Kabelanschluss

Folgender Fall beruht auf reiner Fiktion:

Angenommen:

Jemand wohnt als Mieter in einem Haus und hat durch den Vermieter einen TV-Kabelanschluss, der regelmäßig bezahlt wird.

Nun erhält das Haus einen neuen Eigentümer.
Dieser kündigt den Vertrag mit dem Kabelbetreiber (die Erlaubnis ein Kabel im Haus zu betreiben).

Der Mieter (dem das Ganze zu teuer ist), kündigt seinerseits ebenfalls den Vertrag mit dem Kabelbetreiber, worauf auch pünktlich zum Kündigungstermin das Lastschriftverfahren eingestellt wird.

Also alles in Ordnung.

Aber: Die Kabelgesellschaft schaltet das Kabel nicht ab und entfernt es auch nicht. Der Mieter nutzt dieses also weiterhin wie vorher auch, nur jetzt ohne zu bezahlen. Also streng genommen schwarz.

Könnten daraus irgendwelche Konsequenzen, Nachzahlungen etc. entstehen.

Gruß, Nemo.

Nun erhält das Haus einen neuen Eigentümer.
Dieser kündigt den Vertrag mit dem Kabelbetreiber (die
Erlaubnis ein Kabel im Haus zu betreiben).

Dies wäre eher ungewöhnlich. Normalerweise wird der Vertrag zur Abnahme von x Anschlüssen für die x Wohnungen gekündigt. Die Erlaubnis zum Betrieb des Kabels bleibt für gewöhnlich bestehen damit die Mieter auf eigenen Wunsch eigene Verträge schließen können falls sie diese Leistung weiterhin beziehen wollen. Schließlich bedeutet das für den Eigentümer keine Kosten während der Wert der Immobilie durch die schlichte Möglichkeit des Kabelempfanges erhöht wird.

Der Mieter (dem das Ganze zu teuer ist), kündigt seinerseits
ebenfalls den Vertrag mit dem Kabelbetreiber,

Das macht keinen Sinn. Entweder hat der Eigentümer einen Vertrag und leitet Anteile über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter ODER der Mieter hat einen eigenen Vertrag.

Oder etwas ungewöhnlich, hat der Vermieter den Vertrag gemacht und der Mieter zahlt an den Anbieter direkt? Dann wurde lediglich die Genehmigung zur Lastschrift wiederufen, kein Vertrag seitens des Mieters gekündigt.

Oder handelt es sich unabhängig vom reinen Fernsehen um einen Internet/Telefonanschluss über das Kabel?

worauf auch
pünktlich zum Kündigungstermin das Lastschriftverfahren
eingestellt wird.

Also alles in Ordnung.

Na gut, ich glaube zwar, dass es einen Formulierungsfehler gibt aber gut.

Aber: Die Kabelgesellschaft schaltet das Kabel nicht ab und
entfernt es auch nicht. Der Mieter nutzt dieses also weiterhin
wie vorher auch, nur jetzt ohne zu bezahlen. Also streng
genommen schwarz.

Manchmal dauert es bis ein Techniker vorbei kommt. Irgendwann ist die Glotze plötzlich aus.
Fakt ist jedoch, dass der ehemalige Kunde nicht in den Betrieb der Anlage eingreifen darf. Er darf nicht einfach Kabel in einem Verteiler abdrehen oder gar durchtrennen oder ähnliches. Daraus ergibt sich der Schluss, dass der Anbieter es machen muss, wenn dieser es nicht tut: Kunde Glücklich, Anbieter Pech gehabt.

Könnten daraus irgendwelche Konsequenzen, Nachzahlungen etc.
entstehen.

Nein, denn der ehemalige Kunde kann nichts an der Situation ändern. Der Anbieter rechnet sich halt aus, was es kostet in welchem Abstand einen Techniker durch die Straßen zu schicken, der die abgemeldeten Kunden abklemmt. Das „Schwarzsehen“ wird bewusst in Kauf genommen.

Hallo,

entweder ist der Hauseigentümer Vertragspartner vom Kabel oder der Mieter selber; wenn der Hauseigentümer den Vertrag kündigt und den Mietern eine andere Alternative anbietet, hat der Mieter die Alternative zu nutzen und nicht weiterhin das Programm über Kabel zu empfangen, denn dem Mieter ist nunmehr bekannt, dass die Kabelgebühren nicht mehr bezahlt werden und folgedessen eine Straftat gem. § 265a StGB „Erschleichen von Leistungen“ vorliegt.

Die Behauptung, dass der Kabelbetreiber das Netz nicht abklemmt und es daher nicht strafbar sei, weiterhin das Programm zu empfangen ist absoluter Blödsinn.
Man kann ja auch nicht argumentieren, ich zahlen meine Bus- oder Zugkarte nicht, weil die dies nicht kontrollieren.
Weitere Diskussion entbehrlich,…
si

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.§

Soll das ein Witz sein?

Kunde kündigt, Kündigung wird angenommen, Kunde darf die Betriebseinrichtung nicht manipulieren, Anbieter schaltet aber nicht ab.

Was soll er denn machen?
Mal abgesehen, dass hier der Vorsatz fehlt und der Kunde ausdrücklich die Abschaltung wünscht.

Was soll er denn machen?
Mal abgesehen, dass hier der Vorsatz fehlt und der Kunde
ausdrücklich die Abschaltung wünscht.

