Hallo Experten,
Ich konstruiere mal eine Fall:
Ein Wohnungsmieter hat zusätzlich zum Mietvertrag (am selben Tage beim Wohnungsmakler) mit einem Kabelanschluss-Anbieter einem Vertrag zur Fernsehversorgung geschlossen.
Dieser bindet die Vertragslaufzeit nun an die Laufzeit des Mietvertrages !
Jetzt stellt sich also die Frage:
Wäre eine solche Klausel in einem extra abgeschlossen Vertrag Rechtens ? Soweit ich weiß müssten laut BGB Verträge alle mit einer Kündigungsfrist versehen sein ?
Oder greift hier das im Mietrecht übliche System, bei dem der Grundeigentümer die Kosten einer Empfangsanlage auf alle Mieter umlegen darf ? (wobei der Kabelbetreiber im Vertrag extra erwähnt, dass der Anschluss des Kunden an die Anlage diesen nicht davon entbindet Zahlungen/Betriebskosten für solche Empfangsanlagen des Grundeigentümers zu leisten)
Gibt es vielleicht sogar schon in der Rechtsprechung Vorgänge hierzu ?
Gruß
Marie