Kabelanschluss gesperrt

Hallo,

es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Kabelanbieter für alle Mieter, die Kosten dafür sind in der Miete enthalten. Dies ist nicht selbstverständlich und muss im Mietvertrag festgehalten sein.

  2. Der Mieter muss einen Vertrag mit dem Anbieter machen, der Vermieter stellt nur die technischen Voraussetzungen zur Verfügung. Falls bei der Wohnungsbesichtigung eine Fernsehdose sichtbar war, dann muss diese auch (nach Freischaltung durch den Netzbetreiber) nutzbar sein.

Zu 1: Eine unangekündigte Kappung der Leitung ist nicht zulässig, da hier eine vertraglich garantierte Leistung entfallen würde. Eine Mietminderung wäre nun möglich, der Vermieter muss Abhilfe schaffen.

Zu 2: Wenn weder der Vermieter noch der Mieter einen Vertrag mit dem Anbieter haben, dann wurde schlicht seitens des Anbieters vergessen, die Leitung zu deaktivieren. Da man als nicht ganz lebensfremder Mensch weiß, dass man nicht umsonst Kabelfernsehen bekommt, hätte man längst selber aktiv werden müssen. Ohne das war man in der Zwischenzeit Schwarzseher, die Sperrung war berechtigt und der Netzbetreiber darf die unbezahlte Nutzung nachberechnen.

Hallo,
seit 2 Jahren wohne ich in einer Mietwohnung und seit dieses Zeit konnte ich auch problemlos Fernsehen gucken. Als ich gestern nach Hause kam und wie gewohnt den TV einschaltete sah ich nichts als Gekrissel. Habe bei der Hausverwaltung angerufen, welche mich an Telecolumbus weiterleitet. Die Dame der Hotline sagte mir dann, dass ich keinen Vertrag hätte und deshalb mein Anschluss abgeklemmt wurde. Meine Vermieteten hatte damals auch keinen Vertrag, wie sie mir beim Wohnungsübergabe mitteilte. Nun meine Frage: Darf mir der Kabelanschluss einfach ohne Vorankündigung abgeklemmt werden?

Hallo,

ja dürfen sie und mit einer Nachzahlung ist auch zu rechnen.

Grüße

Ist es nicht mehr üblich für eine genutzte Leistung zu bezahlen?

Wenn Telecolumbus hier 2 Jahre oder länger gepennt hat dann war das Dein Vorteil.
Daraus lassen sich aber keine Rechte für die Zukunft ableiten und natürlich muss es auch keine Frist für die Abschaltung geben.

Gruuß Crack

und für was wäre dieser Anruf als Beweis ausreichend?

Wir sind hier immer noch bei wer-weiss-was nicht bei wer-vermutet-was …

Damit hast Du wohl Recht.
Allerdings dürfte der Anruf nicht so gelaufen sein: „Ich möchte bitte einen Vertrag abschließen“ sondern eher so: „Ich habe kein Bild mehr, was ist da los?“.

Gruß Crack

Hi,

Das wäre immer noch kein verwertbarer Beweis …

Gruß
HH

Das habe ich auch nicht behauptet.
Ich wüsste auch nicht welchen Vorwurf man machen könnte wenn es einen Beweis gäbe.

Gruß Crack

so? Auf welche Paragraphen dürfte sich die Telecolumbus - mit der es wohl keinen expliziten Vertrag gibt - denn hier berufen? Wie hat sie nachgewiesen, dass der Mieter hier das Angebot genutzt hat? Das bloße Vorhandensein einer beschalteten Dose dürfte dafür wohl kaum ausreichen.

Steht das Ganze im Mietvertrag (also implizit), so zahlt der Mieter auch mit seiner Miete, was wiederum zu keiner Nachzahlung führt …

Gruss
HH

Hallo,
na, die Mieterin hat doch da angerufen

Somit wissen die doch schon Bescheid.

Grüße

käme da nicht ‚leistungserschleichung‘ in frage? und schadensersatz für nicht gezahlte nutzung?

übrigens habe ich irgendwo gelesen, dass man von der zentrale aus feststellen kann, ob jemand an der leitung hängt oder nicht. keine ahnung, ob das stimmt. keine ahnung, ob das regelmäßig gemacht wird.

Hallo,

die Fakten:

  1. Der Mieter hat zwei Jahre lang eine benutzbare Dose in der Wohnung gehabt.
  2. Er hat sich direkt am Tag nach der Abschaltung beschwert, dass er kein Bild mehr hat.

Das dürfte als Anscheinsbeweis genügen.
Die Widerlegung erfordert hier wohl Lügen. Dazu werde ich keinem raten.

Leistungserschleichung ist eine Straftat, die Vorsatz erfordert.
Zudem frage ich mich, ob das Kabelfernsehnetz allein schon deswegen ein Telekommunikationsnetz ist, nur weil man mit Zusatztechnik auch darüber Telefonieren kann. Die Fernsehtechnik ist nämlich von der Kommunikationstechnik physikalisch durch Filter getrennt, lediglich das Medium ist das Gleiche.

Da es aber durchaus üblich ist, dass ein Vermieter einen Sammelvertrag für alle Mieter abgeschlossen hat, kann dem Mieter wohl kein Vorsatz bewiesen werden.

Meine Erfahrung mit einem anderen Kabelnetzbetreiber ist so, dass im Falle einer nicht angemeldeten Nutzung der Netzbetreiber von einer Betreibung rückwirkender Nutzungsentgelte absah, wenn man sich korrekt anmeldete.
(Zwei mal mitbekommen, Unitymedia)

Genau das würde ich dem UP raten.

Danke für die Antworten. Die Mitarbeiterin der Hotline sprach nicht von irgendwelchen Nachzahlungen. Sie sagte mir, dass einfach kein Vertrag vorliege. Der Anschluss wurde also nun nach 5 Jahren (3 Jahre von meiner Vermieterin + meine 2 Jahre) mal geprüft und festgestellt das kein Vertrag existiert. Ich dachte bloß, man hätte sich vorher mal per Post melden können, dass kein Vertrag vorliegt und ich mich neu anmelden muss. Bin halt einfach davon ausgegangen ich hätte einen Vertrag (geregelt durch den Vermieter), da es bei meiner Vormieterin auch nie Probleme gab - darf man nicht machen :smiley:

Ich habe mich lediglich bei der Hotline ERKUNDIGT und mich nicht beschwert.