Kabel Deutschland - Abrechnung über Betriebskosten

Eine Frage (habe ähnliche Beiträge durchsucht, ohne die Antwort auf folgendes zu finden… DANKE im Voraus für Eure Zeit und Mühe!):

Man munkelt, dass Kabel Deutschland Verträge mit Hauseigentümern/Vermietern Y abschließt, die mit Kabel Deutschland vereinbaren, im ganzen Haus die ‚Infrastruktur‘ für Kabel-Deutschland-Empfang verlegen zu dürfen.

Angenommen, der Vermieter Y fragt den Mieter X, der natürlich schon eine Weile im Haus wohnt und einen bestehenden Vertrag (Telefon und I-Net) mit sagen wir mal ‚Alice‘ hat, hierbei vorher nicht schriftlich oder mündlich nach dessen Einverständnis und Mieter X sieht sich plötzlich damit konfrontiert, dass zu einem ohne sein Wissen festgelegten Termin ein Kabel-Deutschland-Kabel im Haus installiert wird und seitens Vermieter die Kosten für den Anschluss monatlich über die Betriebskosten abgerechnet werden.

Hmpf. Natürlich hat unter diesen Umständen (Kabel D ist anscheinend teurer als bestehender Vertrag) Mieter X wahrscheinlich keinen Bock auf die Neuerung.

Was könnte Mieter X unter solchen Umständen unternehmen? Die Kabel-Installations-Fritzen einfach nich in die Wohnung lassen? Wichtig: Eine Bindung an Kabel Deutschland steht nicht im Mietvertrag zwischen X und Y!

DANKE!

Hallo Kadtscha,

der BGH hat hier 2005 - leider - die Ansicht vertreten, dass ein Kabelanschluß eine Wohnwertverbesserung darstellt und geduldet werden muss.

Siehe hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/modernisie…

Was der Telefon- und Internetanschluß damit zu tun hat, ist mir nicht ganz klar.

Gruß!

Horst

Wie krass.
Danke an Dich, Horst, für die rasche und kompetente Antwort.

Aber wäre es nicht gegen das Gesetz und eine Art ‚Einschränkung der Freiheit‘, wenn damit auch festgelegt würde, dass Mieter X fortan ohne sein Einverständnis an Kabel Deutschland gebunden wäre und eine Grundgebühr entrichten müsste?

Klar, die Installation eines Kabels ist vielleicht eine Modernisierungsmaßnahme und eine einmalige Gebühr oder ähnliches hierfür wäre auch nachvollziehbar und nicht so tragisch. Vermieter Y berechnet aber sagen wir mal 8 Euronen monatliche Grundgebühr.

Wenn Mieter X nun aber keinen Vertrag mit Kabel D direkt oder dem Vermieter über einen Vertrag mit Kabel D abgeschlossen hat, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wird, hat er indirekt über den Vermieter trotzdem diesen Vertrag an der Backe??? Hm.

Was, wenn angenommenerweise kein Mieter im Haus den Vertrag haben möchte? Könnten sich theoretisch alle Mieter gemeinsam weigern?

Falls Du das nicht berücksichtigt hast, wäre ich für eine weitere Antwort herzlich dankbar.

DANKE!

Hallo,

wie schon hier geschrieben, hat das BGH zur Duldung der Maßnahmen eine Entscheidung getroffen.

Daraus resultierend, kann der VM die Installation (Modernisierung) wie üblich mit 11% der Kosten pro Jahr auf die Miete umschlagen.

Er ist nicht berechtigt, die vorhandene Gemeinschaftsantenne zu kappen, unter Hinweis auf einen jetzt bestehenden Vertrag mit einer Kabelgesellschaft, bzw. mit der Bitte einen Vertrag mit einer solchen Gesellschaft selbst abzuschließen.

Die Kosten für einen Vertrag mit einer Kabelgesellschaft darf er nur dann auf die Mieter innerhalb der BK umlegen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde. Ist dies vereinbart, dann nützt dem Mieter wiederum nicht das Argument er hätte gar keinen Fernseher/kein Radio, dann muss er die Kosten trotzdem tragen.

Gruß
Nita

Hallo.

wie schon hier geschrieben, hat das BGH zur Duldung der
Maßnahmen eine Entscheidung getroffen.

Stimmt.

