Ich bin 2005 umgezogen und habe nun erst festgestellt, dass Kabel Deutschland immer noch abbucht. Mein damaliger LG wohnt noch in dem EFH und hat sich gleich nach meinem Auszug selbst angemeldet. Kann ich rückwirkend kündigen bzw. habe ich Anspruch auf Rückzahlung? Wenn ja für wieviele Jahre?
Vielen Dank für eine Antwort!
Hallo,
das ist eine Rechtsfrage, zu der ich keine verbindliche Antwort geben kann. Eine nachträgliche Kündigung ist meiner Meinung nach nicht möglich, aber man kann sich sicherlich auf dem Kulanzweg einigen, dass nur bis zum Zeitpunkt berechnet wird, zu dem man die Leistung bezogen hat. Ansonsten müßten Sie sich vielleicht mit dem Nachmieter einigen.
Viele Grüße
J. Wörle
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Kann ich nicht beantworten, bin auf Kündigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert, nicht auf sonstigen Verträgen.
Ernst-Erwin
Hallo,
Ich kann Dir hier leider nicht helfen. Ich bin Experte wenn es den Umzug von Haushaltsgut selbst betrifft.
LG, Jeffrey
Da kann ich dir leider nicht weiter helfen… kenne mich in Sachen Transport und Logistik aus…
so wie ich die sache sehe, kannst du jedoch nicht rückwirkend kündigen. Nun kannst du nur noch fristgerecht zum nächsten termin kündigen - was ja mehr als überfällig ist
. Rüpckzahlung kannst du denke ich auch vergessen. Ob du es nutzt oder nicht bleibt ja dir überlassen… Würde mich aber trotzdem noch mal bei jemandem erkundigen, der sich besser auskennt.
Gruß
Chris
Vielen Dank trotzdem! LG Heidi
Vielen Dank! LG Heidi
Hallo,
Ich kann Dir hier leider nicht helfen. Ich bin Experte wenn es
den Umzug von Haushaltsgut selbst betrifft.
LG, Jeffrey
Trotzdem vielen Dank für die Antwort. LG Heidi
Kann ich nicht beantworten, bin auf Kündigung von
Arbeitsverhältnissen spezialisiert, nicht auf sonstigen
Verträgen.Ernst-Erwin
Vielen Dank für die Rückmeldung. LG Heidi
Ich bin eigentlich für Umzüge, aber nicht für juristische Fragen zuständig. Sorry.
P.
Hallo,
am Besten so schnell wie möglich bei Kabel Deutschland anrufen, wenn Sie die alte Kundennummer und Kündigungsbestätigung haben, umso besser! Hatte einen ähnlichen Fall mit Alice, die konnten mir allerdings nur ein paar Monate gutschreiben.
Wenn der ehemalige Lebensgefährte natürlich den Anschluss nie abgemeldet hat, muss man sich das Geld von ihm wieder holen.
Hallo,
da hilft ein unverbindliches Beratungsgespraech beim Rechtsanwalt weiter…
Ich bin da als ausfuehrender Umzugsunternehmer ueberfragt.
Gruss
nico