Es scheitert hier weder am Vorsatz noch an den fehlenden Möglichkeiten, sondern am Erschleichen (Täuschung, Manipulation/ Umgehung von technischen Zugangshemmnissen usw.).

Gruß
C.

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Mal wieder völliger Bullshit!

Die Behauptung, dass der Kabelbetreiber das Netz nicht
abklemmt und es daher nicht strafbar sei, weiterhin das
Programm zu empfangen ist absoluter Blödsinn.

Blödsinn ist mal wieder nur eins: Der Schwachsinn, den du hier als vermeintliches Wissen kundtust.

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen
Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung
durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer
Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht
erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit
schwererer Strafe bedroht ist.§

Wenn du schon die einfachsten juristischen Begrifflichkeiten nicht zuordnen kannst, halte doch bitte verdammt nochmal den Rand!

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Soll das ein Witz sein?

Kunde kündigt, Kündigung wird angenommen, Kunde darf die
Betriebseinrichtung nicht manipulieren, Anbieter schaltet aber
nicht ab.

Steht wo?

Das Kabel kommt vom Keller, die Sat vom Dach und nicht umgekehrt.
Vom Dach wird dann eine Leitung in die unteren Stockwerke verlegt und dort dann mit den Wohnungen angeschlossen.

Das Kabel kommt von unten nach oben und wird dann in den einzelnen Etagen einfach gegen die Leitung von oben „ausgetauscht“, also „Kellerkabel“ aus dem Verteiler raus und „Dachkabel“ in den Verteiler rein; da wird nichts manipuliert, weil die Fernsehleitungen nach dem Ü-Punkt nicht Eigentum/Besitz des Kabelbetreibers sind.

Und Guido sollte einmal die Nettiquette lesen und sich bewusst werden, dass BRD nicht für Bananen-Republik D. steht und sich mit seinen Äußerungen zurück nehmen; ;-((

; die Hoheit des Kabelbetreibers endet am Ü-Punkt im

Was soll er denn machen?

Siehe oben!

Mal abgesehen, dass hier der Vorsatz fehlt und der Kunde
ausdrücklich die Abschaltung wünscht.

Falsch, die Abschaltung kann nicht verlangt werden, wo steht denn der Blödsinn? Der Kunde kündigt und hat somit keinen Empfang mehr vom Ü-Punkt zu nehmen und wenn er eine Schüssel hat, braucht er auch keinen Ü-Punkt.

grrrr
si

,

Und Guido sollte einmal die Nettiquette lesen und sich bewusst
werden, dass BRD nicht für Bananen-Republik D. steht und sich
mit seinen Äußerungen zurück nehmen; ;-((

Das Übliche!

Nur Mentaldiarrhoe verzapfen, Leuten einfach nur sachlich falschen Müll als Hinweis und Tipp verkaufen und dann nach den Netiquetten schreien.

Um dir mal etwas aus den Netiquetten zu zitieren:

_4. Inakzeptable Nutzung

Insbesondere werden nicht hingenommen:

-fahrlässige oder gar vorsätzliche Unterbrechungen des laufenden Betriebes;
-die Belastung von wer-weiss-was durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Informationen (Informationsverschmutzung);
-die Verbreitung von für wer-weiss-was irrelevanten Informationen;_

Gegen all diese Dinge verstößt du mit deinem profilneurotischen Hang, dich zu allen Dingen zu äußern, ständig - obwohl du mit echt JEDEM Posting beweist, dass du eine Menge zu viel Zeit und überhaupt kein Wissen besitzt!

Zum Thema des Erschleichens hat C. ja schon was gesagt, und bevor ich mich weiterhin hier aufrege, schreibe ich mal wieder eine Beschwerde ans Team und hoffe auf rege Unterstützung all derer, die dein täglich verzapfter Mist auch nur halb so sehr anpisst wie mich!

Geh endlich (aber das sagte ich dir auch schon unter deinem alten Nick dauernd)!

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Seni13 ist doch der gleiche Troll wie Meggie1971 - oder?

Seni13 ist doch der gleiche Troll wie Meggie1971 - oder?

Vermutlich - mindestens ein anderer (nicht mehr aktiv, vermutlich gesperrt) fällt mir aber noch ein!

Immer noch ausgesprochen mies gelaunter Gruß (Du kannst ja nun wirklich nix dafür)
Guido

Selten so einen Schwachsinn gehört.
Wo soll ich bloß anfangen.

Zu aller erst: Der Übergabepunkt ist die Dose in der Wohnung, was Du in den Kabelverträgen auch nachlesen kannst.
Die meisten Kabel sind fest eingemauert. Da kann man nichts austauschen.
Es können allenfalls innerhalb der Verteilerkästen im Keller oder Dachboden Verbindungen getrennt/verbunden/Filter eingesetzt werden. Und das auch nur im Idealfall einer Sternverkabelung, wobei selbst die nicht immer gegeben ist.

Das wichtigste ist aber, dass diese Verteilerkästen Eigentum der Kabelbetreiber sind, und von denen betrieben und gewartet werden. Sie sind verplompt, versiegelt oder abgeschlossen. Der Mieter darf da nicht dran, selbst wenn sie offen zugänglich sind. Der Mieter darf nun einmal nicht in die Infrastruktur eingreifen.

Und selbst wenn Kabel ausgetauscht werden müssten wie Du es beschreibst, der MIETER darf selbst das nicht, weil das dann Kabel im Eigentum des Vermieters wären.

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