guten abend zusammen,
mal angenommen, man hat im September 2009 einen kabelanschluss bei kabel bw bestellt und diesen zum 30.04.2011 aufgrund eines umzuges gekündigt. da das neue wohngebiet kein kabel bw anschlussgebiet ist, wird der vertrag vorzeitig gekündigt. offensichtlich hat aber kabel bw in der ganzen zeit vergessen rechnungen zu stellen, bzw. keine abbuchungen getätigt (und dem kunden ist das auch nicht aufgefallen) und stellt nun zur vertragsauflösung ein rechnung über den gesamten zeitraum. ist das rechtens? muss der kunde für eine so lange zurückliegende leistung bezahlen oder ist das nicht „verjährt“?
viele grüsse
Hallo,
dem kunden ist das auch nicht aufgefallen) und stellt nun zur
vertragsauflösung ein rechnung über den gesamten zeitraum. ist
das rechtens? muss der kunde für eine so lange zurückliegende
leistung bezahlen oder ist das nicht „verjährt“?
nein. Die Ansprüche aus dem Jahr 2009 verjähren erst am 31.12.2012.
Gruß
Christian
guten abend zusammen,
mal angenommen, man hat im September 2009 einen kabelanschluss
bei kabel bw bestellt und diesen zum 30.04.2011 aufgrund eines
umzuges gekündigt. da das neue wohngebiet kein kabel bw
anschlussgebiet ist, wird der vertrag vorzeitig gekündigt.
offensichtlich hat aber kabel bw in der ganzen zeit vergessen
rechnungen zu stellen, bzw. keine abbuchungen getätigt (und
dem kunden ist das auch nicht aufgefallen) und stellt nun zur
vertragsauflösung ein rechnung über den gesamten zeitraum. ist
das rechtens? muss der kunde für eine so lange zurückliegende
leistung bezahlen oder ist das nicht „verjährt“?
Ja, Forderung rechtens, verjährt nein, denn die Verjährung der Kabelgebühren beträgt m.W. 3 Jahre.
Schönen Tag noch.
viele grüsse