Kabelanschluss trotz SAT-Anlage

hi,

nehmen wir mal an ein mieter, hatte bis vor kurzem noch kabelempfang in der mietwohnung. jetzt will er eine sat-anlage (satelietenschüssel) auf den balkon anbringen. und um unnötigen ärger zu bekommen. stellte er einen antrag/erlaubnis zur anbringing einer sat-anlange an dem balkon, an seiner wohnungsgenossenschaft/gesellschaft.

er erhält nach ca. 2 wochen entlich ein brief/antwort.

es wurden bedingungen gestellt, einige die verständlich und angebracht sind, aber eine die er nicht zusagt!

es handelt sich darum:

„Der Antragsteller verpflichtet sich, auch weiterhin das TV-Kabelnetz der TV-Netzgesellschaft, mindestens mit dem Grundprogrammangebot, zu nutzen.“

wozu baut er eine sat-anlage an, wenn er noch den kabelanschluss zahlen soll und nicht nutzt???

sind das nicht kopplungsgeschäfte? dummfang?

gibt es nichts im bgb, eine satzung darüber? das sowas unzulässig ist? hat jemand ein auszug im netz davon gefunden vielleicht? wie ist das überhaupt?

thx im voraus

Hallo,

diese Antenne/Kabel/SAT-Fragen tauchen immer wieder auf, schau mal in´s Archiv.

Ich bin kein Jurist, also nur mein Wissensstand.

Der Mieter kann froh sein, wenn der Vermieter die Anbringung erlaubt.

Da eine vernünftige Versorgung durch das Kabel gewährleistet ist, muss er es außer bei besonderen Umständen, z.B. spez. ausländische Sender, damit ein Mieter in seiner Muttersprachen Programme empfangen kann, nicht erlauben.

Gruß Volker

hab die sufu benutzt aber nichts gefunden!!!

ich such auch schon bei google aber nix.

Hallo Kreexy,

du wohnst nicht zufällig am Rhein und hast einen Vermieter, der fast gänzlich in Händen der Stadt ist und einen Kabelanbieter der zu 100% um drei Ecken derselben Stadt gehört?

Was die SAT-Schüssel betrifft, hat der BGH ja endlich mal zugunsten der Mieter entschieden: VIII ZR 207/04.

Den Rest halte ich persönlich tatsächlich für Volksverdummung, aber das Urteil kommt erst noch und wird wohl nicht über die unterste Ebene hinausgehen.

Deshalb würde ich empfehlen: Mutig sein und selber streiten!

Gruß!

Horst

Hi

hab die sufu benutzt aber nichts gefunden!!!

Wie hast Du das geschafft?

Das Wort Kabelanschluß ergibt alleine im Mietrechtsbrett 91 Treffer und davon behandeln einige das Thema, ob man zu einem derartigen Anschluß gezwungen werden kann.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/searcharch…

Gruß
Edith

hi,

nein ich und der mieter wohnen nicht am rhein,
und die stadt gehört die wohnungsgenossenschat auch nicht.

aber danke erstmal für den tip

Hi,

das Problem wird sein, daß der VM seinerseits Verträge mit dem Kabelanbieter zu erfüllen hat. Wahrscheinlich bleibt der Gesamtpreis für den Kabelempfang gleich, den Kabelanbieter wird es nicht interessieren, wenn einzelne Mieter das Angebot nicht mehr nutzen wollen.
Da der VM den Gesamtpreis aber nicht einfach auf die verbleibenden Mieter umlegen kann (die würden sich bedanken und mit Recht der Nebenkostenabrechnung widersprechen), müßte er die Kosten selbst tragen.
Wenn Mieter und Vermieter im Mietvertrag die Kabelgebühren als Nebenkosten vereinbart haben, gibt es für den VM keinen Grund auf dieses Geld zu verzichten (und es selbst zu zahlen). Ich glaube auch nicht, daß der Mieter hier vor Gericht gewinnen würde (das angesprochene Urteil sagt zu diesem Fall überhaupt nichts aus - da ging es darum die Antenne überhaupt zu genehmigen und das ist in Deinem Fall ja kein Problem).

Gruß Stefan

nehmen wir mal an ein mieter, hatte bis vor kurzem noch
kabelempfang in der mietwohnung. jetzt will er eine sat-anlage
(satelietenschüssel) auf den balkon anbringen. und um
unnötigen ärger zu bekommen. stellte er einen antrag/erlaubnis
zur anbringing einer sat-anlange an dem balkon, an seiner
wohnungsgenossenschaft/gesellschaft.

er erhält nach ca. 2 wochen entlich ein brief/antwort.

es wurden bedingungen gestellt, einige die verständlich und
angebracht sind, aber eine die er nicht zusagt!

es handelt sich darum:

„Der Antragsteller verpflichtet sich, auch weiterhin das
TV-Kabelnetz der TV-Netzgesellschaft, mindestens mit dem
Grundprogrammangebot, zu nutzen.“

wozu baut er eine sat-anlage an, wenn er noch den
kabelanschluss zahlen soll und nicht nutzt???

sind das nicht kopplungsgeschäfte? dummfang?

gibt es nichts im bgb, eine satzung darüber? das sowas
unzulässig ist? hat jemand ein auszug im netz davon gefunden
vielleicht? wie ist das überhaupt?

thx im voraus

hi,

die kabelgebühren werden extra den kabel-netzbetreiber zugefürht. mieter bekommt rechnung vom kabel-netzbereiber (TV-und Netzgesellschaft), und zahlt direkt.

Hi,

die kabelgebühren werden extra den kabel-netzbetreiber
zugefürht. mieter bekommt rechnung vom kabel-netzbereiber
(TV-und Netzgesellschaft), und zahlt direkt.

bleibt die Frage, ob es die Verträge mit dem Netzbetreiber zulassen, daß einzelne Mietparteien aussteigen ohne daß sich die Kosten für die restlichen Einheiten erhöhen (oder der VM eine Vertragsstrafe zahlen muß). Das erscheint mir zweifelhaft, da sonst die Bedingung des VM keinen Sinn macht.

Gruß Stefan