Kabelanschluss

Guten Tag,

wenn man nach jahrelanger Benutzung seinen Kabelanschluss (per Einschreiben )kündigt, der Anschluss aber nicht gesperrt wird, ein Techniker von Kabel Deutschland die Wohnung betritt und mitbekommt, dass der Kabelanschluss gerade genutzt wird, können dann rechtliche Konsequenzen folgen?
Es könnte ja auch sein, dass man bis vor kurzem eine DVB-T-Box genutzt hat, die gerade entsorgt hat und dasnn wieder den Kabelanschluss nutzt…

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

Hallo

wenn der Kabelanbieter es versäumt, den Anschluss zu sperren, was kann der Mieter dafür? Soll er bei den freien Programmen schnell weiterschalten, damit er diese nicht sehen kann?

Das ist allein Sache des Anbieters und wenn dieser schlampig arbeitet, dessen Problem.

Gruß

Hallo

wenn der Kabelanbieter es versäumt, den Anschluss zu sperren,
was kann der Mieter dafür? Soll er bei den freien Programmen
schnell weiterschalten, damit er diese nicht sehen kann?

Das ist allein Sache des Anbieters und wenn dieser schlampig
arbeitet, dessen Problem.

gilt das so pauschal auch für den Stromversorger?

Bommel

Nö Bommel,

Stromverbrauch ist meßbar, die Nutzung eines Kabelanschlusses nicht. Auch wird beim Strom eben tatsächlich etwas verbraucht, beim Kabelanschluß liegt es tatsächlich nur an der Grundgebühr.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

darf ich also darauf schließen, dass ein gekündigter, aber nicht abgeschalteter und dennoch nachweißlich genutzter DSL-Anschluss auch nicht in Rechnung gestellt werden kann? Wie ist das, wenn die Festnetz-Flat (auch nur ne Grundgebühr!) ebenfalls weiter „genutzt“ wurde?

Bommel

Abend!

wenn der Kabelanbieter es versäumt, den Anschluss zu sperren,
was kann der Mieter dafür?

Nichts aber darf er die Leistung trotzdem einfach weiter nutzen?

Soll er bei den freien Programmen schnell weiterschalten, damit er
diese nicht sehen kann?

Es gibt keine freien Programme in einem Kabelanschluß. Der
Kabelanschluß selbst kostet eine Grundgebühr, daher hätte der Mieter
einfach sein Kabel aus der Dose ziehen müssen.

Das ist allein Sache des Anbieters und wenn dieser schlampig
arbeitet, dessen Problem.

Kannst du das belegen?

Wenn ich meine Wohnungstür nur schlampig anlehne darfst du da
trotzdem nicht reingehen.

Gruß
Stefan

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Hallo

kenne einen Mieter, der hatte seinen Anschluss gekündigt und konnte trotzdem weiter fernsehen (Kabel). Irgendwann fragte der Mieter beim HVW nach, der wiederum beim Kabelanbieter. Antwort: dann haben wir vergessen den Anschluss zu sperren - das wurde dann irgendwann nachgeholt.
Natürlich ohne Konsequenzen für den betreffenden Mieter.

Gruss

Wie bereits gesagt: Wenn’s meßbar ist, ist es problematisch.

Ist es nicht meßbar, ist es Sache des Fordernden.

Strafbare Leistungserschleichung
Hallo,

Das ist allein Sache des Anbieters und wenn dieser schlampig
arbeitet, dessen Problem.

völliger Unsinn. Es dürfte sich vielmehr um strafbare Leistungserschleichung handeln.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungserschleichung

Zudem dürften dem Netzbetreiber zivilrechtliche Ansprüche gegen den Nutzer dadurch erwachsen.

Manchmal kann ich mich hier nur noch wundern, was hier so in einem „Expertenforum“ von sich gegeben wird.

Deswegen ist Schwarzfahren auch erlaubt?
…weil es ja nicht messbar ist?

Wie schon weiter oben geschrieben ist das völliger Unsinn und natürlich ist das verboten und auch strafrechtlich relevant.

Ich sehe nicht, wo ich mich zu Strafbarkeit oder nicht geäußert habe.

Gruß!

Horst

Hallo

wenn ein Mieter ordnungsgemäß seinen Anschluss kündigt, dies vom Betreiber auch bestätigt wird - dieser es jedoch versäumt den Anschluss zu sperren - darf der Mieter dann nicht fernsehen, weil er ja „zufällig“ auf einen freien Kanal schalten kann?

