Kabel Deutschland nachzahlen trotz DVB-T

Hallo,
wir wohnen seit 2008 in einem Einfamilienhaus. Kurz nach unserem Einzug haben wir festgestellt, dass wir ein wahnsinnig schlechtes Bild über Analog-TV haben. Nachdem ich in unseren Mietvertrag geschaut habe, ob Kabel-TV in den Nebenkosten enthalten ist und festgestellt habe, dass es nicht enthalten ist, haben wir uns dazu entschlossen, DVB-T für unsere Fernseher zu nutzen.
Heute morgen kam dann jemand von Kabel-Deutschland vorbei, um die Leitungen zu prüfen. An der Tür sagte er mir noch, dass hier früher ein Kabelanschluß gemeldet war. Nachdem wir den Verteiler gefunden hatten, teilte er mir mit, dass die Dose tot wäre. Danach wollte er noch kurz einen Anschluß im Haus testen. Wir gingen zu der Dose im Wohnzimmer und auch die war tot. Dies erklärte er mir, würde auch das schlechte Bild erklären. Er bat mich, dieses einmal sehen zu können. Also nahm ich ein Antennenkabel und steckte dies in die TV-Dose. Kurz danach sagte er mir, wir würden jetzt bereits drei Jahre hier wohnen und müssten, wenn wir keinen Digital-Vertrag abschleißen würden, für diese Jahre nachzahlen. Schließlich würde das Anaologe-TV ja auch genutzt, wie man an dem angeschlossenen Kabel erkennen könne. Daraufhin wurde ich auch etwas zickig, denn schließlich habe ich für den Kabel Deutschland-Mann das Kabel angeschlossen. Ich habe ihn dann bestimmend zur Tür gebracht und ihm mitgeteilt, dass ich keinen Vertrag abschließen werde und er es seiner Rechtsabteilung ruhig melden soll.
Ich weiß, das es schon im Vorfeld dumm war, ihn herein zu lassen, da wir aber nichts zu verbergen haben, habe ich mir dabei nichts gedacht. Ist das eine gängige Vorgehensweise?
Er rief mir noch zu, dass er mir bis Freitag Zeit gibt, dieses zu überlegen. Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder verläuft dies erfahrungsgemäß im Sand?
Außerdem weiß ich nicht, wie eine „tote“ Dose, dennoch, auch wenn auch sehr schlechte, Fernsehprogramme liefert.
Gruß
Maik

Hallo Maik,
ich nehme an, dass KD die Sache im Sand verlaufen lassen wird, denn mit so einem schlechten Bild 3 Jahre zu leben, ist ja zwar … unintelligent, aber auf keinen Fall ein Genuß.
Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass diese Firma seehr stur sein kann, wenn es um ihr Recht geht, bzw. wenn sie eine Einnahmequelle sieht.
Also gilt: nur hoffen und abwarten.
Gruß, Edi

Hallo !

Sehr viele Merkwürdigkeiten !

Es ist ein Kabelanschluß im Haus,zuerst testet man den,aber es gibt Störungen oder das Bild ist schlecht.
Gut soweit.

Dann versorgt man sich mit dem kostenfreien DVB-T direkt.

Aber der Kabel-TV-Anschluß hatte doch einen Vertrag. Sehr wahrscheinlich vom Vermieter eingerichtet oder vom Vormieter.
Dann wurde gekündigt,aber der Anschluss nicht stillgelegt und verplombt.

Ich verstehe auch nicht die Aussage des Kabel-Kontrolleurs,der Anschluss sei „tot“. Das kann nicht stimmen ! Ebenso die TV-Dose sei „tot“.
Trotzdem kann man mehr oder weniger schlecht etwas empfangen ?

Denn das Kabel kann man nicht abschalten,man kann es nur innen im Hausanschlußkasten sperren und verplomben.
Wenn das nicht geschehen ist,dann ist dort das Koaxkabel Richtung TV-Dose im Wohnzimmer dran. Das bedeutet betriebsbereit.
Damit es gut funktioniert, hätte wohl ein Verstärker nachgeschaltet werden müssen um die Leitungsverluste auszugleichen. Das ist aber stets Kundensache nicht vom Kabelbetreiber. Der muss nur die Signalstärke am HÜP garantieren.

Jetzt wäre die rechtliche Sache zu klären,gibts einen Vertrag oder kann der Vertrag durch die (mögliche) Nutzung stillschweigend wieder aufleben ? Beim Strom gibt es das.

MfG
duck313

Hallöchen,

bitte stelle diese Frage - aber unbedingt anonymisiert und verallgemeinert! - im Rechtsbrett.