Kabelanschluß gesperrt

Hallo,

Folgendes:

Person A besitzt nen Kabelanschluß. Die Gebühr wird monatlich abgezogen. Einmal gab es eine Rücklastschrift, da das Konto nicht gedeckt war. Die monatliche Gebühr wurde von Person A weiter bezahlt, nur die Rücklastschriftgebühr (in Höhe von 3€ nicht, da Person A dachte, das die Firma diese beim nächsten Mal einfach mit abbuchen würde). Nun forderte die Firma die Rücklastschriftgebühren incl. Mahngebühren in Höhe von 9€, von Person A. Diesen Brief bekam Person A an einem Sonnabend. Die monatlichen Anschlußgebühren sind weiter pünktlich bezahlt worden und Person A steht nicht in Zahlungsverzug, was diese Gebühren angeht. Nun, am darauffolgenden Montag, hat die Firma, Person A, den Kabelanschluß dicht gemacht (wegen 9€) und will für die „Freischaltung“ dann nochmal 35€ dazu. Nun zu Person B´s Fragen:

  1. Ist es rechtens wegen einer Forderung, die nicht mit der eigentlichen Sache des Vertrages zu tun hat, in diesem Falle der Kabelanschluß (wo Person A ja nicht im Zahlungverzug steht), Person A den Anschluß zuzumacht (und für die freischaltung dann auch noch Geld zu verlangen)?
  2. Ist somit ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung, wegen nicht erbrachter Leistungen & somit Vertragsverletzung der Gegenseite, für Person A gegeben und eine außerordenliche Kündigung aus Sicht Person A`s rechtens???

Hallo,

diese Fragen müssten die AGB´s regeln-. Dort steht im Falle des zahlungsverzuges und evtl. Gebühren, was das zur Folge hat.

VG

Hallo,

die frage ist hier, reichen 3 Euro um den kompletten Anschluss zu sperren, Beim einem Telefonanschluss wäre das z.b. nicht zulässig.

hth

Das meint Person B ja. Person A ist ja mit den monatlichen Zahlungen nicht im Rückstand. Und ob 3€ (+ Mahn gebühren & Mahngebühren auf Mahngebühren= 9€) ein gerechtfertigter Grund sind den Anschluß zu sperren, das ist hier die Frage. Ausserdem steht ja im Raum das Person A´s Informationsfreiheit beschnitten wurde, da er ja nun noch nicht mal die öffentlich Rechtlichen Programme empfangen kann…

Hallo,

Ausserdem steht ja im Raum das Person A´s Informationsfreiheit
beschnitten wurde, da er ja nun noch nicht mal die öffentlich
Rechtlichen Programme empfangen kann…

in welchen Rechten genau fühlt sich der Kunde denn da beschnitten?

Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage jemand sich einem Unternehmen gegenüber darauf berufen könnte…

Gruß

S.J.

Hallo,

die frage ist hier, reichen 3 Euro um den kompletten Anschluss
zu sperren, Beim einem Telefonanschluss wäre das z.b. nicht
zulässig.

hier gibt es schon gewisse Unterschiede. Ein Telefonanschluss wird z.B. benötigt um Polizei oder Feuerwehr zu rufen. Er deckt somit elementare Grundbedürfnisse ab. Das ist bei einem Kabelanschluss sicher nicht der Fall, auch wenn einzelne meinen, dass ihr Leben ohne mindestens 30 Fernsehprogramme nicht mehr lebenswert wäre.

Entscheidend dürfte aber sein, dass der § 45k TKG eine eindeutige Rechtsgrundlage bietet. Eine derartig eindeutige ist mir bei einem Kabelanschluss nicht bekannt.

Gruß

S.J.

nur die Rücklastschriftgebühr (in Höhe von 3€
nicht, da Person A dachte, das die Firma diese beim nächsten
Mal einfach mit abbuchen würde).

Wie soll das gehen, wenn der Firma lediglich eine Einzugsermächtigung über den Monatspreis erteilt wurde?

Nun forderte die Firma die
Rücklastschriftgebühren incl. Mahngebühren in Höhe von 9€, von
Person A.

