servus
ich kann zwar nur für 2 Flughäfen sprechen, in denen ich Kabel verlegt habe, aber die Anforderungen waren unterschiedlich genug
…scheint es sich
da um ein Wald- und Wiesenkabel mit PVC-Ummantelung zu
handeln.
Liege ich da richtig?
nein, wie die anderen schon schruben
handelt es sich zwar nicht um ein halogenfreies Kabel, was im Brandfall keine toxischen Gase absondert,
aber immerhin um ein Kabel mit erhöhter Temperaturfestigkeit. d.h. von dem Kabel kann im Fehlerfall (Kurzschluss, Überlastung) nicht selbst eine Brandgefahr für die Umgebung ausgehen
Sind da nicht halogenfreie Brandschutzkabel angesagt?
In Nürnberg schon, in München nicht.
Dort werden normale PVC-Kabel verlegt - man verlässt sich hier auf die wirkungsvolle Brandgasabsaugung (im GGsatz zu Berlin)
auf deutsch:
du bist ganz einfach an die Vorgaben vom (Flughafen-)betreiber gebunden. fertig
Vorgaben für „öffentliche Gebäude“ (Menschenansammlungen usw…) stehen in der MLAR
dort ist aber offensichtlich von halogenfreien Kabeln gar nicht die Rede
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MLAR, DIN 4102‑1:1998‑05, DIN VDE 0250-214, DIN EN 60702-1(VDE 0284 Teil 1):2002-11
Leitungen mit verbessertem Brandverhalten
Der Begriff »halogenfrei« kommt in der MLAR nicht vor. Dort ist lediglich von sogenannten »Leitungen mit verbessertem Brandverhalten« die Rede. Dieser Begriff wird im Abschnitt 2.2 der MLAR wie folgt erläutert: »Elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten sind Leitungen, die die Prüfanforderungen nach DIN 4102‑1:1998‑05 in Verbindung mit DIN 4102‑16:1998‑05 Baustoffklasse B 1 (schwerentflammbare Baustoffe), auch in Verbindung mit einer Beschichtung, erfüllen und eine nur geringe Rauchentwicklung aufweisen.«
Nach dieser behördlichen Definition ist eine solche Leitung also nicht zwingend halogenfrei. Sie muss jedoch in jedem Fall der Baustoffklasse B 1 entsprechen, also schwer entflammbar sein.
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Georg