Daraus resultierend, kann der VM die Installation
(Modernisierung) wie üblich mit 11% der Kosten pro Jahr auf
die Miete umschlagen.

Da die Kosten ja vom Kabelbetreiber getragen wurden, gibt es auch nichts umzulegen?

Er ist nicht berechtigt, die vorhandene Gemeinschaftsantenne
zu kappen, unter Hinweis auf einen jetzt bestehenden Vertrag
mit einer Kabelgesellschaft, bzw. mit der Bitte einen Vertrag
mit einer solchen Gesellschaft selbst abzuschließen.

Da könnte man das, was man auf der verlinkten Seite lesen kann, anders interpretieren.

Die Kosten für einen Vertrag mit einer Kabelgesellschaft darf
er nur dann auf die Mieter innerhalb der BK umlegen, wenn dies
im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde. Ist dies
vereinbart, dann nützt dem Mieter wiederum nicht das Argument
er hätte gar keinen Fernseher/kein Radio, dann muss er die
Kosten trotzdem tragen.

Also müßte der Mieter im hier beschriebenen Fall keine Grundgebühr an den Kabelbetreiber zahlen? Erst der nächste Mieter müßte dann diesen Beitrag über die Nebenkostenabrechnung bezahlen, da sie bei diesem dann ja wahrscheinlich so vereinbart waren?

Grüße

Hallo,

Daraus resultierend, kann der VM die Installation
(Modernisierung) wie üblich mit 11% der Kosten pro Jahr auf
die Miete umschlagen.

Da die Kosten ja vom Kabelbetreiber getragen wurden, gibt es
auch nichts umzulegen?

Warum nicht? Wird die Baumaßnahme, das Strippenziehen, nicht vom Kabelbetreiber in Rechnung gestellt? In diesem Fall an den VM, der ja einziger Vertragspartner ist im Beispiel?

Er ist nicht berechtigt, die vorhandene Gemeinschaftsantenne
zu kappen, unter Hinweis auf einen jetzt bestehenden Vertrag
mit einer Kabelgesellschaft, bzw. mit der Bitte einen Vertrag
mit einer solchen Gesellschaft selbst abzuschließen.

Da könnte man das, was man auf der verlinkten Seite lesen
kann, anders interpretieren.

Stimmt, hatte im Link oben überlesen, dass auch die Antennen gekappt wurden. Das Urteil auf dessen Basis ich mein Post formuliert hat, ist „nur“ LG, also nicht so hoch anzusehen wie BGH.

Die Kosten für einen Vertrag mit einer Kabelgesellschaft darf
er nur dann auf die Mieter innerhalb der BK umlegen, wenn dies
im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart wurde. Ist dies
vereinbart, dann nützt dem Mieter wiederum nicht das Argument
er hätte gar keinen Fernseher/kein Radio, dann muss er die
Kosten trotzdem tragen.

Also müßte der Mieter im hier beschriebenen Fall keine
Grundgebühr an den Kabelbetreiber zahlen? Erst der nächste
Mieter müßte dann diesen Beitrag über die
Nebenkostenabrechnung bezahlen, da sie bei diesem dann ja
wahrscheinlich so vereinbart waren?

Da dies nicht anders in dem BGH-Urteil aufgeführt ist, denn dort geht es um Wohnwertverbesserung und Modernisierungsumlage, ist das so.

Fazit: Man muss die Maßnahme dulden, wohl auch dass es dann keine andere Möglichkeit des (Haus)empfangs mehr gibt. Man könnte sich ggf. aber z.B. mit einer Zimmerantenne immer noch anderweitig versorgen und muss - wenn dies nicht im MV schon so steht - über die BK an eine bestimmte Kabelfirma binden. Was der nächste Mieter macht ist dann dessen Bier, wer seine Verträge liest und versteht und dann unterschreibt…

So verstehe ich das.

Gruß
Nita

Hallo Kadtscha,

der Hamburger Mieterverein rät in jedem Fall, dass man dem Vermieter schriftlich mitteilen soll, dass man die Verlegung des Kabels zwar dulden, aber das Kabel nicht nutzen wird und daher auch nicht bereit sei, hierfür mehr Miete oder Gebühren zu zahlen.

Die Formulierung an sich zeigt schon, dass dies im Zweifelfalle nicht unbedingt hilft, da hierzu eben noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Aber der Versuch könnte erfolgreich sein.

Gruß!