Völlig zurecht - pünktliche Bereitstellung des Betrages ist vertraglich vereinbart und vom Kunden zu gewährleisten

  1. Ist es rechtens wegen einer Forderung, die nicht mit der
    eigentlichen Sache des Vertrages zu tun hat, in diesem Falle
    der Kabelanschluß (wo Person A ja nicht im Zahlungverzug
    steht), Person A den Anschluß zuzumacht (und für die
    freischaltung dann auch noch Geld zu verlangen)?

Natürlich ist ein Zahlungsverzug, den der Kunde zu verantworten hat, eine Vertragsverletzung und berechtigt den Lieferanten zur Sperre.

Die Freischaltung ist kostenpflichtig, weil sie einen Aufwand darstellt.

  1. Ist somit ein wichtiger Grund für eine außerordentliche
    Kündigung, wegen nicht erbrachter Leistungen & somit
    Vertragsverletzung der Gegenseite, für Person A gegeben und
    eine außerordenliche Kündigung aus Sicht Person A`s
    rechtens???

Da sehe ich keinen Rechtsgrund.

Person A hat ja ein Grundrecht auf Informationsfreiheit:smiley:ie Informationsfreiheit ist danach ein GrundRecht, Art. 5 I S. 1 2. HS GG: Jeder hat das Recht, … sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies ist nun aber nicht mehr möglich, trotzdessen Person A GEZ Gebühr bezahlt und damit ein Recht auf Erlangung von Inhalten der öffentlich rechtlichen Anstalten hat.
Nun ist Person A Eigentümer einer Wohnung. Der in diesem Haus liegende Kabelanschluß wurde von (jener) Firma, mit welchem Recht auch immer, in dem Haus gelegt. Nun ist Person A praktisch gezwungen, wenn er denn Fernseh schauen möchte sich mit Firma einen Vertrag einzugehen, das er überhaupt erstmal fernsehen kann. Dann bekommt er aber auch nur die öffentlich Rechtlichen geschalten. Dazubuchen kann er dann, so bot ihm die Firma an, auch noch eine Option auf Zugriff von Kabel Deutschland Inhalten. Diesen schloß er dann aber nicht dort sondern direkt bei Kabel Deutschland ab.

Person A denkt das er Recht hat. Was denkt ihr???

Person A denkt das er Recht hat. Was denkt ihr???

Dass Person A kein Recht hat, da er keinen Kabelanschluss benötigt sondern bspw. auch DVBT nutzen könnte?

Echt putzig, wie Leute ihre Verbindlichkeiten nicht begleichen und dann noch die Schuld bei anderen suchen…

Gruß
Guido

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da kommt es auf die art des kabelanschlusses an, vor allem da komplett anschlüsse inklusive tlefon nicht mehr unüblich sind.
daher der vergleich zum telefon

Hallo,

Person A hat ja ein Grundrecht auf Informationsfreiheit

Ich dachte, Person A wollte fristlos kündigen. Wo bleibt denn dann das angebliche Recht auf Informationsfreiheit?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Person A hat ja ein Grundrecht auf Informationsfreiheit:smiley:ie
Informationsfreiheit ist danach ein GrundRecht, Art. 5 I S. 1
2. HS GG: Jeder hat das Recht, … sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dies ist nun
aber nicht mehr möglich, trotzdessen Person A GEZ Gebühr
bezahlt und damit ein Recht auf Erlangung von Inhalten der
öffentlich rechtlichen Anstalten hat.

das Grundgesetz regelt das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger, begründet aber keine Ansprüche gegen einen Kabelnetzbetreiber.

Zudem begründet das Grundrecht auf Informationsfreiheit lediglich das Recht auf etwas, was nicht heißt, dass der Staat oder sonst wer verpflichtet wäre Dir den Genuss des Rechtes zu ermöglichen.

GEZ Gebühr ist fällig, wenn man ein eine Gerät zum Empfang bereit hält. Unabhängig davon, ob man es benutzt.

Manche Leute haben wirklich merkwürdige Vorstellungen, was sie angeblich für Rechte und Ansprüche haben …

Gruß

S.J.

