Wenn in einer neu bezogenen Wohnung die Kabelanschlußbuchse nicht verplombt ist und der neue Mieter keine Gebühren zahlt, was Passiert wenn die Kabel-Gesellschaft dahinterkommt. Welche Strafe könnte auf den Mieter zukommen?
Die Buchse muss ja verplombt sein oder? Wenn sie es nicht ist und auch nie verplombt war, ist dann die Kabel-Gesellschaft selber Schuld und kann den Mieter nicht drankriegen?
Die Buchse muss ja verplombt sein oder? Wenn sie es nicht ist
und auch nie verplombt war, ist dann die Kabel-Gesellschaft
selber Schuld und kann den Mieter nicht drankriegen?
Wer Kabelanschluß nutzt, nimmt eine Dienstleistung in Anspruch und muß zahlen. Egal ob der Anschluß frei zugänglich (also unverplompt) oder nicht benutzbar ist. Es spielt keine Rolle, wie der Anschluß gesichert ist.
Genau. Wär´ ja das Gleiche als würde ich ohne Billet mit der Elektrischen Straßenbahn fahren, und das rechtens sei, solange kein Kontrolleur anwesend ist.
HM
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was Passiert wenn die Kabel-Gesellschaft dahinterkommt. Welche
Strafe könnte auf den Mieter zukommen?
Strafe wohl keine, aber eventuell eine saftige Nachzahlung. Wenn Du den Anschluss nutzt, schließt Du konkludent oder durch sozialtypisches Verhalten einen Vertrag mit dem Betreiber. Und den musst Du natürlich erfüllen. Strafbar ist das allerdings nicht, den Anschluss ohne zu zahlen zu nutzen.
Wenn in einer neu bezogenen Wohnung die Kabelanschlußbuchse
nicht verplombt ist und der neue Mieter keine Gebühren zahlt,
was Passiert wenn die Kabel-Gesellschaft dahinterkommt. Welche
Strafe könnte auf den Mieter zukommen?
Die Buchse muss ja verplombt sein oder? Wenn sie es nicht ist
und auch nie verplombt war, ist dann die Kabel-Gesellschaft
selber Schuld und kann den Mieter nicht drankriegen?
Erstmal klären ob die Buchse überhaupt verplombt sein sollte, und nicht etwa am Hausanschluss im Keller der Zugang getrennt wurde (so kenne ich das jedenfalls).
Falls jedoch die Dose in der Wohung verblombt sein muß, am besten bei der Wohnungsübergabe (wahrscheinlich zu spät?), oder nachträglich zur Vorsicht schon mal Zeugen auftreiben, die bestätigen können, das die Dose schon ab Einzug nicht versiegelt war.
Wie die Lage aussieht, wenn du den Anschluss nutzt ohne dafür zu zahlen habe andere ja schon geschrieben…
Genau. Wär´ ja das Gleiche als würde ich ohne Billet mit der
Elektrischen Straßenbahn fahren, und das rechtens sei, solange
kein Kontrolleur anwesend ist.
Das kommt drauf an, was man unter „rechtens“ versteht. Es ist zumindest keine ansonsten strafbare Beförderungserschleichung. Aber ein Vertrag kommt selbstverständlich zustande, mit der Konsequenz, dass man das erhöhnte Beförderungsentgelt zahlen muss - sogar dann, wenn man beim Betreten der Straßenbahn oder des Busses dem Fahrer ausdrücklich klar macht, dass man unter keinen Umständen einen Vertrag schließen will
Das kommt drauf an, was man unter „rechtens“ versteht. Es ist
zumindest keine ansonsten strafbare Beförderungserschleichung.
Wieso nicht § 265 a StGB?
Aber ein Vertrag kommt selbstverständlich zustande
Ich will nur dem Wort „selbstverständlich“ widersprechen. Dogmatisch gesehen ist das ja ein ziemlicher Krampf, und die Lehre vom „faktischen Vertrag“ ist eher Folge praktischer Notwendigkeit als juristischer Logik
Das kommt drauf an, was man unter „rechtens“ versteht. Es ist
zumindest keine ansonsten strafbare Beförderungserschleichung.
Wieso nicht § 265 a StGB?
Kann man so oder so sehen…man muss sich eine Leistung erschleichen. Erschleichen heißt, dass man schleichend, irgendwie heimlich an etwas kommt - wenn man bloß einsteigt und mitfährt und weiter nichts tut, sich also nicht vorm Kontrolleur verbirgt oder ähnliches, sehe ich da keine Strafbarkeit.
Das sehen allerdings auch manche Gerichte ganz anders, ich persönlich bevorzuge die von mir erläuterte Auslegung, das andere halte ich für eine verbotene Analogie, weil meiner Meinung nach der bloße Umgeben mit dem Schein der Ordnungsmäßigkeit kein „erschleichen“ ist - Wortlautgrenze ist meiner Meinung nach bei der Auslegung überschritten…Kam übrigens auch in meinem mündlichen Examen ganz gut an, diese Sicht Aber muss sicherlich nicht der herrschenden Meinung entsprechen.
Aber ein Vertrag kommt selbstverständlich zustande
Ich will nur dem Wort „selbstverständlich“ widersprechen.
Dogmatisch gesehen ist das ja ein ziemlicher Krampf, und die
Lehre vom „faktischen Vertrag“ ist eher Folge praktischer
Notwendigkeit als juristischer Logik
Den faktischen Vertrag lehne ich auch ab, besser finde ich: Konkludenter Vertragsschluss, bei Bezug auf „Ich wollte nicht“ § 242 - Verbot des Widersprüchlichen Verhaltens. Aber selbstverständlich ist das nicht, da muss ich Dir Recht geben!