Kabelanschluss

Darf ein Vermieter durchsetzen, dass die Kabelanschlüsse eines Mietshauses, über die bisher jeder Mieter einen Einzelvertrag abgeschlossen hat, in einem Sammelvertrag zusammengefasst und als Betriebskosten abgerechnet werden?

Laut Mietvertrag zählen die Kabelanschlusskosten nicht zu den Betriebskosten, „weil sie nicht gleichermaßen alle Mieter gemeinsam betreffen“ und der Mieter „unmittelbar einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber außerhalb des Mietvertrages schließt“. Der Kabelnetzbetreiber wurde im Vertrag vorgegeben und die Mieter haben mit diesem auch bislang Einzelverträge abgeschlossen.

Nun will der Vermieter den Kabelanschluss in den Mietvertrag integrieren und die Einzelverträge der Mieter auf einen Sammelvertrag zwischen Vermieter und Kabelnetzbetreiber umstellen. Abgerechnet werden die Gebühren zukünftig mit den Betriebskosten. Somit wären die Mieter vertraglich geknebelt (Preiserhöhungen etc.).

Für zwei Mieter ist diese Umstellung besonders unerwünscht: Der Kabelnetzbetreiber hatte ihnen zuvor die Anschlussverträge gekündigt, nachdem sie einer AGB-Änderung widersprochen hatten. Die Kündigung wurde von den Mietern akzeptiert, da sie zukünftig eine andere Empfangsmögichkeit nutzen wollen (DVB-T). Nun soll allerdings noch vor Ablauf der Kündigungsfrist der Vertrag umgestellt werden und die Mieter, denen der Anschluss gekündigt wurde, bis zum St. Nimmerleinstag zur Weiterzahlung der Anschlussgebühren (im Rahmen des Wohnungsmietvertrages) verpflichtet werden.

Müssen die gekündigten Mieter und/oder die anderen Mieter dies hinnehmen oder können sie sich dagegen wehren?

Hallo Tantris,

auch hier gilt: Verträge sind einzuhalten. Wenn die Mieter Einzelverträge haben können Vermieter und Kabelbetreiber nicht eigenmächtig die Verträge umwandeln.

Sie werden es aber vermutlich so lange steif und fest behaupten, bis ein Gericht etwas anderes sagt.

Gruß!

Horst