Ich habe es selbst bei einem Mieter so erfahren. Anschluss gekündigt, Anbieter bestätigt, zieht weniger Gebühren ein, sperrt Anschluss jedoch nicht. Erst nach längerer Zeit , nachdem Anbieter darauf aufmerksam gemacht wird, wird Anschluss gesperrt. Ein Mitarbeiter Kabelanbieter sagte hinter vorgehaltener Hand: das wird z.Zt. gar nicht kontrolliert, mit anderen Worten Anschluss ist vorhanden obwohl nicht mehr gezahlt wird.

Ist das jetzt Sache des Kunden oder was?

Das ist m.E. keine „Erschleichung“ sondern Schlamperei vom Kabelanbieter und dessen Problem.

Hallo,

wenn ein Mieter ordnungsgemäß seinen Anschluss kündigt, dies
vom Betreiber auch bestätigt wird - dieser es jedoch versäumt
den Anschluss zu sperren - darf der Mieter dann nicht
fernsehen, weil er ja „zufällig“ auf einen freien Kanal
schalten kann?

das ist nicht nachvollziehbar. Was hat das mit „freien“ Knälen zu tun? Da ist eine Dose, die Kabelfernsehen liefert. Entweder man nutzt sie und bezahlt dafür (oder nicht) oder man hängt seinen TV an eine Sat-Schüssel oder einen DVB-T Receiver.

Anschluss gesperrt. Ein Mitarbeiter Kabelanbieter sagte hinter
vorgehaltener Hand: das wird z.Zt. gar nicht kontrolliert, mit
anderen Worten Anschluss ist vorhanden obwohl nicht mehr
gezahlt wird.

Und was sagt das über die Rechtslage? Nichts. Duldung ist etwas anderes als ein Freibrief.

Ist das jetzt Sache des Kunden oder was?

Er nutzt eine Leistung, für die er nicht zahlt.

Das ist m.E. keine „Erschleichung“ sondern Schlamperei vom
Kabelanbieter und dessen Problem.

Nehmen wir ein anderes Beispiel: Ich habe eine Monatskarte für den ÖNV und gebe die nach einer Zeit zurück. Ich darf also schwarzfahren, weil mich der Betreiber nicht am Betreten von Bussen und Bahnen hindert?

Ich darf also auch jedes Telefon, zu welchem ich ungehindert Zugang habe, einfach benutzen?

Es ist doch nicht so, dass ich alles, was ich mir ungehindert nehmen kann auch ungehindert nehmen darf.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wieso diese Geschichte, nachdem ich schon auf die Strafbarkeit hingewiesen habe und den § inkl. Link genannt habe, noch weiter diskutiert wird.

Gruß

S.J.

Hi,

wenn ein Mieter ordnungsgemäß seinen Anschluss kündigt, dies
vom Betreiber auch bestätigt wird - dieser es jedoch versäumt
den Anschluss zu sperren - darf der Mieter dann nicht
fernsehen, weil er ja „zufällig“ auf einen freien Kanal
schalten kann?

das ist nicht nachvollziehbar. Was hat das mit „freien“ Knälen
zu tun? Da ist eine Dose, die Kabelfernsehen liefert. Entweder
man nutzt sie und bezahlt dafür (oder nicht) oder man hängt
seinen TV an eine Sat-Schüssel oder einen DVB-T Receiver.

Hmm, gibt es auch Fernseher mit zwei oder mehreren Eingängen dafür?

Anschluss gesperrt. Ein Mitarbeiter Kabelanbieter sagte hinter
vorgehaltener Hand: das wird z.Zt. gar nicht kontrolliert, mit
anderen Worten Anschluss ist vorhanden obwohl nicht mehr
gezahlt wird.

Und was sagt das über die Rechtslage? Nichts. Duldung ist
etwas anderes als ein Freibrief.

Wie will denn die Rechtslage feststellen, ob ein angeschlossener aber abgemeldeter Zugang in der Zwischenzeit genutzt wurde?
Darf das Unternehmen in die Wohnung und den Fernseher und die Dose dazu kontrollieren?

Ist das jetzt Sache des Kunden oder was?

Er nutzt eine Leistung, für die er nicht zahlt.

Das ist richtig, sofern da genutzt wird/wurde. Wie steht es mit der Beweisbarkeit? Der Nutzer hat hier nichts manipuliert. Im Gegenteil, er hat eben nichts weiter unternommen, in der Erwartung der Anschluß wird unterbrochen.

Das ist m.E. keine „Erschleichung“ sondern Schlamperei vom
Kabelanbieter und dessen Problem.

Nehmen wir ein anderes Beispiel: Ich habe eine Monatskarte für
den ÖNV und gebe die nach einer Zeit zurück. Ich darf also
schwarzfahren, weil mich der Betreiber nicht am Betreten von
Bussen und Bahnen hindert?

Hmm, das Einsteigen ohne gültigen Fahrausweis ist doch deutlich etwas anderes als den Ursprungszustand zu belassen.

