Kabelanschluss: Wer zahlt

Hallo,
wir bekamen heute eine Mitteilung der Kabel Deutschland : unser Haus sei angeschlossen, wir könnten einen Einzelanschlußvertrag abschließen. Ansonsten wird der Anschluß demnächst verplombt.
Wir wohnen zur Miete, müssen wir die Anschlußgebühr bezahlen oder ist das Sache des Vermieters?
Wie nutzen das Kabel, seitdem wir dort wohnen. Wussten allerdings nicht, dass der Anschluß nicht angemeldet ist. Droht Nachzahlung?
Im Prinzip bin ich der Meinung, das ist alles Sache der vermieters. Weiß jemand Rat?
Alexander

Hi,

das verlegen der Kabel in Deine Wohnung hat wohl der Vermieter bezahlt und wird wahrscheinich in der nächsten Nebenkostenabrechnug auftauchen.
Wenn Du nun Kabel nutzen willst, wirst Du die Einrichtungsgebühr, das dürften so an die 50 € sein, sowie die monatlichen Gebühren selber tragen müssen.

Gruß
roland

Hallo Alex,

wir bekamen heute eine Mitteilung der Kabel Deutschland :
unser Haus sei angeschlossen, wir könnten einen
Einzelanschlußvertrag abschließen. Ansonsten wird der Anschluß
demnächst verplombt.
Wir wohnen zur Miete, müssen wir die Anschlußgebühr bezahlen
oder ist das Sache des Vermieters?
Wie nutzen das Kabel, seitdem wir dort wohnen. Wussten
allerdings nicht, dass der Anschluß nicht angemeldet ist.

Eine Nachzahlung dürfte euch nicht drohen. Zuerst einmal bitte den Mietvertrag prüfen. Was wurde vereinbart, wenn ihr bisher schon seit ihr in der Wohnung wohnt Kabel nutzt. Hat euch der Vermieter den Kabelanschluss als Bestandteil des Mietvertrages mitvermietet oder sind in den Nebenkosten hier getrennt die Kosten zu zahlen ? Hier stimmt etwas nicht. Wie könnt ihr Kabel empfangen, wenn Kabel Deutschland erst jetzt angeblich Kabel gelegt haben will ?

Droht Nachzahlung?
Im Prinzip bin ich der Meinung, das ist alles Sache der
vermieters. Weiß jemand Rat?

Üblicherweise ist in Mietverträgen vereinbart, dass der Mieter die laufenden Kosten für Kabel trägt. Das ist die monatliche Gebühr an Kabel D. Ausnahme: Es ist vereinbart, dass diese Kosten in der Miete enthalten sind. Kosten des Kabelanschlusses, wenn vorher eine andere Möglichkeit des Empfangs bestanden hat, kann der Vermieter nur umlegen, wenn er die Änderung der Vertragsbedingungen vorher mit dem Mieter vereinbart hat. Handelt der Vermieter nach eigenem Ermessen, hat der Mieter die dafür entstehenden Mehrkosten nicht zu tragen. Ausserdem muss die Übernahme der Kosten eines Erst-Kabelanschlusses vereinbart sein. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, kann der Vermieter die anfallenden Kosten des Anschlusses nicht umlegen. Der Vermieter kann jedoch verlangen, wenn er einen Kabelanschluss bereitstellt, dass der Mieter die monatlichen Kosten für das Kabelfernsehen übernimmt, wobei es auch hier darauf ankommt, dass eine entsprechende Zusage vom Mieter vorliegt oder dieser den Kabelanschluss nutzen will.

Gruss Günter