. Es wird sogar schon schwierig, wenn Du den Oberlandesgerichts-Bezirk wechseln willst. Aber dazu gibt es unheimlich viele Verwaltungsvorschriften… Frag mich aber nicht nach den Quellen. Ich glaube aber, dass das Tauschen es nur einfacher macht. Unmöglich ist es ohne Tauschpartner meine ich nicht - aber langwierig und kompliziert.

Ja ich denke mir, dass das nicht einfach ist :frowning:

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Die Justiz ist eben Ländersache und jedes Bundesland regelt das für sich.
In einigen Ländern brauchst Du mindestens den Realschulabschluss und in einigen schon Abitur.
Der Justizwachtmeister ist die Untere Beamtenlaufbahn. Einige Bundesländer haben diese abgeschafft.
Ich gebe Dir den Tipp, rufe bei der nächsten JVA an, oder beim nächsten Amtsgericht und lasse Dich mit der Personalabteilung verbinden, die senden Dir gerne auch genau Informationen zu.
Überall gleich ist aber die Anforderung: Deutsch, Sport und wirst einem Psychologischen Testverfahren Dich stellen müssen.
Was sich von selbst versteht, keine Eintragungen im Polizeilichen Führungszeugnis.

Viele Grüße