Hallo!
Man wendet sich an seinen Vertragspartner, das ist der Vermieter.
Wenn man Kosten für Kabelanschluss über Nebenkosten zahlt, dann hat
man ja keinen eigenen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber.
Den hat der Vermieter und deshalb muss auch der nachhaken, wenn da etwas technisch nicht klappt.
Und wenn etwas „gemietetes“ nicht vertragsgemäß ist, dann hat die Mietsache Mängel. Und dann kann man die Miete mindern.
Oder bei Mängelanzeige, aber nicht Tätigwerden kann man auch selbst handeln und etwa einen Techniker bestellen und dessen Kosten dann von der Miete abziehen.
Nur müsste man zuerst genau abklären, ob es wirklich eine Störung am Kabelnetz ist und nicht etwa an eigenen Geräten ! Also Nachbarn fragen, ob Fehler dort auch auftritt.
mfG
duck313