Kabelanschluß: Vermieter kündigt - was tun?

Hallo Forum! :wink:

Wenn in einem Mehrfamilienhaus der Kabelanschluß durch den Hauseigentümer ‚zentral‘ gemietet wird, ist dies für gewöhnlich für alle Hausbewohner günstiger, als wenn jeder für sich direkt einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft abschließt. In solche Fällen ist die Kabelnutzungsgebühr in den Nebenkosten enthalten.

Neulich habe ich von einem Fall gehört, wo der Vermieter den zentralen Kabelanschluß kündigt, ohne dies den Hausbewohnern mitzuteilen. Grund unbekannt. In einem solchen Fall klemmt die Kabelgesellschaft alle Hausbewohner zu einem Tag X ab. Was könnte man als Mieter dann tun? Natürlich muss man dann als Einzelkunde einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft abschließen. Die Kosten dürften sowohl laufend monatlich höher sein und auch einmalige Anmeldekosten fallen an.
Kann man die Mehrkosten beim Eigentümer als Schadenersatz geltend machen?

Gruß
Jens

Hallo Forum! :wink:

Neulich habe ich von einem Fall gehört, wo der Vermieter den
zentralen Kabelanschluß kündigt, ohne dies den Hausbewohnern
mitzuteilen. Grund unbekannt. In einem solchen Fall klemmt die
Kabelgesellschaft alle Hausbewohner zu einem Tag X ab. Was
könnte man als Mieter dann tun?

Den Kabelanschluß selber beantragen,…

Natürlich muss man dann als

Einzelkunde einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft
abschließen. Die Kosten dürften sowohl laufend monatlich höher
sein und auch einmalige Anmeldekosten fallen an.

Richtig,…

Kann man die Mehrkosten beim Eigentümer als Schadenersatz
geltend machen?

Nein,…es sei denn, im Mietvertrag wären die Kabelkosten explizit mit einem fixen Euro-Betrag vereinbart; dann könnten die „Mehrkosten“ beim Vermieter geltend gemacht werden,…steht aber nur: Kabelanschluß vorhanden etc.,. eher nicht,…

Gruß
Jens

Hallo Jens
ich habe von einem Fall gehört, in dem sich die Mieter dann zu einer Gemeinschaft zusammenschlossen um den günstigen Tarif zu bekommen. Hat funktioniert
Gruß
Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So sehe ich es auch. Man kann sich ja als Hausgemeinschaft registrieren lassen. Geht z.b. auch mit Erbengemeinschaften warum dann nicht auch so?
Zudem verzichtet der Kabelbetreiber bei einem Folgevertrag meist auf die einmaligen Anmeldekosten.

Gruß Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Kabelanschluß vorhanden etc.,. eher
nicht,…

wie kommst du darauf? Wenn da steht das dieser Vorhanden ist, dann kann ich den doch nicht wegmachen sobald der Vermieter die Wohnung bezoggen hat, fakt es ist ein Bestandteil eines Vertrages der eingehalten werden muss!

Also was steht zu dem Punkt im Mietvertrag?

Gruß

…Natürlich muss man dann als Einzelkunde einen Vertrag mit der Kabelgesellschaft abschließen. …

Hallo,
warum muss man das? Sind die Alternativen geprueft?
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Satelittenschuessel aufstellen
Gruss Helmut