Hallo,

da kommt es auf die art des kabelanschlusses an, vor allem da
komplett anschlüsse inklusive tlefon nicht mehr unüblich sind.
daher der vergleich zum telefon

das weiß ich und ich habe das bewusst außer Acht gelassen, denn so, wie sich der Fragesteller über das mangelnde Fernsehsignal aufregt, hätte er es sicher nicht unerwähnt gelassen, wenn Telefon und Internet ebenso betroffen wären.

Insofern gehe ich davon aus, dass lediglich das TV-Signal betroffen ist. Würde auch das Telefon darüber laufen, wäre das sicher anders zu betrachten und rechtlich einzuordnen. Da gebe ich Dir zu 100% Recht.

Gruß

S.J.

@loderunner: Klar kann Person A kündigen. Aber wenn Du den Beitrag richtig gelesen hättest, würde sich deine Antwort erübrigen. Fakt ist: Der Kabelbetreiber bekommt monatlich sein Geld. Es besteht also bezüglichn der Lieferung von Inhalten keinerlei Grund den Anschluss zu sperren (wegen 9€), er zahlt monatlich knapp 16€. Dann sind irgendwann mal 3€ Rückbuchungsgebühr angefallen (wo Person A dachte das sich die Firma dieses bei der nächsten Rechnung gleich mit abbucht). Dann ist es so das Person A Eigentümer einer Wohnung ist. Und er kann sich nicht erinner gefragt worden zu sein ob diese Firma eigentlich den Anschluß dort legen darf. Oder würdest Du jemanden in dein Haus lassen, der sagt ab heute bekommst Du von Mir Telefon, Kabel, oder o.ä.???

Aber das nur nebenbei. Wenn er kündigt hat er ga nichts davon weil der Anschluß nur von dieser Firma vergeben werden kann, die dann auch den Kabelanschluss verkauft. Verstehst Du was Ich meine??? Und dann ist es ja so, Person A ist nicht (!!!) in Rückstand von monatlichen Beträgen, diese kommen pünktlich. Und wegen 9€ den Anschluß zu sperren und dann auch noch 35€ „Entsperrgebühr“ zu verlangen, finde dann auch Ich schon etwas dreist…

Nachtrag: Person A findet es einfach nicht dem Wert der „Forderung“ angemessen, den Anschluss stillzulegen, der knapp 16€ in Moant kostet, welche regelmäßig überwiesen werden. Diesbezüglich ist er ja nicht im Verzug, er zahlt ja seine Verbindlichkeiten & erfüllt den Vertrag. Die Gegenseite tut dies nicht und bricht, so sehe Ich das den Vertrag. Ist ein Sonderkündigungsrecht gegeben???

Bitte keine Kommentare über z.B: Was denken die Menschen was sie für Rechte haben und ähnliches. Dies kam leider in dieser Diskusion schon öfter. Es ginht um das Prinzip. Er zahlt monatlich pünktlich, bis auf das eine Mal. Und auch bei laufender Zahlung durch Person A, denke Ich das eine Sperrung Unverhältnissmäßig ist. Dies ist meine Ansicht.

Ich glaube es nicht
Hi!

Es ist vollkommen irrelevant, was Du meinst - es existiert eine nicht gezahlte Forderung.

Wenn in den AGB die Sperrung festgehalten ist (wovon ich ausgehe), dann sollte A sich beim nächsten mal vor Vertragsabschluss überlegen, ob er mit den Vertragsbedingungen einverstanden ist, statt sich nachher in fast schon kindlicher Naivität mit dem Fuß trampelnd über die Ungerechtigkeit der Welt aufzuregen.

Gruß
Guido, der raus ist

Hallo,

@loderunner: Klar kann Person A kündigen. Aber wenn Du den
Beitrag richtig gelesen hättest, würde sich deine Antwort
erübrigen.

Wenn Du den Beitrag selber mal gelesen hättest, widerspricht sich das Pochen auf das angeblich verletzte Grundrecht mit der Frage nach der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit.

Fakt ist: Der Kabelbetreiber bekommt monatlich sein
Geld. Es besteht also bezüglichn der Lieferung von Inhalten
keinerlei Grund den Anschluss zu sperren (wegen 9€), er zahlt
monatlich knapp 16€.

