Von Kabel Deutschland habe ich einen Digitalen-Video-Recorder und diese hat mir 3-Wochen lang die Programme gesperrt, wegen Ihererseits 4,50 € ungerechtfertigte Rücklastschrift, muss ich jetzt die volle Rechnung bezahlen?
Eventuell jein!
Gruß Oberberger
da du derjenige bist, der gegen den vertrag verstoßen hat, gehe ich einfach mal davon aus. ich kenne keinen derartigen vertrag, bei dem nicht die grundgebühr auch bei einer vom kunden verursachten sperre zu zahlen ist.
Hallöchen, ich kam jetzt dahinter, dass die 4,50 € von einer Rückbuchung meinerseits im Einzugsverfahren von Kabel Deutschland bei meiner Bank resultiert. Ich habe aber denen nie eine Einzusermächtigung erteilt, sondern bezahle auf Rechnung immer pünktlich! Dafür muss ich in der monatlichen Rechnung beinhaltete 2,50 € Gebühr bezahlen. So hatte ich die Rechnung schon beglichen und 6 Tage später wurde der gleiche Rechnungsbetrag per Lastschrift einfach nochmals eingezogen. Das wären für mich 2 x 49,00 €= 98,00 € gewesen. Dagegen habe ich widersprochen. Wegen dieser 4,50 € Gebühr zu deren Lasten hat man mir sofort das Programm bis dato gesperrt! In der neuen Rechnung für Februar 2016 konnte ich die Belastung jetzt einsehen. Da kam noch nicht einmal ein informatives Schriftstück darüber, dafür aber Reklame an Reklame! Das Porto von dem Verein in der Vergangenheit müsste schon die 4,50 € überschritten haben. Ich bin sehr verärgert darüber!!! Wenn ich wüsste, wie ich aus dem Vertrag heraus käme, würdei ch dieses sofort in die Tat umsetzen.
Trotzdem vielen Dank für die Antwort!!!
LG „das Zwerghinkel“