Hallo,
Folgendes:
Person A besitzt nen Kabelanschluß. Die Gebühr wird monatlich abgezogen. Einmal gab es eine Rücklastschrift, da das Konto nicht gedeckt war. Die monatliche Gebühr wurde von Person A weiter bezahlt, nur die Rücklastschriftgebühr (in Höhe von 3€ nicht, da Person A dachte, das die Firma diese beim nächsten Mal einfach mit abbuchen würde). Nun forderte die Firma die Rücklastschriftgebühren incl. Mahngebühren in Höhe von 9€, von Person A. Diesen Brief bekam Person A an einem Sonnabend. Die monatlichen Anschlußgebühren sind weiter pünktlich bezahlt worden und Person A steht nicht in Zahlungsverzug, was diese Gebühren angeht. Nun, am darauffolgenden Montag, hat die Firma, Person A, den Kabelanschluß dicht gemacht (wegen 9€) und will für die „Freischaltung“ dann nochmal 35€ dazu. Nun zu Person B´s Fragen:
- Ist es rechtens wegen einer Forderung, die nicht mit der eigentlichen Sache des Vertrages zu tun hat, in diesem Falle der Kabelanschluß (wo Person A ja nicht im Zahlungverzug steht), Person A den Anschluß zuzumacht (und für die freischaltung dann auch noch Geld zu verlangen)?
- Ist somit ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung, wegen nicht erbrachter Leistungen & somit Vertragsverletzung der Gegenseite, für Person A gegeben und eine außerordenliche Kündigung aus Sicht Person A`s rechtens???