ich habe da ein problem ich habe ein bestehenden kabelanschlus analog 8,75€ im monat von unytimedia
dazu kommt der internetanschluss etc. das bezahle ich selber an den anbieter
heute habe ich von meiene vermieter post bekommen
das die alten leitungen in einen monat neu verlegt werden und die neuen analog kabelgebüren (auch unytimedia) ab 1.8 zusatzlich auf die betiebskosten aufgeschlagen (dann 11,38€)
meien fragen
darf der vermieter das einfach so machen
wenn ja was ist mit den höheren kosten
was ist mit meienen alten vertag
muss ich das so hinnehemen
„rein pauschal“ lässt sich die Frage nicht beantworten. Im allgemeinen sind „Renovierungsmaßnahmen“ durch den Vermieter zu dulden, wobei es da allerlei Formvorschriften gibt.
Was sagt denn die unitymedia-Hotline zur Vertragsumstellung?
Mehrkosten dürfen an den Mieter weitergegeben werden. Kommt aber immer auf die Vertragsgestaltung des Mietvertrages an. Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart. dann muss der Vermieter die Kosten tragen (wenn die Kabelgebühr mit in den Betriebskosten verankert ist).
es ist in letzten Jahren zunehmend von den Kabelanbietern angestrebt worden, vom Vermieter die Kabel-Fernsehgebühr über die Miete einzunehmen. Das wäre in Ihrem Fall der jetzige Punkt, wo der Kabelanbieter über den Vermieter gehen wird.
Seine Begründungen sind zu 90%, dass er dann tatsächlich seine Kosten erhält, denn viel Nutzer zahlen diesen Betrag nicht-wie auch manche die Miete nicht zahlen…
Dort können Sie eigntlich nichts dagegen tun, höchstens den Vertrag mit unytimedia generell kündigen und Fernseh/Radio über einen Spiegel organisieren.
Allerdings hätten Sie dann nicht unbedingt Internet etc. mit dabei, das kommt wieder auf den neuen Anbieter an.
Alles in Allem empfehle ich Ihnen, diese leicht erhöhten Kosten per Miete zu akzeptieren und was Sie persönlich von unytimedia beziehen, müssen Sie natürlich auch separat dort klären.
erstmal hat der Vermieter überhaupt nichts mit einem Vertrag zu tun, den Sie selbst abgeschlossen haben. Das ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter.
Aus dem anderen Absatz werde ich nicht so recht schlau. Wieso Analog Kabelgebühren ? Analoges Fernsehen gibt es seit ein paar Wochen nicht mehr. Ich nehme mal an, dass er jetzt auf digitalen Kabelempfang umgestellt hat. Was zahlen Sie jetzt für Kabelgebühren an Ihren Vermieter ?
würde mich nicht unbedingt als den großen Experten in
Sachen Telekommunikation bezeichnen, glaube jedoch, daß
du mit deinem Anbieter einen günstigeren Tarif aushandeln kannst. Den erhöhten Kostenanteil für die analogen Kabelgebühren, den dein Vermieter auf die Betiebskosten umlegt, wirst du jedoch bezahlen müssen.
der Vermieter kann den Kabelaschluss auf die neueste Tecnik umstellen Lassen. schließlich ist es sein Eigentum. Will er die Kosten auf die Mieter umlegen, geht das nur, wenn llee Mieter zustimmen.
Hallo. Kermit
meines Erachtens ist das Antennenkabel Bestandteil der Mietsache. Dies Kabel entspricht nicht mehr den Ansprüchen des Digitalen Fernsehens. Aus diesem Grund muss der Vermieter ein entsprechendes Kabelnetz zum Empfang des Digitalen Fernsehens zur Verfügung stellen. Dies ergibt sich auch aus § 535 BGB:
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Dem kommt er nun mit der Installation eines neuen digital fähigen Kabelnetzes für nach. Dies ist meines Erachtens keine Modernisierung, sondern die Gewährung des Gebrauchs der Mietsache während der Mietzeit. Diese Kosten sind Instandhaltungskosten der Mietsache, die der Vermieter zu tragen hat.
Nun zu Deinem persönlichen Vertrag mit der unytimedia. Sofern dieser Dienstleister das mit Dir bestehende Vertragsverhältnis nicht gekündigt hat, besteht dieses Vertragsverhältnis weiter mit Dir. Mache von dem Vertrag eine Fotokopie und sende diese mit folgender Bemerkung Deinem Vermieter, dass zwischen Dir und dem Dienstleister unytimedia ein ungekündigter Vertrag besteht, so dass es für Dich keine Veranlassung gäbe, einer Erhöhung der Betriebskosten zu zustimmen, da mit Dir während der Mietzeit mit der unytimedia ein entspreches Vertragsverhältnis abgeschlossen, da nach wie vor mit dem Dienstleister unytimedia ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis besteht.
Es sei nun seine Aufgabe, dies mit seinem Vertragspartner zu regeln, dass,. sofern er nicht auch Dein Dienstleister ist, dies zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
die kosten für den kabelanschluss werden meines wissens auf den mieter umgelegt - das sind ja nicht die anbieterkosten sondern kosten für die leitungen etc. das ist normal - bei mir auch so. im zweifel ist bei sowas aber immer der mieterbund ganz gut. ich bin da als mieter beigetreten, weil die einen gut beraten und im rechtsfall auch vertreten (ist wie eine rechtsschutz für mieter).
hallo, ich gdenke schon das der Vermieter das aus „Renovierungsgründen“ veranlassen kann. Ich denke einmal, das dann der Umstieg von analog auf digital durch den Mehrpreis resultiert. Würde ich auf keinen Fall etwas dagegen haben.
Bitte jedoch mit Unitymedia im Vorfeld klären, damit keine Dopelzahlung erfogt!
Moin, mir ist nicht klar was Dir bisher Dein Vermieter liefert. Wenn er bisher den Analogen Anschluß liefert und ihn aus welchen Gründen auch immer erneuern oder modernisieren muß - so sind die neuen Kosten zu tragen.
der Aufschlag (knapp 3€ ist ja auch nicht alle Welt). Wenn allerdings noch kein Anschluß bestand, dann brauchst Du es nicht hinnehmen, da du wengen fehlendem Kabelanschluß selber zur Tat geschritten bist. Man wird dann den neuen Anschluß versiegeln, damit Du ihn nicht nutzen kannst.