Thema schon wieder verfehlt.
Und in den AGB heißt es weiter, daß der Kunde dafür Sorge
tragen muß, daß seine Mieter Zutritt gewähren. Dann greift
wiederum der Mietvertrag, der dem Vermieter auch Zugang
gewährt.
Wo liest du in der Fragestellung, dass irgendein relevantes Kundenverhältnis vorläge? Selbst unter der Annahme, dass es mal ein Kundenverhältnis gegeben habe, muss dies in keinerlei Bezug zum Fragesteller stehen; das ist auch nicht zwingend oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen.
Davon abgesehen darf ich dich nochmals auf den genauen Wortlaut der Fragestellung hinweisen. Demnach hat der Mitarbeiter behauptet, das Betretungsrecht ergebe sich daraus, dass sich das Kabelnetz im Eigentum der Kabel Deutschland befindet. Er hat sich weder auf einen Vertrag, noch auf eine AGB bezogen, sondern ganz offenkundig unhaltbaren Blödsinn verzapft.
Weder ist es richtig, dass sich das Netz im Eigentum der KD befände, noch, dass daraus ein eigenständiges Betretungsrecht entstünde.
Ein solches entsteht übrigens - im Gegensatz zu deiner Behauptung - auch nicht ohne weiteres aus den AGB. Die setzen nämlich eine Terminabsprache voraus, und aus dem Posting ist selbst mit wildester Fantasie nicht zu entnehmen, dass eine solche stattgefunden habe.
Gruß