Nun erhält das Haus einen neuen Eigentümer.
Dieser kündigt den Vertrag mit dem Kabelbetreiber (die
Erlaubnis ein Kabel im Haus zu betreiben).
Dies wäre eher ungewöhnlich. Normalerweise wird der Vertrag zur Abnahme von x Anschlüssen für die x Wohnungen gekündigt. Die Erlaubnis zum Betrieb des Kabels bleibt für gewöhnlich bestehen damit die Mieter auf eigenen Wunsch eigene Verträge schließen können falls sie diese Leistung weiterhin beziehen wollen. Schließlich bedeutet das für den Eigentümer keine Kosten während der Wert der Immobilie durch die schlichte Möglichkeit des Kabelempfanges erhöht wird.
Der Mieter (dem das Ganze zu teuer ist), kündigt seinerseits
ebenfalls den Vertrag mit dem Kabelbetreiber,
Das macht keinen Sinn. Entweder hat der Eigentümer einen Vertrag und leitet Anteile über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter ODER der Mieter hat einen eigenen Vertrag.
Oder etwas ungewöhnlich, hat der Vermieter den Vertrag gemacht und der Mieter zahlt an den Anbieter direkt? Dann wurde lediglich die Genehmigung zur Lastschrift wiederufen, kein Vertrag seitens des Mieters gekündigt.
Oder handelt es sich unabhängig vom reinen Fernsehen um einen Internet/Telefonanschluss über das Kabel?
worauf auch
pünktlich zum Kündigungstermin das Lastschriftverfahren
eingestellt wird.
Also alles in Ordnung.
Na gut, ich glaube zwar, dass es einen Formulierungsfehler gibt aber gut.
Aber: Die Kabelgesellschaft schaltet das Kabel nicht ab und
entfernt es auch nicht. Der Mieter nutzt dieses also weiterhin
wie vorher auch, nur jetzt ohne zu bezahlen. Also streng
genommen schwarz.
Manchmal dauert es bis ein Techniker vorbei kommt. Irgendwann ist die Glotze plötzlich aus.
Fakt ist jedoch, dass der ehemalige Kunde nicht in den Betrieb der Anlage eingreifen darf. Er darf nicht einfach Kabel in einem Verteiler abdrehen oder gar durchtrennen oder ähnliches. Daraus ergibt sich der Schluss, dass der Anbieter es machen muss, wenn dieser es nicht tut: Kunde Glücklich, Anbieter Pech gehabt.
Könnten daraus irgendwelche Konsequenzen, Nachzahlungen etc.
entstehen.
Nein, denn der ehemalige Kunde kann nichts an der Situation ändern. Der Anbieter rechnet sich halt aus, was es kostet in welchem Abstand einen Techniker durch die Straßen zu schicken, der die abgemeldeten Kunden abklemmt. Das „Schwarzsehen“ wird bewusst in Kauf genommen.