Kabelanbieter Firma will Kabelanschluss versigeln

Hallo liebe www’ler,
habe heute folgenden Fall der mich beschäftigt und auf den ich leider keine Antwort im Internet gefunden habe:

Angenommen man erhält Post von einem Kabelanbieter. Dieser schreibt einem, daß kein Versorgungsvertrag vorliegt und deshalb der Kabelanschluss versigelt werden soll.

Nun ist meine Frage nicht ob ich einem Mitarbeiter der Firma Zutritt verschaffen muß, sondern ob es gerechtfertigt ist, daß bei Nichteinhaltung des angegeben Termins eine Unkostenpauschale von 30 €uro (z.B.) berechnet wird. Angenommen ich bin kurzfristig nicht zu Hause (wegen was auch immer) und melde mich auch gar nicht auf das Schreiben der Firma.

Könnten die einem Geld berechnen und wäre dies rechtlich in Ordnung?

Vielen Dank für Antworten im Voraus.

Hi,

also ohne Durchsuchungsbefehl würde ich keinen reinlassen. Versiegeln in der Wohnung hat auch wenig Sinn, kann doch sofort wieder entfernt werden.

Der Kabelanschluss ist m.W. eine für Mieter teure Entscheidung des Vermieters, also soll sich der Kabelnetzbetreiber an den Vermieter wenden und die Leitung in der Verteilung abklemmen.

Ciao Ricco

Hallo

Könnten die einem Geld berechnen und wäre dies rechtlich in
Ordnung?

Wie ist denn der Status des Angeschriebenen? Neumieter? Hauseigentümer, der damals vielleicht sogar den Kabelanschlußvertrag unterschrieben hat? Wurde frisch gekündigt oder vielleicht ein bestehender Vertrag nicht bezahlt?

Falls der Angeschriebende in keinem Vertragsverhältnis mit dem Kabelanbieter steht (und diesbezüglich auch nichts in einem Mietvertrag steht oder so), dürfte eine solche Rechnung nicht durchsetzbar sein. Ansonsten kommt es auf das Vertragsverhältnis an, dort steht üblicherweise schon etwas zum Zugangsrecht des Anbieters. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, das das erstmalige verpassen eines vorgegebenen Termins zu einem pauschalen Schadensersatz führt.

Grüße,
.L

Hi,

Hai!

also soll sich der Kabelnetzbetreiber an den
Vermieter wenden und die Leitung in der Verteilung abklemmen.

Was nur leider technisch unmöglich ist, da es im Normalfall keine
Verteilung gibt.

Der Plem

Hi,

unlogische Aussage. Du meinst wohl jeder Kabelnetznutzer hat ein Kabel bis zum Standort des Kabelnetzbetreiber? Ja?

Ciao Ricco

Wobei ich mir nicht vorstellen
kann, das das erstmalige verpassen eines vorgegebenen Termins
zu einem pauschalen Schadensersatz führt.

Doch, wenn es vertraglich vereinbart wurde.
Anfahrt, Fahrzeug, Arbeitszeit, das kostet schon eine Ecke.

Aber ansonsten stimme ich Dir zu.

Hi,

Annahme:
Person zieht in eine Mietwohnung ein.
Die Kabelgebühren werden nicht über die Nebenkosten erhoben sondern jeder muss einen eigenen Vertrag mit dem Versorger abschließen.
Mieter schließt keinen solchen Vertrag ab.

In diesem Fall besteht kein gültiger Vertrag zwischen dem Mieter und sonst wem. Die Forderung der Gebühr können die sich sonst wo hinpusten.

Annahme:
Person zieht in eine gekaufte Eigentumswohnung ein.
Hier müsste man prüfen inwiefern Rechte und Pflichten bezüglich des Kabelanschlusses vom Vorbesitzer übernommen wurden.

MFG

PS:
Normalerweise befindet sich im Keller oder unter dem Dachboden ein Verteiler. Ein Kabel rein und dann zu jeder Wohnung ein eigenes Kabel raus. Stichwort: Sternverkabelung. Hier wird für gewöhnlich nur das Kabel der entsprechenden Wohnung abgeschraubt oder mit einem Filter versehen falls getrennt vom Fernsehen noch Internet/Telefon bezogen wird. Ein Betreten der Wohnung ist in der Regel nicht notwendig. Allenfalls um zu prüfen ob das richtige Kabel abgeklemmt wurde bzw. ob Internet Telefon noch geht falls diese über das Kabel bezogen werden.

Hi,

Hai!

unlogische Aussage.

Nein!

Du meinst wohl jeder Kabelnetznutzer hat
ein Kabel bis zum Standort des Kabelnetzbetreiber? Ja?

Nein.

Im Keller stitzt ein Verstärker und dann gehen ein oder zwei Kabel
durch das gesamte Haus, etwa so
http://www.kabelbw.de/kabelbw/export/sites/default/U…

Der Plem

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Hi,

Hai!

Normalerweise befindet sich im Keller oder unter dem Dachboden
ein Verteiler. Ein Kabel rein und dann zu jeder Wohnung ein
eigenes Kabel raus. Stichwort: Sternverkabelung.

Wenn man keine Ahnung hat einfach Finger still halten, ansonsten
einfach nur falsch.

Der Plem

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Und wieso hältst Du dann nicht die Finger still?

Die Antwort ist korrekt. Wenn es ordentlich gemacht wurde ist das korrekt. Ich habe noch nie in einem Gebäude gewohnt wo es anders gewesen ist.
Zugegebenerweise gibt es auch Kettenschaltungen aber da nimmt die Signalqualität auch entsprechend ab weswegen dies zu vermeiden ist. Außerdem kann man bei einer solchen Verkabelung nur sehr schlecht eine einzelne Wohnung gezielt abklemmen.
Es wird nur gemacht wenn es Gebäude bedingt nicht anders gemacht werden kann.

Hallo,
Ihr habt beide Recht und beide Unrecht. Es gibt beide Versionen von Verkabelung. Welche tatsächlich angewandt ist, ist vom Alter und von der Größe des Hauses abhängig. Und die Signalqualität ist dabei völlig gleich.
Gruß
Otto_

Ich habe noch nie in einem Gebäude gewohnt wo es
anders gewesen ist.

Das ist ja jetzt mal ein repräsentativer Schnitt.

Zugegebenerweise gibt es auch Kettenschaltungen aber da nimmt
die Signalqualität auch entsprechend ab

Wenn man keine Ahnung hat …

Der Plem

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