Als Nachmieter einer Wohnung mit bestehenden Kabel-TV Anschlußdosen ist man, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, nicht zu einem Kabel-TV Vertrag mit dem jeweiligen Kabelanbieter gezwungen.
Sofern der Mieter nicht bereit ist, Kabel-TV anzumelden, ist der Kabelbetreiber berechtigterweise erpicht, schwarzsehen zu unterbinden und den Anschluss stillzulegen.
Dieses „Stillegen“ erfolgt meist über Versiegeln der Kabeldose in der betroffenen Wohnung.
Soweit so gut.
Gibt es einen (vertrags-)rechtlichen Hintergrund, der es dem Kabelbetreiber erlaubt, „Einlass“ in die Wohnung zu verlangen zwecks Stillegung der Kabeldosen?
Nach meinem Rechtsempfinden würde ich sagen, dass der Kabelbetreiber selbstverständlich das Recht hat, den Kabelanschluss ausserhalb der Wohnung für den Mieter unbrauchbar zu machen. Aber wie kommt er dazu, Zutritt zur Wohnung zu verlangen, denn schliesslich liegt kein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Kabelbetreiber vor, der irgendwelche Forderungen rechtfertigt.