Kabel Deutschland Zutritt zu Wohnung

Guten Tag,

eben war ein selbständiger Mitarbeiter der Kabel Deutschland an meiner Wohnungstüre und hat behauptet, ein „Betretungsrecht“ zu haben, um sich von der Sperrung meiner Kabeldose zu überzeugen. (welche ich ohnehin nicht benutze)
Dieses Recht ergibt sich angeblich daraus, dass sich das Kabelnetz im Eigentum der Kabel Deutschland befindet.

Ist das Richtig?

Dieses Recht ergibt sich angeblich daraus, dass sich das
Kabelnetz im Eigentum der Kabel Deutschland befindet.

Ist das Richtig?

Nein. Zunächst muss zwischen den verschiedenen Netzebenen unterschieden werden, welche im Eigentum verschiedener Betreiber stehen können. Insbesondere befindet sich die Netzebene 4b (Verteilerkasten Hausanschluss-> Wohnung) und 4c (Verkabelung innerhalb der Wohnung bis Anschlussdose) grundsätzlich im Eigentum des Hauseigentümers.

Selbst der kann daraus aber gegenüber einem Mieter keinen ausserordentlichen Betretungsanspruch herleiten. Noch viel weniger kann dies ein beliebiger Hansel, ob er sich nun als ‚selbständiger Mitarbeiter der Kabel Deutschland bezeichnet‘ oder als ‚Hans Richard III, König von Kabelonien‘.

IANAL

Nein, sogar der Vermieter darf ohne vorheriger Absprache mit dem Mieter die Wochnung nicht betretten (einige wenige Ausnahmen im Fall der akuten Gefahr), obwohl er ja der Eigentümer der ganzen Wohnung ist - Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Mit freundlichen Grüßem aus der Freien Hansestadt Bremen

Nikitozzzzz

Guten Tag.

Dieses Recht ergibt sich angeblich daraus, dass sich das
Kabelnetz im Eigentum der Kabel Deutschland befindet.

Der Mann hat Recht, aber er darf nicht in die Wohnung, sondern muss durchs Kabel kommen. Wenn er dann aus der Dose guckt, haust du mit dem Hammer drauf.

Gruß Eillicht zu Vensre

Danke. Hab ich mir gedacht. Hab diesen angeblichen Rechtsanspruch sogar schriftlich, ganz schön dreist.

Danke. Hab ich mir gedacht. Hab diesen angeblichen
Rechtsanspruch sogar schriftlich, ganz schön dreist.

Auch hier nerve ich wieder ungern mit Tatsachen, aber ich würde mal einen Blick in die AGB werfen. Paragraph 3 hilft weiter.

Gruß
Christian

P.S.
Gebührenfreies Zitat: Kabel Deutschland und ihre Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die Grundstücke und Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um die erforderlichen Arbeiten an dem Kundennetz, insbesondere (blablabla) durchzuführen.

P.P.S.
Da hätte man mit ein bißchen logischem Denken drauf kommen können. Das gleiche gilt übrigens für alle, die leitungsgebundene Dienstleistungen anbieten, also Stadtwerke, Telekom und Konsorten.

Räumlichkeiten des Kunden

Ich lese aus der Fragestellung kein Kundenverhältnis heraus.

Gruß

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Danke. Hab ich mir gedacht. Hab diesen angeblichen
Rechtsanspruch sogar schriftlich, ganz schön dreist.

Auch hier nerve ich wieder ungern mit Tatsachen, aber ich
würde mal einen Blick in die AGB werfen. Paragraph 3 hilft
weiter.

Gruß
Christian

P.S.
Gebührenfreies Zitat: Kabel Deutschland und ihre
Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die Grundstücke und
Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um die erforderlichen
Arbeiten an dem Kundennetz, insbesondere (blablabla)
durchzuführen.

Hi, des Kunden! Der TE ist aber kein Kunde von Kabel Deutschland!
MfG ramses90

P.P.S.

Gebührenfreies Zitat: Kabel Deutschland und ihre
Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die Grundstücke und
Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um die erforderlichen
Arbeiten an dem Kundennetz, insbesondere (blablabla)
durchzuführen.

Ohne Vorankündigung? wage ich zu bezweifeln…
MfG
Nikita

Hi, des Kunden! Der TE ist aber kein Kunde von Kabel
Deutschland!