Horst

P.S.: Hier noch der Link dazu:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…

Hallo,

Daraus resultierend, kann der VM die Installation
(Modernisierung) wie üblich mit 11% der Kosten pro Jahr auf
die Miete umschlagen.

Da die Kosten ja vom Kabelbetreiber getragen wurden, gibt es
auch nichts umzulegen?

Warum nicht? Wird die Baumaßnahme, das Strippenziehen, nicht
vom Kabelbetreiber in Rechnung gestellt? In diesem Fall an den
VM, der ja einziger Vertragspartner ist im Beispiel?

Gut. Das geht aus der Fragestellung nicht eindeutig hervor. Für mich klang es so, dass der Kabelbetreiber vom Vermieter die Erlaubnis hat, die Kabel zu verlegen. Es ging nicht hervor, ob dem Vermieter dies in Rechnung stellt. Wenn natürlich diese Installationskosten dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, dann scheint die Umlage auf die Miete (und nicht auf die Nebenkosten) in Ordnung.

Die Frage wäre jetzt noch, ob der Vermieter den Bestandsmieter auch zwingen kann einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber zu schließen und dementsprechende Grundgebühren zu zahlen sind.
Die Telekom legt ja auch Telefonanschlüße in alle möglichen Wohnungen. Das stellt zweifellos auch eine Verbesserung dar, ohne das ich gezwungen wäre einen Anschluß auch benutzen zu müssen. Weiß nicht, ob man das so vergleichen kann. Aber wenn das ginge, würde das die Telekom zweifellos so machen.

Also, dass der Vermieter sowas verbauen lassen kann und der Mieter das dulden und in Kauf nehmen muss, dass eine Gemeinschaftsantenne gekappt wird, ist geklärt. Die Frage ist nun noch, muss der Mieter einen Vertrag abschließen bzw. kann der Vermieter eine solche Grundgebühr über die Nebenkosten abrechnen, obwohl dies nicht vereinbart war und ist?

Grüße

Die Frage ist
nun noch, muss der Mieter einen Vertrag abschließen bzw. kann
der Vermieter eine solche Grundgebühr über die Nebenkosten
abrechnen, obwohl dies nicht vereinbart war und ist?

Hallo ElBuffo,

einen Vertrag erzwingen kann der Vermieter selbstverständlich so nicht. Und was die Abrechnung über die Nebenkosten anbetrifft, so hat Nita da ja schon ganz richtig geschrieben, dass das im Mietvertrag vereinbart worden sein muss.

Nur zählt zu Letzterem auch, dass das eventuell in der Anlage des Mietvertrages so steht. In vielen Standartverträgen und vor allem Verträgen mit Wohnbaugesellschaften sind da meist alle Eventualitäten abgedeckt. Wäre also die Frage, ob das hier der Fall ist.

Gruß!

Horst

Hallo liebe Leute,
Danke für die Antworten. Angenommen, man findet im Vertrag eine Klausel vor wie

Betriebskostenvereinbarung:

  • Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsanlage oder des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage.

Dann würde es hiermit doch im Vertrag stehen? Aber von Kabel D würde da trotzdem nix stehen und auch nicht von der Grundgebühr von 8 Euronen. Der Vertrag mit Kabel D läuft im genannten Beispiel nur über den Vermieter, der die Grundgebühr stellvertretend für alle Mieterparteien im Haus entrichtet (und ihnen diese über die Betriebskosten wieder abknöpft).

So hätten die Mieter keine Chance, sich zu wehren. Und Kabel Deutschland hat in einem solch beispielhaften Fall ein fettes Geschäft gemacht. Noch nicht. Aber es wird zu erwarten sein, dass mit Zunahme der über ihre Vermieter ‚zwangsrekrutierten‘ Mieter bald mangels Wahlfreiheit die Preise für den Anschluss steigen werden.

Der Vermieter muss Kabel Deutschland die Installation nicht bezahlen, aber er spart dadurch natürlich Geld, weil er nicht nur umsonst die Installation bekommt, sondern über diese ‚Aufwertung‘ der Wohnung evtl. später auch mehr Miete verlangen kann.

Da haben wir eine beispielhaft klassische Win-Win-Situation zu Lasten der Mieter, die außen vor gelassen werden und keine Wahl haben, und zu Gunsten der Vertragspartner Kabel D und Vermieter Y.

Danke für Eure Tipps.

Danke Horst!