Hallo,
seit knapp einem Jahr wohnen wir zur Miete in einem EFH. Fernsehen konnten wir via Kabel. Nun wird dieses wohl vom Kabelanbieter abgeklemmt, da der Vertrag wohl vom Vormieter stammt. So weit, so gut.
Nun zur Sache:
Wir konnten nicht wissen, dass der Anschluss vom Vormieter sein soll. Wir sind davon ausgegangen, dass dieser als Hausmehrwert mitvermietet ist.
In dem Mietvertrag (im Ganzen typischer Vordruck) ist festgelegt, dass außer Müll, Wasser und Abwasser keine Betriebskosten zu zahlen sind (Es ist nichts explizit angekreuzt worden),
Antenne bzw. Breitband werden als BK nur im Vordruck aufgezählt.
Meine Frage:
Kann ich davon ausgehen (beispielsweise Gewohnheitsrecht oder Mietsache im Zustand der Übergabe erhalten), dass der Vermieter mir den Kabelanschluss erhalten muss bzw. auf eigene Kosten einen Vertrag abschließen muss, damit wir weiterhin das Haus und das Fernsehen wie gewohnt nutzen können?
Oder kann er sagen, dass er von dem (privaten) Kabel-Anschluss nichts wusste und wir unsere Versorgung selbst erledigen müssen(obwohl kein Passus im Vertrag steht, dass wir uns selbst um einen Kabelvertrag kümmern müssen und eine Dachantenne nicht existiert)
Hallo Unbekannter Fragesteller,
schön, daß Du mich als Fachmann für Antenne fragen tust. Vorab nur ein: ich kenne mich in der Technik aus aber nicht im Rechtswesen. Dafür habe ich keine Ausbildung und mein Rechtsempfinden entspricht nicht immer der Rechtssprechung.
Aus der Erfahrung mit Bekannten weiß ich, dass der TV-Anschluss für den Wohnwert maßgeblich ist aber nicht zum Bestandteil des Mietvertrages gehört, außer er ist darin expizit sprich einzeln auch mit den anfallenden Gebühren in dem Mietobjekt aufgeführt.
Also, und so war es in den mir bekannten Fällen immer Sache des Mieter`s, den entsprechenden Auftrag an den Kabelnetzbetreibers zuerteilen. Mann kann ja z.B. auch einen Mieter nicht dazu verdonnern, den Kabelanschluss zu nutzen, wenn dieser dies garnicht will.
Bleibt zu sagen: Melde den Kabelanschluss auf Deine eigenen Kosten an und lasse Dir vom Vermieter eine Bestätigung darüber geben, dass Du das darfst. Er wird sicher nichts dagegen haben. Vielleicht kannst Du ihn auch davon überzeugen, dass der Kabelanschluss den Wohnwert erhöht und er ein Auge zudrückt und die Kosten übernimmt. was ich aber nicht glaube.
Viel Erfolg und ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen.
Hahnawackel
Puh, das ist wohl eher eine rechtliche Frage…aber gerade im Mietrecht und allem was dazu gehört, kenne ich mich so gar nicht aus, sorry!
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Hallo,
Fernsehanschlüsse sind m. W. private Angelegenheiten und vom Mieter selbst zu tragen. Sinnvollerweise erkundigen Sie sich aber beim Mieterschutzbund nochmal genauer.
MFG
Hallo,
soweit mir bekannt ist, braucht der Vermieter keine Angaben machen oder Kosten übernehmen, wenn er selbst keinen Vertrag mit dem Kabelanbieter für das gesamte Haus hat.
Es wäre natürlich angebracht gewesen, Sie über die Empfangsart zu informieren (meiner hat es beim Einzug getan).
Ein Gewohnheitsrecht gibt es da nicht.
Da im Mietvertrag keine Angaben bzw. Kosten für den Kabelanschluß gemacht sind, hätten Sie sich selbst informieren müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Viele Grüße
Heinz
Sorry… das ich dir da keine bessere INfo geben kann. Der Vermieter muß lediglich für die Basis sorgen, sprich die Infrastruktur. Antennendosen usw. Nicht jedoch für das Angebot. Du konntest ein Jahr ernten ohne zu sähen Gratulation… jetzt ist die Nummer rum. Aber vorsicht… einzig allein das du jetzt Kabel hattest und du das nicht mehr haben willst kannst du nun nicht einfach auf Satelit umschwenken und eine Schüssel auf das dach oder Balkon oder der gleichen nageln… denn du hast nur die innenseite des Objektes angemietet nicht jedoch die Außenseite… unter dem dach ja… auf dem Dach nein. usw. kapito?
Gruß Peter
Hallo,
kann leider nicht helfen. Ich kenne keinen Fall, wo der Vermieter die Kosten des Kabelanschlusses bezahlt.
Gruß Fred
Hallo,
kann leider nicht helfen. Ich kenne keinen Fall, wo der Vermieter die Kosten des Kabelanschlusses bezahlt.
Gruß Fred.
jA; CAPITO:
Grundsätzlich hast du Recht mit der Schüssel, aber dieser Mieter wohnt ja im EFH mit Gartenanmietung… Da geht das, denke ich.
Und das niemand einen Fall kennt, wo der Kabelanschluss in der Wohnungsmiete drin ist, zeigt wohl, dass es kein Anrecht gibt, auf das ich leicht zurückgreifen könnte.
Ich hatte mal eine Mietwohnung, wo ein Intranetz mit zur Miete gehörte. Erst als das Angebot und die Wartung umgestellt wurde auf einen anderen Anbieter, sollten getrennte Verträge geschlossen werden. Das habe ich aber nicht und wegen des Anrechts auf Grundversorgung haben die mich dann dennoch nie abgeklemmt.
Hi nochmals…
ich würde das mit der Schüssel nicht so einfach machen. Selbst die Tatsache das du den Garten, also im Kopf bei dir könnte ich mir vorstellen das du draußen mit eben auch außerhalb des Gebäudes zusammenbringst, dann für dich ableitest. aber halt.!!! Garten ist Garten und Außenwand, da zählt auch das Dach dazu, ist nicht das gleiche. Hole dir die Absolution deines Vermieters und dann kannst du ganz elastisch schwingen… du verstehst mich… Du darfst eines nie und nimmer… den Eigentümer übergehen… das nehmen dir alle Eigentümer der Welt böse…
dir noch einen schönen Sonntag und machs gut…
Peter
hallo,
ich bin auf diesem gebiet kein experte, hatte hier im forum selbst nur einige fragen gestellt zu diesem thema deshalb kann ich auch nicht weiterhelfen
viel glück