Und in den AGB heißt es weiter, daß der Kunde dafür Sorge tragen muß, daß seine Mieter Zutritt gewähren. Dann greift wiederum der Mietvertrag, der dem Vermieter auch Zugang gewährt.

Gruß
C.

Gebührenfreies Zitat: Kabel Deutschland und ihre
Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die Grundstücke und
Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, um die erforderlichen
Arbeiten an dem Kundennetz, insbesondere (blablabla)
durchzuführen.

Ohne Vorankündigung? wage ich zu bezweifeln…

Hab ich auch nie behauptet.

Gruß
C.

/t/kabel-deutschland-zutritt-zu-wohnung/5470364/10

Selbst die GEZ-Spitzel dürfen nicht in die Wohnung. Dann wird es da sicher ähnlich sein.

Thema schon wieder verfehlt.

Und in den AGB heißt es weiter, daß der Kunde dafür Sorge
tragen muß, daß seine Mieter Zutritt gewähren. Dann greift
wiederum der Mietvertrag, der dem Vermieter auch Zugang
gewährt.

Wo liest du in der Fragestellung, dass irgendein relevantes Kundenverhältnis vorläge? Selbst unter der Annahme, dass es mal ein Kundenverhältnis gegeben habe, muss dies in keinerlei Bezug zum Fragesteller stehen; das ist auch nicht zwingend oder mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen.

Davon abgesehen darf ich dich nochmals auf den genauen Wortlaut der Fragestellung hinweisen. Demnach hat der Mitarbeiter behauptet, das Betretungsrecht ergebe sich daraus, dass sich das Kabelnetz im Eigentum der Kabel Deutschland befindet. Er hat sich weder auf einen Vertrag, noch auf eine AGB bezogen, sondern ganz offenkundig unhaltbaren Blödsinn verzapft.

Weder ist es richtig, dass sich das Netz im Eigentum der KD befände, noch, dass daraus ein eigenständiges Betretungsrecht entstünde.

Ein solches entsteht übrigens - im Gegensatz zu deiner Behauptung - auch nicht ohne weiteres aus den AGB. Die setzen nämlich eine Terminabsprache voraus, und aus dem Posting ist selbst mit wildester Fantasie nicht zu entnehmen, dass eine solche stattgefunden habe.

Gruß

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Wo liest du in der Fragestellung, dass irgendein relevantes
Kundenverhältnis vorläge?

Wo liest Du, daß das nicht der Fall ist?

Davon abgesehen darf ich dich nochmals auf den genauen
Wortlaut der Fragestellung hinweisen. Demnach hat der
Mitarbeiter behauptet, das Betretungsrecht ergebe sich
daraus, dass sich das Kabelnetz im Eigentum der Kabel
Deutschland befindet
. Er hat sich weder auf einen Vertrag,
noch auf eine AGB bezogen, sondern ganz offenkundig
unhaltbaren Blödsinn verzapft.

Du meinst, da war irgendein Typ an der Wohnungstür, der einfach nur reinwollte? Oder war da vielleicht ein Typ von KD, die mit dem Wohnungseigentümer einen Vertrag haben, auch wenn der Bewohner das Angebot nicht nutzt?

Ein solches entsteht übrigens - im Gegensatz zu deiner
Behauptung - auch nicht ohne weiteres aus den AGB. Die setzen
nämlich eine Terminabsprache voraus, und aus dem Posting ist
selbst mit wildester Fantasie nicht zu entnehmen, dass eine
solche stattgefunden habe.

Hab ich auch nicht behauptet. Ich habe nur auf die AGB verwiesen, die durchaus ein Zugangsrecht enthalten. Was nun die Einzelheiten des konkreten Falles angeht, kann dazu niemand etwas sagen, weil die Informationen fehlen. Daß es kein Recht auf Zugang zu den Anlagen gibt, wie hier behauptet wurde, ist jedenfalls schlichtweg falsch. Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben.

C.

Selbst die GEZ-Spitzel dürfen nicht in die Wohnung. Dann wird
es da sicher ähnlich sein.

Der Weihnachtsmann darf auch nicht rein ohne Durchsuchungsbefehl. Da wird es sicher ähnlich sein.
Gruß
loderunner

Hallo Eilicht_zu_Vensre,

ist zwar schon einige Jahre her, das du das geschrieben hast; aber ich musste richtig laut lachen, als ich es las.

Gruss von
ichbinnett