Richtiger wäre das Beispiel so: Ein gültiger Fahrausweis läuft während der Fahrt ab. Es kommt kein Kontroleur und man fährt einfach weiter.

Ich darf also auch jedes Telefon, zu welchem ich ungehindert
Zugang habe, einfach benutzen?

Mit Erlaubnis des Besitzers, sicherlich. Nur hier geht ja nicht um einen Diestleister als Anbieter, sondern um einen anderen Nutzer als evt. Geschädigter.

Es ist doch nicht so, dass ich alles, was ich mir ungehindert
nehmen kann auch ungehindert nehmen darf.

Genau, Diebstahl ist auch verboten. Doch wenn eine abbestellte Zeitung trotzdem eintrifft, muß sie nicht zurückgeschickt werden, sondern eine gewisse Zeit für eine Abholung bereitgehalten werden.

Das geht verständlicherweise mit einem Online-dienst nicht…

Kann der Verlag nun bei Abholung eine Benutzung feststellen und nachträglich Bezahlung bzw. Strafe verlangen?

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wieso diese Geschichte,
nachdem ich schon auf die Strafbarkeit hingewiesen habe und
den § inkl. Link genannt habe, noch weiter diskutiert wird.

Weil es Disskussionsbedarf gibt?
Nur weil es eine Link zu diese Thema gibt, muß es nicht zwangsläufig um den richtigen oder zutreffenden handeln.

Wozu ist denn ein Forum da, zum Schweigen?

vlg MC

PS: Habe auch mal bei Kabeldeutschland angerufen, der O-Ton am anderen Ende war, es kommt irgendwann ein Techniker…
Wer weiss schon wie es heute ist.

PS: Habe auch mal bei Kabeldeutschland angerufen, der O-Ton am
anderen Ende war, es kommt irgendwann ein Techniker…
Wer weiss schon wie es heute ist.

Genau…irgendwann kommt mal jemand…

Gruß

Hallo

kenne einen Mieter,

Das ist schön, ich kenne auch Mieter!

Wenn dies wirklich so ist wie du behauptest dann kannst du das doch
sicher auch mit Gesetzen und /oder Links belegen.

Ich kenne da jemand der hat … hilft in einem Rechtebrett nicht weiter.

Gruß
Stefan

Hi,

kenne einen Mieter,

Das ist schön, ich kenne auch Mieter!

wer tut das nicht…

Wenn dies wirklich so ist wie du behauptest dann kannst du das
doch
sicher auch mit Gesetzen und /oder Links belegen.

(würde mich auch Interessieren)

Ich kann auch Zeuge sein :wink: (siehe Beitrag von mir weiter oben)
Wie soll etwas belegt werden, was bislang noch niemand durchgeklagt hat?

Ich kenne da jemand der hat … hilft in einem Rechtebrett
nicht weiter.

Wenn es Unzufriedenheit gibt, wenn einfach mal nur Lebenserfahrung mitgeteilt wird, soll derjednige damit glücklich werden, dem es nützt. Der andere kann damit machen was er will…

vlg MC

Hallo Stefan,

da hier ja keine Rechtsberatung erteilt werden darf…

was ich geschrieben habe ist meine Erfahrung mit einem Kabelanbieter und bei dem Mieter handelt es sich um meinen Mieter und so wie geschildert, wurde es erfahren.

Das ist alles. Wenn es dir nicht passt, ich kann es nicht ändern - du regst dich anscheinend mehr auf als der Kabelanbieter, der das ganz gelassen nimmt. Andererseits könnte ein Zugriff nach Kündigung ja relativ zügig verhindert werden, wenn der Anbieter dies nicht für nötig hält schaut man eben weiter.

Gruß

Hallo,

da hier ja keine Rechtsberatung erteilt werden darf…

nein, das darf nicht. Das heißt aber noch lange nicht, dass hier jeder irgendwelche Geschichten erzählen soll, da hast Du etwas gründlich misverstanden.

Wer keine Ahnung hat und wie Du

was ich geschrieben habe ist meine Erfahrung mit einem
Kabelanbieter und bei dem Mieter handelt es sich um meinen
Mieter und so wie geschildert, wurde es erfahren.

alles nur aus einer einmaligen Erfahrung weiß, sollte das auch so dazuschreiben, sonst hilft das niemandem, sondern führt im Gegenteil den Hilfesuchenden nur ziemlich schnell in die Irre.

Könntest Du Dir mit etwas gutem Willen aber auch selber klar machen.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

wenn du richtig gelesen hast, habe ich geschrieben, dass das meine Erfahrung ist und zwar bei 2 verschiedenen Mietern.

Ich habe lediglich meine Erfahrung mitgeteilt und dies auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

Gruß