Das ist schlicht falsch. Der Gläubiger rechnet die Zahlung jeweils auf die alten Schulden an, womit eben der Anschluss grade nicht bezahlt wird.

Dann sind irgendwann mal 3€
Rückbuchungsgebühr angefallen (wo Person A dachte das sich die
Firma dieses bei der nächsten Rechnung gleich mit abbucht).

Das hatten wir doch schon: er darf nicht. Und es ist nicht das Problem des Gläubigers, seinem Geld nach zu laufen.

Dann ist es so das Person A Eigentümer einer Wohnung ist. Und
er kann sich nicht erinner gefragt worden zu sein ob diese
Firma eigentlich den Anschluß dort legen darf. Oder würdest Du
jemanden in dein Haus lassen, der sagt ab heute bekommst Du
von Mir Telefon, Kabel, oder o.ä.???

Ach? Die sind über Nacht eingebrochen? Oder wie ist das Kabel in die Wohnung gekommen? Und warum hat der Mieter den Anschluss offensichtlich längere Zeit genutzt, wenn er ihn gar nicht haben wollte?
Sorry, aber das ist schlicht lächerlich.

Aber das nur nebenbei.

Genau, mit dem Fall hat es auch nichts zu tun.

Wenn er kündigt hat er ga nichts davon
weil der Anschluß nur von dieser Firma vergeben werden kann,
die dann auch den Kabelanschluss verkauft. Verstehst Du was
Ich meine???

Und? Ich dachte, wer wollte den Anschluss gar nicht, dann fragt er nach einem Sonderkündigungsrecht und nun geht es angeblich gar nicht anders.
Was soll das hier sein? Ein Eiertanz?

Und dann ist es ja so, Person A ist nicht (!!!)
in Rückstand von monatlichen Beträgen, diese kommen pünktlich.

Das hatten wir doch schon.

Und wegen 9€ den Anschluß zu sperren und dann auch noch 35€
„Entsperrgebühr“ zu verlangen, finde dann auch Ich schon etwas
dreist…

Dreist ist es, wenn man seine Schulden nicht bezahlt und dann auch noch Forderungen stellt. Hier fehlt mir jegliches Verständnis. Und deshalb halte ich mich jetzt auch hier raus. Ich wünsche dem Mieter noch viel Spaß mit der Sache. Wird übrigens vermutlich noch wesentlich teurer werden, wenn er immer noch nicht zahlen will.
Gruß
loderunner (ianal)

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@loderunner: Du darfts deine Thesen gern für Dich behalten. Nur noch soviel. Die Firma hat ihre Rechnung, nach einer Mail von Person A, komplett zurückgenommen. Also scheinen deine Argumente dann wohl doch nicht ganz hieb- und stichfest zu sein. Und eines noch: Der Kabelanschluss wird im Keller gelegt. Natürlich waren die Kabel bis zu den Dosen in der Wohnung schon gelegt als Person A diese Wohnung kaufte. Aufgrund berufliche Verpflichtungen war er aber viele Jahre nicht in dieser Wohnung und kam erst vor einem halben Jahr wieder zurück. Was da mit dem Anschluß passiert ist, bzw. wie die Firma dazu kam den Miteigentümer zu „übergehen“ und ihn nicht zu fragen bezüglich der Installation des Kabelanschlusse, der nur von dieser Firma dann weitervermietet wird, wird sich dieses Jahr auf der Wozhnungseigentümerversammlung klären.

Thema geschlossen!!!

Du darfts deine Thesen gern für Dich behalten.

Wer keine Antworten will, sollte keine Fragen stellen.
Wer keine dummen Antworten will, sollte keine dummen Fragen stellen.

Nur noch soviel. Die Firma hat ihre Rechnung, nach einer Mail
von Person A, komplett zurückgenommen. Also scheinen deine
Argumente dann wohl doch nicht ganz hieb- und stichfest zu
sein.

Oder aber sie sind es doch (ich bin ja auch nicht der einzige, der Dir das erkläert hat), aber die Firma möchte lieber einen weiterhin zahlenden Kunden, als auf ihr Recht zu pochen.

Thema geschlossen!!!

Lol.
Seit wann kann das der Fragesteller selber machen?

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